Dürfen Mieter den Rasen als Liegewiese nutzen -ohne Erlaubnis des Vermieters?

6 Antworten

Grundsätzlich kann der Mieter eines Mehrfamilienhauses einen Hausgarten nur benutzen wenn es dies mit seiner Wohnung vermietet ist, oder wenn er allen Hausbewohnern zur Verfügung steht.(Gemeinschaftseinrichtung). Es gibt aber kein Gewohnheitsrecht wonach der Mieter einer Erdgeschoss Wohnung ohne weiteres auch den Hausgarten benutzen darf. Der Garten ist mit der Wohnung vermietet, wenn es ausdrücklich so im Vertrag steht. Dafür reicht die Formulierung "Der Garten wird zur Nutzung überlassen" (LG Hamburg WM 2000, 180) War ursprünglich nichts vereinbart, hat aber der Vermieter viele Jahre hindurch die Benutzung des Gartens geduldet, dann kann man annehmen, dass der Mietvertrag insoweit stillschweigend erweitert wurde.

Wo ist denn das Problem, wenn sie die Flaeche nutzen? Da sie die Flaeche ja nutzen duerfen und solange sie die Flaeche nicht beschmutzt zurück lassen, sehe ich eigentlich kein Problem.

Schließlich sollten ja auch Mieter ihre Wohnung und ihr Umfeld genießen dürfen.

Gerhart  13.05.2014, 08:22

Die Fläche ist nicht Bestandteil der Mietsache. Der Vermieter bestimmt, wer zu welchem Zweck diese Fläche nutzen darf. Der Vermieter kann die Nutzung dulden aber auch dem Nutzer nach Gutdünken die Nutzung absprechen.

DerCAM  13.05.2014, 02:30

Das Problem liegt ganz einfach darin, dass die Mieter eine nicht zur Mietsache gehoerende Freiflaeche in einer Weise nutzen, die ihnen nicht gestattet wurde und der Vermieter dies offensichtlich nicht will.

Lass doch deine Mieter da liegen. Stört doch niemanden, oder? Du könntest auch jetzt verbieten, das man sich da hinlegt. Aber wenn ein Garten zur Mietsache gehört, spricht doch nicht s dagegen, Grillen ist doch auch ok, solange wieder aufgeräumt wird. Wenn die Mieter kein FKK machen ist alles i.o..

DerCAM  13.05.2014, 02:34

Die Freiflaeche gehoert aber ganz offensichtlich nicht zur Mietsache und der Vermieter hat den Mietern lediglich gestattet, diese zum Waeschetrocknen mit zu nutzen. Eine nach Art und Umfang ueber die zugestandene Nutzungsweise hinausgehende Nutzung braucht er dann natuerlich auch nicht zu dulden.

Da die Rasenfläche ja wohl nicht mitgemietet ist, dürfen die Mieter sie ausschließlich zu dem Zweck nutzen den Vermieter erlaubt.

Hier das Aufstellen von Wäschetrocknern.

Jede anderweitige Nutzungsart ist genehmigungspflichtig.

Es handelt sich hier offensichtlich um eine Gemeinschaftsfläche, die auch gemeinschaftlich genutzt werden darf. Insofern sehe ich kein Problem darin, wenn sich dort mal Mieter in die Sonne legen. Solange sie nicht gerade Zelt oder anderes Equipment dort dauerhaft aufstellen und die Wiese wieder sauber verlassen. Wo ist dein Problem?

DerCAM  13.05.2014, 02:22

Es handelt sich anscheinend um eine Flaeche, die weder mitvermietet wurde noch zur allgemeinen Mitnutzung "freigegeben" wurde. Ein Mitnutzungsrecht wurde nur zum Zweck des Waeschetrocknens erteilt.

Dann koennen die Mieter die Flaeche natuerlich auch nur zu dem Zweck nutzen, zu dem die Nutzung erlaubt wurde und nicht darueber hinaus zu irgendwelchen anderen Zwecken.