Einzugstermin auf Feiertag: Wie geregelt?

7 Antworten

Du musst doch sicherlich in der Wohnung noch etwas verändern, z.B. putzen o.ä. was keinen Lärm macht - erledige das doch einfach wenn du den Feiertag nicht woanders verbringen möchtest.

Ich persönlich würde wegen dem einen Tag keinen Aufstand machen, immerhin hätte ich an diesem eh keine Zeit denn Ostern verbringe ich lieber mit der Familie ;-)

vinorosso87 
Beitragsersteller
 27.03.2013, 22:18

Nein. Ist komplett vor einem Jahr hochwertig saniert wurden. In der Woche habe ich keine Umzugshelfer und kann als Frau nicht Pakete von 80 kg die Treppe hochschleppen. D.h. ich muss eine ganze Woche umsonst Miete zahlen, weil ich erst am nächsten Wochenende rein kann. Ich bin berufstätig, studiere berufsbegleitend und habe einen Pflegefall in der Familie. Ich bin nicht flexibel :( Aber ich sehe schon. Mündliche Abreden sind nicht verlässlich.

em1990  27.03.2013, 22:23
@vinorosso87

Trotzdem musst du die Wohnung doch erstmal putzen, Gardinen aufhängen und Co. Kleinmöbel schaffst du auch alleine.

Du wusstest doch bestimmt auch nicht erst seit gestern das du zum 1.4. umziehst - wieso nimmt man sich da keinen Urlaub?

vinorosso87 
Beitragsersteller
 27.03.2013, 22:37
@em1990

Berechtigte Frage!

Aussage des Vermieters: Sie können Mitte der Woche rein!

Aussage heute: Ich bekomme die Schlüssel erst Sonntag :(

Ist also nicht meine Blödheit gewesen... hätte ich mich auf die mündliche Absprache mit dem Vermieter verlassen und ein Umzugsunternehmen zum Beispiel für Samstag beauftragt, die meinen teuren Flügel schleppen und meine antiken Eichenmöbel... das hätte sicher ein paar Scheine gekostet. Würde ich jetzt drauf sitzen bleiben. (Habe keinen teuren Flügel ;)

em1990  27.03.2013, 22:41
@vinorosso87

Vom Vermieter war es sicherlich auch nicht gerade die feine Art, aber was willst du machen wenn der Vormieter nicht pünktlich den Schlüssel rausgerückt hat? Garnichts - richtig.

Wenn du jetzt nen riesen Fass deswegen aufmachst wird sich dein Vermieter bestimmt tierisch freuen und du hättest direkt einen Stempel auf der Stirn...

bwhoch2  28.03.2013, 17:35
@em1990

Aufgrund einer mündlichen Zusage darf man auch auf keinen Fall einen Vertrag mit einem teuren Umzugsunternehmen machen. Also bevor Du das gemacht hättest, hättest Du Dir das schriftlich vom Vermieter doch sicher bestätigen lassen. Diese Bestätigung hätte er Dir aber nicht gegeben. Ergo hättest Du auch kein Umzugsunternehmen beauftragt.

vinorosso87 
Beitragsersteller
 01.04.2013, 12:09
@bwhoch2

Mündliche Absprachen haben die gleiche Rechtswirksamkeit wie schriftliche Verträge. Wenn die Absprache unter Zeugen passiert ist, ist sie sogar beweisbar. Hätte ich ein Umzugsunternehmen bestellt, dann hätte der Vermieter für die Kosten aufkommen müssen!

Natürlich macht das niemand, weil die Beweisbarkeit einfach nicht so gegeben ist wie auf einem Stück Papier. Aber gültig ist es trotzdem!

Die Schlüssel stehen euch definitiv am 01.04. zu, nicht früher´, aber auch nicht später. Der Vermieter hätte sich nicht auf den Deal mit dem Vormieter einlassen dürfen, dass dieser den Schlüssel erst am Sonntag abgibt. Aber wenn ihr eh nicht an einem Feiertag umziehen wollt, wartet bis Dienstag, sofern das möglich ist.

bwhoch2  28.03.2013, 17:41

Grau ist alle Theorie. Der Deal mit dem Vormieter war sicher nicht so gewollt. Der hatte einen Mietvertrag bis 31.03. und den nutzt er eben bis zum Letzten. Auch stehen dem neuen Mieter die Schlüssel nicht definitiv am 1.4. zu, denn das ist kein Werktag. Richtig wäre gewesen: Mietvertrag bis 31.03. Dagegen kann der Vermieter nichts machen. Übernahme der Wohnung am 1. Werktag nach dem Feiertag = 2.4.2013. Übergabe an die neue Mieterin ebenfalls erst am 2.4. möglich, also hätte Mietbeginn lt. Vertrag auch nur ab 2.4. vereinbart werden können.

Da der Vermieter aber ein fleißiger Mensch ist, wird er die Wohnung am 31. vom Vormieter übernehmen und wenn die neue Mieterin will, kann sie tatsächlich am 1.4. dort auch schon den Schlüssel übernehmen, ihr Feldbett aufstellen oder die Luftmatratze auslegen und die Wohnung bewohnen. Hier besteht absolut kein Grund zum Jammern. Es ist nun mal dümmer gelaufen, als der Vermieter wollte und damit muss sie leben, auch wenn es doof ist.

vinorosso87 
Beitragsersteller
 27.03.2013, 22:16

Von wollen ist nicht die Rede. Aber an einem Feiertag Laminat sägen und Möbel aufbauen ist eher unüblich und vllt. sogar wegen der Lautstärke verboten. Die Nachbarn werden sich bedanken. Mein Problem sind die Umzugshelfer: Wer hat schon in der Woche neben der Arbeit Zeit zum Möbel schleppen?

imager761  27.03.2013, 22:32
@vinorosso87

Aber an einem Feiertag Laminat sägen und Möbel aufbauen ist eher unüblich und vllt. sogar wegen der Lautstärke verboten.

Nicht nur vieleicht, es ist an einem Feiertag verboten: Sofern nicht durch Satzung der Stadt/Gemeinde, MV oder Hausordnung geregelt, gilt: "An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Ruhezeit" (OLG Braunschweig, WM 86, 353).

Mein Problem sind die Umzugshelfer: Wer hat schon in der Woche neben der Arbeit Zeit zum Möbel schleppen?

Es soll Menschen geben, die das gegen geringes Entgelt werktags mit Tageslicht erledigen. Und welche, denen gutnachbarschaftliche Beziehung und Einstand mit demonstrativer Rücksichtnahme es wert ist, dafür welches auszugeben :-)

G imager761

Dein Mietverhältnis und Zahlungspflicht besteht vertraglich mit Schlüsselübergabe ab 01.04., 0.00 Uhr.

Auch wenn man nicht polternd umziehen will oder kann, darf man die Mieträume ja nutzen - Grundreinigung, Lampen montieren, Toilette schrubben, Kühlschrank abtauen, Wohnzimmer streichen, Gardinen aufhängen, Internetzugang einrichten, ...

G imager761

Selbstverständlich darfst du auch feiertags umziehen. Auf jeden Fall muss der Vermieter dir auch Feiertags oder Sonntags die Wohnung mit Schlüsseln übergeben, wenn dieser Tag der vereinbarte Mietbeginn ist. . Ansonsten ist er für alle deine Kosten bei Verspätung schadenersatzpflichtig.

Der Mietvertrag beginnt am 1.4. und ab da stehen einem die Räume zu. Ob du da dann direkt einziehst oder ein paar Tage später bleibt dir überlassen. Die Miete ist ja auch am1. fällig.