Darf mein Vermieter mein eigentum entfernen?
Hallo,
also mein vermieter will morgen ( 15.03.2010) meinen Kinderwagen von meinem sohn " beschlagnahmen" falls er dann nicht aus dem keller ( steht unter der kellertreppe) verschwunden ist. Laut Brief sei der Hausmeister dazu noch befugt ihn nur gegen eine Gebühr in höhe von 30 € wieder raus zu geben? Dürfen die das ??? Ich mein bei uns im haus wohnen mehrere familien mit kindern, die auch alle bezüglich dessen einen brief bekommen haben, können wir als mieter uns dagegen wären ??? Wir Mieter finden das gar nicht in ordnung, andere Häuser sehen noch schlimmer aus im Keller usw. nur wir bekommen immer einen brief von denen, liegt es vllt auch daran, das wir eine mieterin im haus haben die bei unseren vermietern im büro arbeitet???
Bitte schnell um antwort.
Danke . Danke Danke!!!
9 Antworten
Nein, dies darf der VM keinesfalls.
Eine Herausgabe geben Zahlung eine Gebühr ist sogar hier eine Straftat. Mindestens liegt Nötigung vor.
Nach einem Urteil des BGH WuM 2007, 29 wurde für Recht erklärt, dass das Abstellen eines Kinderwagen auf den mitvermieteten Gemeinschaftsflächen zur vertragsgemäßen Nutzung gehört.
Ein Verbot, den Kinderwagen auf einer Allgemeinfläche abzustellen, dazu gehört auch das Treppenhaus, ist dann unwirksam, wenn der Mieter darauf angewiesen ist, den Kinderwagen unter der Treppe abzustellen.
Selbstverstänmdlich darf vom abgestellten Kinderwagen keine Behinderung ausgehen.
Kinderwagen also stehen lassen, wenn niemand behindert ist.
Nimmt der Hausmeister den Kinderwagen weg und verlangt zur Herausgabe 30 €, rufe die Polizei an und schildere den Sachverhalt.
NEIN, das darf er auf keinen Fall! Falls das passiert, würde ich sofort die Polizei anrufen und Anzeige wegen Diebstahl stellen. Der Vermieter muss Kinderwagen dulden, darüber gibt es Urteile.
er würde sich strafbar machen wenn er Hand an euer Eigentum legt. Notfalls Polizei anrufen. Die zeigen dann wo der Hammer hängt.
Beschlagnamen ist verboten, aber noch mehr verboten ist es dann auch noch Geld für die beschlagnamten Gegenstände zu verlangen. Allerdings dürfen Sie nicht Gegenstände dort abstellen, wo Sie die Erlaubnis nicht haben oder der Bereich Ihnen nicht gehört.
Generell ist es so, dass die Haus- und Treppengänge freizuhalten sind. Der Zugang, z.B. zu den Kellerräumen, hat auch frei zu sein, weil sich da meist irgendwelche Anschlüsse für Wasser, Sicherungskästen etc., befinden. Ich meine, es ist verständlich, das man mit seinem Kind auf dem Arm nicht erst in den Keller will, um den Wagen rauszuholen, sondern es ist einfacher, wenn er schon parat steht. Aber leider ist das alles eine Kulanzfrage des Vermieters, wenn z.B. Fahrräder, Kinderwägen, Blumenbänke usw. in seinem Treppenhaus geduldet werden. Ihr habt da keinen Anspruch drauf. Was die Sache mit den 30 € angeht, keine Ahnung. Glaube aber nicht, dass dies rechtens ist. Also, am besten, das Zeug wegräumen und weiteren Ärger damit vermeiden.