Alte Fenster (Altbau) nicht kindersicher: Viermieter verantwortlich?
Wir wohnen seit ca. zwei Jahren in einem Altbau von 1904. Die Fenster sind ( wie sooft bei solch alten Bauten einfachverglast und mit Holzrahmen. Abgesehen von der schlechten Isolierung- sowohl in Sommer aber vor allem im Winter, machen mir eher die Schließmechanismen Bauchschmerzen.
Wir haben einen knapp zwei Jahre alten Sohn, der mittlerweile auf Stühle und Kisten klettert. Eines unserer Zimmer hat drei kleine Fenster in Kniehöhe, die für ihn noch einfacher erreichbar sind... Die Griffe sind durch einfaches drehen nach links zu bewegen, somit bewegt sich ein Metalstab, der unten am Fenster in eine Öse greift.
Ich lasse meinen Sohn nie allein in seinem Zimmer spielen, kann nie beruhigt den Raum verlassen, träume davon ihn aus dem Fenster fallen zu lassen etc..
Umzug war bisher aus finanzieller Sicht keine Alternative, zudem kommt, dass wir nur beruflich bedingt hier wohnen und diese Stadt nicht mögen, aber leider bisher daran gebunden sind.. Wann wir hier weg ziehen hängt vom Beruf ab und dann würden wir hier ganz weg ziehen....
Hat der Vermieter die Pflicht die Fenster kindersicher zu gestalten oder gar andere Fenster einzubauen? Das Verhältnis zu ihm ist nicht das Beste, sodass ich ihn nur darauf ansprechen will, wenn ich auch Chancen habe.
Was für Möglichkeiten haben wir?
15 Antworten
Du hast die Wohnung so angemietet, wie du diese besichtigt hast. Der Vermieter ist nicht verpflichtet kindersichere Fenster einzubauen. Fenster haben Griffe, die man abnehmen kann, um ein Öffnen für Kinder unmöglich zu machen.
Die Aufsicht über dein Kind kann der Vermieter nicht übernehmen.Für ordentliche Fenster ist er verantwortlich.Bei neuen Fenstern erledigen sich einige Probleme wie von selbst. z.b.abschließbare Riegel.
Auch bei neuen Fenstern sind diese standardmäßig nicht abschließbar...
Kindersichere Fenster sind keine Vermietersache. Auch in denkmalgeschützten Gebäuden nicht.
auf die schnelle kann man die fenstergriffe mit klebeband fixieren.
Ich hab da schon vieles ausprobiert, leider durch Kälte und Feuchtigkeit (Beschlagene Fenster von innen) nicht optimal, danke trotzdem für jeden Tipp
Das liegt nicht in der Verantwortung des Vermieters. Die einfachste Lösung ist, die Oliven abzuschrauben und nur bei Bedarf zum Öffnen anstecken und betätigen. Nach dem Schließen der / des Fenster/s wieder abziehen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Nein , diese Pflicht besteht nicht ! Ihr habt den Wohnraum so gemietet ! Wenn die Fenster undicht sind dann müsste der Vermieter handeln ! Bei einem Austausch der Fenster , isoglas ..... Dann können aber die Mehrkosten anteilig auf die Miete umgelegt werden ! Ihr solltet euch da selbst weiterhelfen ! Lg