Darf man als Fahrer während der Fahrt einen Film schauen?
Vorab: Ich weiß das das eine ziemlich dumme Frage ist. Aber ich würde trotzdem ganz gern wissen, wie das gesetzlich geregelt ist.
Heutzutage gibts ja Tablets und sonstige kleine Gerätschaften, auf denen man Filme laufen lassen kann. Theoretisch könnte man sich ja jetzt so ein Gerät ins Auto stellen und so nebenbei ansehen. Ist das erlaubt?
Und Nein, ich möchte das nicht machen, falls das jetzt jemand denkt und mir eine wutentbrannte Antwort geben möchte :-)
10 Antworten
Nach meiner Einschätzung sieht das so aus:
Es gibt keine Bußgeldvorschrift, die das erfasst. Das Gucken an sich wird also nicht bestraft.
Das Risiko trägt trotzdem der Fahrer. Passiert ein Unfall, dann wird das Gucken allerdings negativ als fahrlässig ausgelegt und man muss damit rechnen, die Schuld am Unfall zugesprochen zu bekommen und die Versicherung findet hier auch einen Grund, nicht bezahlen zu müssen.
Das ist nicht genau geregelt, vorallem wenn der Beifahrer einen Film schaut kann der Fahrer ohne Probleme mit schauen. Jedoch ist davon abzuraten da es sehr von Verkehr ablenkt! Es ist nicht verboten und man bekommt auch keine Strafe dafür, jedoch sollte man sich überlegen, was man der Polizei erzählt wenn man ein Unfall hat!,,Der Film war Grade so spannend und deshalb sind 3 Menschen gestorben, kommt nicht so gut
Auch wenn dieses Thema meines Wissens nicht genau geregelt ist, gehe ich doch davon aus, dass dies grundsätzlich verboten ist.
Abstellen würde ich das auf § 1 STVO. Dort heisst es:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ständige Vorsicht ist während des Schauens eines Filmes wohl eher nicht gegeben. Weiter dürfte unstrittig sein, dass durch die Ablenkung eine Gefährdung Anderer gegeben ist. Im Falle eines Unfalles wäre die Person in jedem Fall dran. Ich würde mal davon ausgehen, dass die Versicherung dann auch Schwierigkeiten macht und das Ganze als "grob fahrlässig" einstuft.
Neben §1StVO ist sicher noch §23 StVO zu beachten:
1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Darüber kann man streiten. Ich sehe hier keinen Eventualvorsatz gegeben.
Entscheidend für mich ist der Wille, der der Tat zugrundeliegt. Hier eine bewusste billigende Inkaufnahme von Schäden Anderer anzunehmen, halte ich aufgrund der Allgemeingültigkeit dieser Anschludigung für nicht zutreffend.
Ich sehe das anders und denke, dass Gerichte und Versicherungen mir zustimmen würden. Aber das können wir ohnehin nicht abschließend klären.
Ich denke, wir sind auf einer Linie, wenn ich sage, dass Gerichte und Versicherungen ein solches Verhalten aufs Schärfste missbilligen würden und wohl alle rechtlich möglichen Mittel ausschöpfen würden, um den Täter dranzukriegen.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort :-)
Solange man während der Fahrt kein Gerät in der Hand hält oder bedient, ist es theoretisch erlaubt einen Film zu schauen. In der Praxis wäre das aber sehr riskant, die Ablenkung des Fahrers ist viel zu stark.
PS: Die Versicherung würde bei einem Unfall weniger oder gar nichts bezahlen.
Man darf nicht einmal telefoieren. Einen Film anschauen schon gar nicht.
Man darf telefonieren. Man daf nur nicht das Telefon in der Hand halten.
Richtig. Das schrieb ich ja schon in meinem Kommentar, weshalb ich es hier nicht wiederholt habe: außer mit Freisprechanlage.
Multimedia Einheiten sie das schauen von Filmen und anderen Medien ermöglichen, müssen an das Signal der Handbremse angeschlossen werden! Dies lässt sich zwar sehr leicht umgehen, lässt im Falle eines Unfalls jedoch sehr viel Spielraum für den gegnerischen Anwalt bzw. Gutachter. Welcher das ganze dann zu deinen ungunsten auslegen kann! Heißt, wirste damit erwischt, bekommst du vermutlich mindestens eine Teilschuld.
Ich werde hier natürlich auch nicht erwähnen wie das ganze funktioniert! Das Internet ist groß, das Internet ist weit, erfreut euch an seiner Heiterkeit ;)
Ich kann mich nicht erinnern ein "Rezept" dafür geliefert zu haben. Es ist einfach eine Tatsache, dass diese, wie auch andere "Sperren" umgangen werden kann. Ich rate natürlich nicht dazu!!!
@Daxelmc
Ich fände es verantwortungslos von dir, wenn du dem Fragesteller noch ein "Rezept" liefern würdest, um sich und andere im Straßenverkehr zu gefährden.
Wie kann man denn sowas ans Signal von der Handbremse anschließen? Versteh ich nicht.
Warum interessiert dich das eigentlich, wenn du angeblich laut Fragestellung gar keinen Film anschauen, sondern nur die rechtliche Situation wissen willst?
Warum bist du so geil darauf einen auf Moralapostel zu machen, he? Ich bin kein Vollidiot. Ich fahre ziemlich oft längere Strecken und weiß ganz genau wie gefährlich es ist, beim fahren unkonzentriert zu sein. Das Interesse ist entstanden, da man ja Hörbücher anhören darf, essen, trinken, rauchen, etc. Da wäre es ja gar nicht mal so abwegig, wenn auch ein Film erlaubt ist. Was ist so falsch daran, dass in Erfahrung bringen zu wollen?
Beruhige dich bitte wieder. Jeder schreibt das, was er/sie möchte. Wenn du dich im Internet bewegst, musst du damit rechnen, auch Antworten zu erhalten, die dir nicht gefallen. :-)))
Das was du hier treibst ist unnötiges provozieren. Entweder man gibt hier hilfreiche Antworten ab oder hält seinen Mund. So einfach ist das.
:-))))
Das wäre nicht grob fahrlässig, sondern schon Vorsatz. Der Fahrer nimmt nämlich "billigend in Kauf", dass andere geschädigt werden.