Kitas Freistellung von Leitungen - gesetzlich geregelt?
Hallo! Für eine Ausarbeitung, die ich aktuell schreibe, habe ich folgende Frage: In Kitas werden die Leitungen ja anteilig von ihren Betreuungsaufgaben je nach Anzahl der Kinder freigestellt. Sind diese Freitstellungsmodalitäten irgendwo gesetzlich geregelt oder ist das jeweils Sache des Trägers? In den entsprechenden Gesetzestexten (z.B. Thüringer Kitagesetz) konnte ich bisher nichts dazu finden. Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank vorab!
4 Antworten
Ich glaube, das ist so selbstverständlich, dass es keiner gesetzlichen Regelung bedarf. Ein Manager eines Unternehmens hat ja auch seinen eigenen Verantwortungsbereich und erledigt nicht auch noch nebenbei Arbeiten seiner Mitarbeiter. Hinzu kommt, dass jede Kita sicherlich andere Prioritäten setzt, so dass man das gesetzlich schlecht regeln kann.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass die Regelung doch im Gesetz (zumindest im Thüringer KitaG) festgeschrieben ist.
§ 14 Abs. 2 Satz 4 ThürKitaG Für Leitungstätigkeiten gibt es zusätzlich einen Stellenanteil für jedes Kind von 0,01 Vollzeitbeschäftigteneinheiten (VZB).
Daraus ergibt sich dann in der Rechnung: 100 Kinder x 0,01 VZB = 1,0 VZB. 1,0 VZB entspricht einen Arbeitsumfang von 40 Std. pro Woche
Viele Grüße Wolfgang
Das ist eine interessante Frage, die ich mir auch schon gestellt habe. Ich glaube im Endeffekt: du bist auf dem richtigen Weg, der Träger bestimmt den Umfang der Freistellung. Ich habe noch in keinem KitaGesetz was genaues dazu gelesen. Hinzu kommt, dass es in jedem Land anders geregelt ist, selbst wenn ich weiss, wies bei mir läuft(nrw) mag dir das noch nicht helfen. Ich denke es ist von Geldern abhängig. Umsomehr Stunden die Leitung freigestellt wird, umsomehr Fachkraftstunden werden in der Gruppe gebraucht. WIeviel Geld hat also die Kita? Ist sie vielleicht noch Familienzentrum und bekommt noch mehr Geld? Dann ist eine Freistellung eher möglich. Ich höre mich mal bei meinem Träger um, vielleicht finde ich etwas raus.
Das wird über den Stundenschlüssel geregelt. Es wird errechnet wieviel Zeit die Arbeit der Leitung in Anspruch nimmt. Dementsprechend werden die Stunden aufgeteilt. In einer kleinen Einrichtung fällt weniger Arbeit für die Aufgaben einer Leitung an, in einer großen mehr. Daraufhin wird auch der gesammte Personalschlüssel errechnet- je mehr die Leitung Betreuungsstunden übernimmt, desto weniger Erzieher müssen eingestellt werden.