Luftgewehr zu Hause schießen (gesetzliche Lage)?
Hallo,
Ich bin nun seitknapp einem Jahr nach Jahren mal wieder in den schützenverein eingetreten, der Hauptgrud war das Bogenschießen, nebenbei schieße ich aber auch Luftgewehr. Ich bin 15 Jahre alt und mein Vater möchte nicht das ich bei uns im Garten Bogen schieße weil er meint das der Pfei leicht mal abweicht und dann was passieren könnte, verstehe ich auch. Nun schießen wir in der Winterpause nur lg und ich würde echt viel lieber öfters als einmal in der Woche schießen, deswegen habe ich gedacht ich könnte mir doch ein Luftgewehr anschafen, ich möchte nun Wissen wie das gesetzlich geregelt ist mit LG schießen da ich ja noch Minderjährig bin und ich nicht weis wie der Garten aussehen muss das ich da schießen kann, sprich mit den Zeunen und den Abständen zum Nachbar Grundstück.Währe toll wen ihr mir da helfen könntet.
5 Antworten
AAAAlso: Der Erwerb einer Luftdruckwaffe erfordert schon mal das Mindestalter von 18 Jahren. Das schießen auf dem Grundstück allerdings erfordert das Einhalten erheblicher Sicherheitsmaßnahmen: Es muss gewährleistet werden, dass keine Geschoss das Grundstück verlassen kann. Es muss gewährleistet sein, das niemand das Grundstück betreten kann während geschossen wird. Da der Gefahrenbereich einer Luftdruckwaffe 300 Meter beträgt, musst du, abgesehen von Zäunen und anderen Sicherheitsmaßnahmen, schon mal ein riesiges Grundstück haben. Also: falls du nicht gerade einen Speicher oder Keller im Haus hast der der einen 8-10 Meter Flur hat, schmick dir das schießen außerhalb ganz schnell ab!
Laut Gesetz ist ein LG erst ab 18. Schießen darfst du es als Minderjähriger trotzdem, jedoch nur unter Aufsicht und auch nur auf einem Schießstand.
Ab 18 darfst du damit dann auch zu Hause schießen, sofern es 7,5 Joule nicht überschreitet und sicher gestellt ist, dass die Geschosse die Wohnung oder das Grundstück nicht verlassen können.
Minderjährigen ist aber das Schießen außerhalb einer Schießstätte generell nicht gestattet.
Endlich jemand der weiß was er schreibt!
Zum privaten schiessen ausserhalb der Wohnung sei noch gesagt das das Grundstück umfriedet (d.h. nicht frei zugänglich) sein muss.
Glaube net, dass du einfach so mit nem Luftgewehr in deinem Garten rumballern darfst
Das darfst du nur unter Aufsicht im Schützenverein - NICHT zuhause!
man muss zwischen Erwerb und Benutzung unterscheiden! Kaufen nein haben ja und im Endeffekt wird das niemand kümmern ;)