Was ist der § der Videos im Auto verbietet?

6 Antworten

Es gibt keinen direkten § für explizit dein Problem, aber es gibt durchaus Vorschriften aus denen sich ergibt, dass das nicht erlaubt ist:

§ 1 StVO:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

hat = Pflicht

§23 StVO

(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1.

hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2.

entweder

a)

nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b)

zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.

(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für

1.

ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist,

2.

den bestimmungsgemäßen Betrieb einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperre, soweit ein für den Betrieb bestimmtes Handteil aufgenommen und gehalten werden muss,

3.

stehende Straßenbahnen oder Linienbusse an Haltestellen (Zeichen 224).

Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne. Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b gilt nicht für

1.

die Benutzung eines Bildschirms oder einer Sichtfeldprojektion zur Bewältigung der Fahraufgabe des Rückwärtsfahrens oder Einparkens, soweit das Fahrzeug nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt wird, oder

2.

die Benutzung elektronischer Geräte, die vorgeschriebene Spiegel ersetzen oder ergänzen.

Also es sollte besonders der §23 StVO auf dein Problem zutreffen.

Die dicken Stellen sind die aus meiner Sicht zutreffenden.

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:41

Das würde dann quasi auf jedes Navi, Radio, Carplay, Android Auto etc zutreffen. Und damit wären Bildschirme in Autos obsolet.

lowad  30.03.2022, 14:43
@baboboyman2

Deshalb gibt es ja den Absatz hier:

b)

zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

TheMonkfood  30.03.2022, 14:44
@baboboyman2

Nein. Du guckst ja nicht permanent auf deinen Radio- oder Navibildschirm. Auf den Videobildschirm schon oder warum willst du im Auto Videos abspielen ohne sie anzuschauen?

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:45
@lowad

Um beim Navi mein Ziel einzustellen brauche ich mehr als nur einen kurzen Blick. Also Navi verboten? Oder während der Fahrt Ziel einstellen verboten? Was ist wenn ich mich nur für den Sound des Videos interessiere, ich den Bildschirm aber nicht ausschalten kann weil das video dann stoppt? Fragen über Fragen.

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:47
@TheMonkfood

Z.B weil ich mich für den Ton interessiere? Youtube Podcasts, Twitch Streams etc. Alles etwas wo mir auch alleine der Ton entertainment verschafft ohne das ich einmal aufs Video gucken muss.

lowad  30.03.2022, 14:47
@baboboyman2

Navi während der Fahrt einstellen nach genauen Text verboten -> musst du vor dem Losfahren machen.

Wenn du z.B. nur Musik mit Musikvideos hörst, ist das ja ähnlich zum Radio hören. Musst du aber im Zweifel glaubhaft nachweisen können.

TheMonkfood  30.03.2022, 14:49
@baboboyman2

Dann sollte dir der schwarze Bildschirm mit Ton doch reichen. Warum dann Video?

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:49
@lowad

Zusammengefasst: Es gibt überhaupt garkeine Regel dazu sondern das entscheidet eine Ordnungskraft nach Lust und Laune? So kann man es natürlich auch machen :)

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:50
@TheMonkfood

Hast du schonmal versucht auf dem Handy youtube laufen zu lassen mit schwarzen Bildschirm?

TheMonkfood  30.03.2022, 14:50
@baboboyman2

Wenn das deine Interpretation ist, nur zu. Über die möglichen Folgen darfst du dich dann aber nicht beschweren

TheMonkfood  30.03.2022, 14:52
@baboboyman2

Ich dachte, es geht nicht ums Handy sondern um den Bildschirm in deinem Auto, wie du schon mehrfach betont hast ??!

lowad  30.03.2022, 14:52
@baboboyman2

Nein das Gesetz sagt dir, du darfst keine Ablenkung durch z.B. Videos haben, deine Augen müssen auf der Straße sein. Aber ein kurzes Wegschauen ist ok. Ein Gesetz wird aber von verschiedenen Leuten immer unterschiedlich streng ausgelegt. Wenn du einen Podcast auf YouTube laufen hast, wirst du da z.B. bessere Chancen haben damit durch zu kommen als bei einem "normalen" Video

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:52
@TheMonkfood

Was hat das mit Interpretation zu tun? Ich habe eine ganz einfache Frage gestellt. Ist es erlaubt während der Fahrt im Auto videos laufen zu lassen. Und 30 Kommentare später gibt es darauf keine klare Antwort.

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:53
@TheMonkfood

Schonmal von Carplay gehört. Spiegelt das Handy auf dem Auto Display. Zusammengefasst: Nein ich kann kein Video auf schwarz stellen und nur den Ton laufen lassen. Entweder garnix oder ton mit video.

TheMonkfood  30.03.2022, 14:54
@baboboyman2

Du hast klare Antworten mit Links und Zitaten inkl Erklärungen bekommen. Wenn dir das nicht reicht - MACH DOCH WAS DU WILLST !

TheMonkfood  30.03.2022, 14:55
@baboboyman2

Wenn das während der Fahrt funktioniert und du nicht wahrhaben willst, dass so nicht erlaubt ist, dann mach doch.

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:55
@lowad

Was heißt denn damit durchkommen? Ich kann auch eine komplette Fahrt die Augen auf meinem Navi haben. Auch kann ich eine komplette Fahrt meine Augen auf dem WDR Logo im Radio haben. Genauso wie ich ein youtube video laufen lassen kann ohne auch nur 1 mal meine Augen von der Straße zu nehmen.

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:56
@TheMonkfood

Wo sind die klaren Antworten? Ich lese bisher keine Antworten ala "Ja ist erlaubt" oder "nein ist nicht erlaubt"

lowad  30.03.2022, 14:58
@baboboyman2

damit durchkommen meine ich im Sinne von Falls du angehalten wirst (aus welchen Gründen auch immer), dann wird die Polizei dich evtl. darauf ansprechen. Auch falls du an einem Unfall beteiligt bist, kann man dir eventuell auch eine Teilschuld dafür geben.

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 15:01
@lowad

Mit welcher Begründung? Wenn die Polizei 2 Minuten neben mir herfährt und sieht das ich ununterbrochen einen Film gucke ist das natürlich was anderes und verständlich.

TheMonkfood  30.03.2022, 15:03
@baboboyman2

Frag das zu gegebener Zeit deinen Anwalt. Du bist nicht belehrbar. Ich bin jetzt hier raus.

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 15:07
@TheMonkfood

Ich muss einen Anwalt fragen bevor ich mich in ein Auto setze um zu erfahren was erlaubt ist und was nicht. Nur in Deutschland scheint dies anscheinend niemand komisch zu finden :)

Da dir alles geschriebene hier nicht zu passen scheint, frag doch einfach einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dafür gibt's auch Fachforen.

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:48

Ich muss also ein Anwalt fragen um zu erfahren was im Auto erlaubt ist und was nicht? Only in Germany.....

TheMonkfood  30.03.2022, 14:51
@baboboyman2

Wenn du dem nicht glaubst oder den Gesetzestexten im Internet - was willst du denn dann noch? Mach doch einfach was du willst

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:59
@TheMonkfood

Wo ist also die Passage wo steht "Das laufen lassen von Tv und Video während der Fahrt ist verboten"? Ziemlich einfache Frage.

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 15:11
@TheMonkfood

Jup. Und genau wegen solcher Artikel habe ich diese Frage gestellt. Meine Frage wird dort mit keiner Silbe beantwortet. Siehe "Welche Folgen hat das Fernsehen während der Fahrt? Wer das Smartphone nutzt, handelt sich ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt ein"

Was hat Fernsehen mit Smartphone zu tun?

"Darf ich während der Fahrt fernsehen? Zwar gibt es kein explizites Fernsehverbot am Steuer, jedoch verstoßen Autofahrer damit gegen die in der StVO vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten."

Ich verstoße gegen die Sorgfaltspflichten wenn ich nicht auch nur 1mal für 1 Sekunden auf den Birldschirm gucke? wie das genau?

TV im Auto schauen? So funktioniert es und das ist erlaubt - LeasingTime.de Magazin

SO einfach mach ich es Dir nicht, kannst aber gerne warten bis Dir Leute das Thema erarbeiten

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:31

Habe ich auch schon gelesen. Nur überall wird immer gesagt das es verboten sein. Dann haben diese ganzen Leute also unrecht?

MichaelSAL74  30.03.2022, 14:40
@baboboyman2

Neija... Veroten nicht direkt

Es heißt halt in der StVO "Der Fahrer muß jederzeit dem Verkehr folgen und darf nicht abglengt werden sein" so oder so ähnlich

Und aus dem Grund werden TV- und Video-Schirme während der Fahrt auch schwarz geschaltet, so daß Du nur den Ton noch hörst

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:43
@MichaelSAL74

Das heißt Navis sind auch verboten? Radio benutzung? Podcasts auf youtube die leider nur mit Video gehen wo mich aber nur der Ton interessiert? (Ich also kein einziges mal auf den Bildschirm gucke trotz laufendem Video). Alles völlig willkürlich.

MichaelSAL74  30.03.2022, 14:49
@baboboyman2

Es geht um TV und Video ( laufende Bilder) und nicht um Navis (hier hats keine laufende Bilder, die permanent angeschaut werden müssen, damit man weiß, was gespielt wird) und Radio bzw Musik

"Alles völlig willkürlich." Wende Dich an den Bundesverkerhsminister oder reich Klage beim BGH oder gleich EUGH ein

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:51
@MichaelSAL74

Ich muss also ein Anwalt fragen um zu erfahren was im Auto erlaubt ist und was nicht? Only in Germany.....

MichaelSAL74  30.03.2022, 14:56
@baboboyman2

Ernsthaft... JEDEM ist bekannt, daß TV und Video nicht bei der Fahrt sein darf und daher die Hersteller dann auf BlackScreen gehen

JEDEM ist bekannt, daß Tablet und Smartphone NICHT während der Fahrt benutzt werden dürfen

Da brauch ich kein Anwalt zu fragen

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:59
@MichaelSAL74

Etwas gilt aber nicht weil "Es JEDEM bekannt ist" sondern weil es in einem Gesetz steht. Wo ist also die Passage wo steht "Das laufen lassen von Tv und Video während der Fahrt ist verboten"? Ziemlich einfache Frage.

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 15:08
@MichaelSAL74

Jup kenn ich. Und wo genau steht das das Video laufen lassen im Auto verboten ist? Muss doch irgendwo ganz dick stehen wenn es doch Zitat "Jedem bekannt ist" ;)

MichaelSAL74  30.03.2022, 16:10
@baboboyman2

Echt wenn man zu faul ist sich einzulesen oder?

Ich behaupte mal §23 regelt das und ist auch so ersichtlich

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 19:04
@MichaelSAL74

Ersichtlich? Habe gerade §23 komplett gelesen. Zitiere mir bitte den Satz wo steht das das laufen lassen von Videos im Auto verboten ist. Wenn es so klar ersichtlich ist.

Dafür gibt es kein Gesetz. Man darf während der Fahrt nur nicht das Handy halten. Also wenn das Handy am Handyhalter hängt, dann ist es erlaubt

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:32

Es geht nicht ums handy

Benedikt4781v  30.03.2022, 14:34
@baboboyman2

man könnte am Handy Youtube, Videos etc laufen lassen - ist nicht verboten... Man darf nur das Gerät nicht in der Hand halten

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:34
@Benedikt4781v

Es geht um den Bildschirm im Auto

gibt es nicht

du darfst halt als Fahrer kein elektronisches Gerät in die Hand nehmen. wie willst du den Verkehr beachten und Film sehen??

dein Beifahrer darf sich den Film ansehen, und das Gerät in der Hand bedienen.

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:29

Von welchem Gerät redest du? Ich rede von dem Bildschirm im Auto.

peterobm  30.03.2022, 14:56
@baboboyman2

warum steht das nicht oben dabei?? 😂😂

der Bildschirm ist während der Fahrt gesperrt. du kannst keine Filme abspielen.

hab´s selbst ausprobiert bei unsren Firmenfahrzeugen

baboboyman2 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:58
@peterobm

Und deine Firmenfahrzeuge stehen representativ für jedes Auto auf der Welt? Interessant......dann habe ich wohl ein Montagsauto erwischt.....