Bekleidungsgeld vom JobCenter nach Obdachlosigkeit?

4 Antworten

Bekleidungsgeld ist bereits im Regelsatz vorhanden. Vom Regelsatz muss daher die Kleidung gekauft werden.

nach Obdachlosigkeit kannst du einen gesonderten "Antrag auf Erstausstattung nach Obdachlosigkeit" stellen...

du machst dir also vorher eine Liste mit dem was du brauchst (z. B. Möbel, Kühlschrank, Bett, Schränke, Töpfe usw.)

und stellst dann den Antrag...

du bekommst dann einen Pauschalbetrag, der je nach Kommune unterschiedlich ausfällt (bei Erwachsenen sind das etwa 1.500€ pro Person)

extra Bekleidungsgeld gibt es in der Regel nicht mehr, ist im Leistungsbezug drin

Woher ich das weiß:Recherche
Grosfamilie 
Beitragsersteller
 05.10.2020, 05:14

Die Person zieht mit einer anderen Person in eine bestehende Bedarfsgemeinschaft hinzu. Was kann dann überhaupt noch beantragt werden ? Wieso ist keine Kleidung möglich ist doch kaum noch etwas da

Yetanotherpage  05.10.2020, 06:05
@Grosfamilie

Weil Geld für Kleidung schon im Hartz 4 miteinbezogen ist. Günstig kann man in Sozialläden kaufen.

KRuediger1970  05.10.2020, 19:36
@Grosfamilie

hallo,

du sollst vorher eine Liste anfertigen was dir fehlt,

in dem Betrag, den ich dir oben erklärt habe, ist dann alles enthalten - reicht dann doch wohl um kleine Anschaffungen für die Wohnung und auch ein paar Klamotten zu bekommen...

es muss ja nicht alles neu sein

und andere Leute, die nicht vom Amt leben, müssen auch sehen, wie sie zurecht kommen;

sei doch bitte froh dass es überhaupt Hilfen gibt

Wenn schon mehrere Jahre ALG - 2 Leistungen bezogen werden, dann sind für solche Ersatzbeschaffungen schon Pauschalen im Regelbedarf für den Lebensunterhalt enthalten, deshalb wird es da auch nichts zusätzliches geben.

Ausnahmen gibt es z.B. nach einem Wohnungsbrand ohne Versicherungsschutz, längerem Haftaufenthalt ( mehr als 6 Monate ) und einer krankhaft bedingten Gewichts Ab bzw. Zunahme, die natürlich nachgewiesen werden müsste.

Es gibt die Möglichkeit aus dem Vermittlungsbudget (VB) Geld zu erhalten (hier muss man kreativ sein, meistens läuft das unter "Unterstützung der Persönlichkeit"). Ansonsten über den AVGS (hier ein Coaching) beantragen dass dann den Bedarf feststellt. Natürlich muss der Wille zur Arbeitsaufnahme REAL und nciht vorgeschoben sein. Ist der SB davon überzeugt, kann das so funktionieren.