Umzug ohne Genehmigung in ein anderes Bundesland
Hallo,
ich bin 25 Jahre alt, komme aus der Medienbranche und bin seit fast 1,5 Jahren arbeitslos. 1 Jahr habe ich von meinen Ersparnissen gelebt und bin dann leider zum Jobcenter gegangen,als die Ersparnisse zu Ende waren. Mir wurde damals vom Arbeitsvermittler empfohlen in die Medienstadt Berlin zu ziehen, weil in Berlin viel mehr Arbeitgeber sind als in unserer Kleinstadt. Trotzdem wollte man mir keine Genehmigung für den Umzug geben und ich musste den Umzug von meinen Ersparnissen bezahlen.
Ich habe die Ablehnung schriftlich bekommen und in dem Schreiben stand drin, dass das Jobcenter mir keine Genehmigung gibt und ich mir in Berlin eine Wohnung suchen soll und mich an die Mietobergrenzen halten soll, die vom Jobcenter Berlin dann übernommen werden müssen.
Ich bin jetzt nach Berlin gezogen, habe mich an die Mietobergrenzen gehalten , gab meinen Antrag auf ALG2 bei der Lesitungsabteilung des Jobcenter Berlin ab und erlebte einen Schock!
Der Sachbearbeiter von der Lesitungsabteilung sagte, dass Berlin mir ohne die Gehnemigung von meinem alten Jobcenter die Miete nicht bezahlen kann. Mir werden nur die Regelleistungen bezahlt.
In dem Schreiben von meinem alten Jobcenter stand aber etwas ganz anderes und im Internet steht auch, dass ein Umzug ohne Genehmigung erlaub ist.
Ich habe schon meinen Mietvertrag in Berlin unterschrieben, habe mich beim Meldeamt registriert und warte mit sehr großer Angst auf die Antwort des neuen Jobcenters in Berlin.
Ich habe Angst, dass mir die Miete ohne die Genehmigung vom alten Jobcenter nicht bezahlt wird. Vielleicht hatte mein neuer Sachbearbeiter auch keine Ahnung?
Ich freue mich auf Eure Antworten!
5 Antworten
Du hast nur einen "Fehler" gemacht, denn du hättest dir vorsichtshalber die Zusicherung der Übernahme vom NEUEN Jobcenter geben lassen sollen, ganz egal was deine Dorftrottel dir da erzählt haben - die sind nämlich gar nicht zuständig !
Die korrekte und sicherste Vorgehensweise ist immer diese:
Angebot für Wohnung einholen, möglichst mit verbindlicher Zusage - damit zum NEUEN Jobcenter, Bestätigung holen, dass die Übernahme gewährleistet ist, damit wiederum zum zukünftigen Vermieter (der die Zusagen im Normalfall eh nur vorläufig und abhängig eben jener Bestätigung abgibt), Mietvertrag unterzeichnen, fertig.
Zusätzlich, das weiß ich aus eigener Erfahrung, zahlt es sich immer aus, beim Jobcenter gleichzeitig auch Anträge zur Übernahme von Renovierungs- bzw. Umzugskosten zu beantragen, wobei man dafür immer drei Angebote einreichen muss, aber das ist ja normalerweise auch kein Problem, viele Anbieter haben dafür inzwischen spezielle Formulare ;-)
Im Fall der Fälle auch gleich Antrag auf Übernahme der als Darlehen zu gewährenden Kaution stellen und, falls absolut nötig, auch noch einen Antrag auf Übernahme der sich möglicherweise überschneidenden Mietzahlungen.
Meistens bekommt man "nur" eine Monatsmiete, aber das ist für die allermeisten Leute ja auch genug.
In jedem Fall gilt: freie Wahl des Lebensmittelpunktes und damit auch auch der Wohnung, selbst als Leistungsempfänger !
Wenn man ohne Genehmigung umzieht bekommt man keine Umzugskosten
Du hast nur einen "Fehler" gemacht, denn du hättest dir vorsichtshalber die Zusicherung der Übernahme vom NEUEN Jobcenter geben lassen sollen
Da er die wohl kaum bekommen hätte, hat er auch nichts falsch gemacht, hier hat nur das Berliner Jobcenter (leider schon wieder mal) Unrecht.
Und das nicht zum ersten mal:
Bundessozialgericht, Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R
Die Berliner wollen vermutlich den Einstellungs-/ Endbescheid Deines alten JCs, damit sollte es aber auch gut sein, wenn das nicht reicht Sozialgericht.
Problem ist, dass die Bewilligung auf "normalem" Weg bis zu 10 Arbeitstage dauern kann, daher einen Tag viel Zeit mitnehmen, so früh wie möglich hingehen, auf den vorläufigen Bescheid bestehen und den zur Not dem Vermieter zeigen.
Hilft meistens, denn die sehen dann auch, dass man sich kümmert.
Ja, da hat man wohl keine Ahnung beim Floppcenter. Gehe zum Sozialgericht in der Invalidenstr. (gegenüber vom Hbf.) und beantrage eine Einstweilige Verfügung, wenn man dir diese Leistung vorenthält, u.U. musst du erst einen Bescheid abwarten, gegen den dann auch Widerspruch einlegen (und ab zum Gericht).
Hättest noch hinzufügen sollen, dass sie in diesem Fall das Recht auf einen vorläufigen Bescheid hat, den sie ihr ad hoc ausstellen müssen.
Die werden sie dann zwar sicherlich ein bis drei Stunden warten lassen, aber dann hat man was in der Hand und bekommt die Verfügung auf jeden Fall schneller.
Ja, guter Hinweis
Und hier noch die Rechtsprechung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R -
Hartz IV: Keine Begrenzung der Unterkunftskosten bei Umzug in ein anderes Bundesland
Jobcenter muss bei Wohnortwechsel höhere Unterkunftskosten voll übernehmen
Nein, ohne Genehmigung muss sogar die miete der alten Wohnung gleichen. War selber mal in so einer Situation. Mir wurde mitgeteilt, wenn ich ohne Genehmigung in ein anderes Bundesland umziehe, muss meine miete derer gleichen, die ich jetzt zahle.
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich bin seit 1 Woche in Berlin und habe fast jeden Tag irgendwelche Meetings mit vlt. zukünftigen Arbeitgeber in der Branche. So viele Gespräche hatte ich ja nicht mal in 1 Jahr in meiner Kleinstadt!
Wiederspruch einlegen und zum Sozialgericht gehen klingt ja gut, aber Zeit ist Geld.... Wer zahlt in der Zwischenzeit meine Miete...
Naja ich hoffe wie gesagt, dass ich eine positive Antwort in den nächsten Tagen bekomme, bevor der neue Monat anfängt.
Dein Anspruch beginnt ab dem Tag der Antragstellung, notfalls musst du eine Nachzahlung bekommen, d.h. evtl. erst mal das irgendwie überbrücken.
Besser einen Anwaltstermin machen, damit du in einer Woche dein Geld hast.
Dann geh zu einem Anwalt, damit du die Miete für Oktober bezahlt bekommst.
Anwalt ist keine gute Idee, da die Kosten nicht übernommen werden.
Statt dessen zum Jobcenter, Nachweise über die Bewerbungen vorlegen, zusätzlich Kontoauszüge der letzten vier, besser sechs Wochen mitnehmen und dann die Übernahme auf Grund von "Mittellosigkeit" beantragen.
Die werden dir dann erzählen, dass die Zahlung dann von zukünftigen Leistungen abgezogen werden bzw. das du die entsprechende Summe bei der Beendigung des Leistungsbezuges zurückzahlen musst, aber ich denke mal, dass dir das egal und vermutlich eh klar ist.
In jedem Fall steht dir dir Übernahme zu und falls möglich, dann sprich auch mit deinem neuen Vermieter und mach dem klar, dass du alle Anträge gestellt hast und zahlst, sobald die Leistungen eingegangen sind.
Passieren kann dir, auch bei einem neuen Mietvertrag zudem nicht viel, so lange du nicht mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand kommst, allerdings sollte man es auch nicht unbedingt darauf ankommen, daher lieber das tun, was ich im Satz davor angeregt habe.
Anwalt ist keine gute Idee, da die Kosten nicht übernommen werden.
Falsch, erstens weil hier das Jobcenter Mist gebaut hat, zweiten hat man als Harz4 Empfänger einen Anspruch auf einen Rechtsberatungskostenübernahmeschein hat.
das ist quatsch ich hab dasselbe schonmal gemacht, es herrscht freie wohnortwahl in deutschland, auch für h4 leute, ich bezog das auch mal, nachdem ich umgezogen war, kam aus der alten kommune eine verneinung, ich hätte nicht umziehen dürfen, aber da dann schon die neue kommune automatisch zuständig war, war das schreiben quasi ungültig, und ausserdem du machst das wegen der arbeit, wollen die dir verbieten dir arbeit zu suchen, ? du kannst wohl unmöglich von deinem derz. wohnort jeden tag nach berlin zur arbeit fahren
So ist es !
wenn die dir die miete nicht zahlen wollen leg einspruch ein, du bist schliesslich nur der "arbeit hinterhergezogen "
Den haben die auch bekommen...