Umzug trotz Ablehnung des Jobcenters?

8 Antworten

Ich bin auch ohne Umzugs genehmigung umgezogen, und die haben nur das gezahlt was ich auch im alten haus gezahlt habe. Nun kommt es. Da wir hier aus dem jetzigen Haus raus müssen durch Schimmel und Grund Wasser das in den Wänden hoch zieht habe ich erneut einen Umzugs Antrag gestellt. Die neue Wohnung sei einen Euro zu teuer gewesen das habe ich mit dem Vermieter geklärt und er hat es passend gemacht. Jetzt heißt es da ich schon mal ohne Zustimmung umgezogen sei würden die auch nur die Kosten des vor Hauses zahlen. Obwohl man mir sagte wenn der Vermieter einen Euro runter geht bekomme ich die Zustimmung. Weiß auch nicht weiter. Also nicht so leicht wenn man mal ohne Zustimmung umgezogen ist

das ist möglich, die Umzugskosten werden dann entsprechend nicht übernommen, der Leistungsanspruch besteht aber in gleicher Höhe weiterhin.

alexchen84 
Beitragsersteller
 15.06.2010, 11:38

ok... und die kaution?? also da isses ja keine kaution... es sind genossenschaftsanteile... aber die sagten mir bei der wohnungsbaugesellschaft, dass die arge das vorschießt und ich in raten bei de arge bezahle... aber ist das auch bei nicht-genehmigten-umzügen so???

Dekol  15.06.2010, 11:43
@alexchen84

Genossenscháftsanteile sind ja im Prinzip das gleiche, meines Wissens streckt die Arge in diesem Fall nichts vor. Die alte Kaution kann aber doch für die neuen Genossenschaftsanteile verwendet werden.

alexchen84 
Beitragsersteller
 15.06.2010, 12:05
@Dekol

doch, die strecken das vor. hat mir die frau bei der wohnungsgenossenschaft gesagt. in dem landkreis isses so... aber machen die das auch, wenn der umzug nicht genehmigt ist???

Dekol  15.06.2010, 13:28
@alexchen84

ist schon klar, dass die Wohnungsbaugesellschaft gesagt hat, dass es generell vorgestreckt wird, in diesem Fall wird es Mangels Genehmigung aber nicht passieren.

erkundige dich doch da mal wegen Jobaussichten - wie alt ist denn dein Kind?

wenn du dem Jobcenter nachweisen kannst dass du da mehr chancen hast Arbeit zu finden, werden sie auch dem Umzug nicht mehr entgegenstehen.

Wenn du umziehst ohne "Genehmigung" kann es sein, dass du theoretisch in dem anderen Landkreis mehr geld bekommen würdest aber nur den betrag bekommst wie bisher auch.

Wenn du ohne Umzugsgenehmigung umziehst, kann es passieren, dass die neue Arge nur deine bisherige Miete übernimmt. Auf jeden Fall bekommst du keine Umzugskosten gezahlt. Kaution und sämtliche Kosten die dir in der neuen Wohnung enstehen (Nebenkostenabrechnung) werden nicht übernommen.

alexchen84 
Beitragsersteller
 15.06.2010, 11:34

Die Umzugskosten sind mir egal, die brauch ich nicht unbedingt, aber Kaution??? Das machen die doch so, dass de das auf Raten abbezahlen kannst und die Arge dir jeden Monat das von den Leistungen abzieht... so war es bei meiner jetzigen wohnung auch... :( jetzt bin ich noch verunsicherter... =( hilfe!!!!

Dekol  15.06.2010, 11:36
@alexchen84

die Kaution von der alten Wohnung kann ja dann für die neue Wohnung verwendet werden.

wuppi76  15.06.2010, 11:38
@alexchen84

Da die kaution aufgrund des nicht genehmigten umzuges anfallen würde, würde auch diese nicht übernommen werden. Übrigens ist die monatliche Einbehaltung der Kaution in Raten rechtswidrig.

Hallo.

Hol dir ein psychologisches/ärztliches Attest, dass du aus psychischen Gründen umziehen musst.

MfG