Umzug trotz Ablehnung des Jobcenters?
Ich habe folgendes Problem und ich hoffe es kann mir jemand helfen... =(
Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter und möchte gerne umziehen. Aber nicht, weil die Wohnung zu klein ist oder irgendwas, ich lebe mit meiner Tochter in einer 3-Raumwohnung, sondern einfach, weil ich´s hier in dieser Stadt nicht mehr aushalte... Hier habe ich nur Ärger und Stress mit dem Kindesvater und einigen anderen. Ich möchte praktisch in einen anderen Landkreis ziehen und habe auch ein Wohnungsangebot eingeholt, was viel preiswerter wäre, als meine jetztige Wohnung. Einen Antrag auf Umzug beim Jobcenter habe ich auch gestellt, der wurde aber abgelehnt, mit der Begründung, dass PERSÖNLICHE GRÜNDE nicht ausreichen würden.... würde ich die gründe aber weiter ausbauen, würde der Antrag sicher auch nicht genehmigt.
Meine eigentliches problem: Darf ich auch ohne die Zustimmung des Jobcenters umziehen? In §22 SGBII heißt es doch, dass bei einem "nicht notwendigen Umzug nur die bisher bewilligten Kosten übernommen werden". In meinem Antrag auf Umzug habe ich auch reingeschrieben, dass ich auf Umzugskosten verzichte und nur die zustimmung brauche. Die voraussetzungen sind doch gegeben...
kann ich auh ohne zustimmung umziehen?? und wenn ja, was muss ich machen???
ich hoffe mir kann jemend helfen... =(
8 Antworten
Ich bin auch ohne Umzugs genehmigung umgezogen, und die haben nur das gezahlt was ich auch im alten haus gezahlt habe. Nun kommt es. Da wir hier aus dem jetzigen Haus raus müssen durch Schimmel und Grund Wasser das in den Wänden hoch zieht habe ich erneut einen Umzugs Antrag gestellt. Die neue Wohnung sei einen Euro zu teuer gewesen das habe ich mit dem Vermieter geklärt und er hat es passend gemacht. Jetzt heißt es da ich schon mal ohne Zustimmung umgezogen sei würden die auch nur die Kosten des vor Hauses zahlen. Obwohl man mir sagte wenn der Vermieter einen Euro runter geht bekomme ich die Zustimmung. Weiß auch nicht weiter. Also nicht so leicht wenn man mal ohne Zustimmung umgezogen ist
das ist möglich, die Umzugskosten werden dann entsprechend nicht übernommen, der Leistungsanspruch besteht aber in gleicher Höhe weiterhin.
Genossenscháftsanteile sind ja im Prinzip das gleiche, meines Wissens streckt die Arge in diesem Fall nichts vor. Die alte Kaution kann aber doch für die neuen Genossenschaftsanteile verwendet werden.
doch, die strecken das vor. hat mir die frau bei der wohnungsgenossenschaft gesagt. in dem landkreis isses so... aber machen die das auch, wenn der umzug nicht genehmigt ist???
ist schon klar, dass die Wohnungsbaugesellschaft gesagt hat, dass es generell vorgestreckt wird, in diesem Fall wird es Mangels Genehmigung aber nicht passieren.
erkundige dich doch da mal wegen Jobaussichten - wie alt ist denn dein Kind?
wenn du dem Jobcenter nachweisen kannst dass du da mehr chancen hast Arbeit zu finden, werden sie auch dem Umzug nicht mehr entgegenstehen.
Wenn du umziehst ohne "Genehmigung" kann es sein, dass du theoretisch in dem anderen Landkreis mehr geld bekommen würdest aber nur den betrag bekommst wie bisher auch.
Wenn du ohne Umzugsgenehmigung umziehst, kann es passieren, dass die neue Arge nur deine bisherige Miete übernimmt. Auf jeden Fall bekommst du keine Umzugskosten gezahlt. Kaution und sämtliche Kosten die dir in der neuen Wohnung enstehen (Nebenkostenabrechnung) werden nicht übernommen.
Die Umzugskosten sind mir egal, die brauch ich nicht unbedingt, aber Kaution??? Das machen die doch so, dass de das auf Raten abbezahlen kannst und die Arge dir jeden Monat das von den Leistungen abzieht... so war es bei meiner jetzigen wohnung auch... :( jetzt bin ich noch verunsicherter... =( hilfe!!!!
die Kaution von der alten Wohnung kann ja dann für die neue Wohnung verwendet werden.
Da die kaution aufgrund des nicht genehmigten umzuges anfallen würde, würde auch diese nicht übernommen werden. Übrigens ist die monatliche Einbehaltung der Kaution in Raten rechtswidrig.
Hallo.
Hol dir ein psychologisches/ärztliches Attest, dass du aus psychischen Gründen umziehen musst.
MfG
ok... und die kaution?? also da isses ja keine kaution... es sind genossenschaftsanteile... aber die sagten mir bei der wohnungsbaugesellschaft, dass die arge das vorschießt und ich in raten bei de arge bezahle... aber ist das auch bei nicht-genehmigten-umzügen so???