Darf ist die Stützmauer vom Nachbarn entfernen?
Wir haben die Genehmigung der Stadt das wir direkt an die Grenze eine Garage bauen dürfen. Nachbarn haben auch nicht widersprochen. Da auf der Seite des Nachbarn eine Stützmauer ist, und unsere Garage Unterkellert wird, müssten wir die Stützmauer entfernen, etwas von seinem Garten abgraben. Die Garage mit Keller errichten und den Zwischenraum fachgerecht wieder auffüllen und die Grünfläche wieder herstellen so das es aussieht wie zuvor. Da unsere Garage dann die Funktion der Stützmauer übernimmt denken wir dass wir diese Stützmauer des Nachbarn nicht wieder herstellen müssen und er auch nicht widersprechen darf das wir diese entfernen. Er hat keinen Nachteil daraus, wir müssen es aber machen da wir sonst nicht Unterkellern können. Gibt es da einen Rechtstext der uns etwas hilft, bevor wir mit dem Nachbarn dies besprechen (Nachbar ist etwas kritisch wenn es um seine Sachen geht) .... Das Ganze ist in Baden Württemberg
9 Antworten
Das geht nur mit Genehmigung des Nachbarn, am besten eine genaue schriftliche Vereinbarung. Er muß Euer Vorhaben nicht bewilligen, wenn er es nicht möchte, wenn an seinem Grundstück etwas verändert werden muß.
DieStützmauer dient ja einem Zweck. Wenn Du diese Stützmauer beseitigen möchtest, brauchst Du ein Sachverständigen-Gutachten, welches Du dem Nachbarn vorlegen kannst, um seine Bedenken zu zerstreuen.
Wenn der Nachbar widerspricht, dann dürft ihr das nicht machen!
Schließlich ist das immernoch sein Grundstück!
Hättet ihr mit eurem Nachbarn davor geregelt, das ihr die Stützmauer entfernen dürft und dann das genze organisiert, hätte er nicht einfach so widersprechen können.
(So vermute ich zumindest, bin kein Anwalt)
Erst reden, dann im Gesetzbuch nachschlagen!
Ein Sprichwort, das eine gute Freundschaft voraussetzt!
Stimmt .... Aber Vorbereitung ist die Halbe Miete
Ohne schriftliche Zustimmung Deines / Eures Nachbarn geht hier gar nichts. Nicht ein einziger Spatenstich auf seinem Grund und Boden.
Das ganze geht so NICHT.
Ihr dürft Bauten des Nachbarn nicht entfernen. Ihr kennt die statische Funktion nicht und könnt auch nicht denken dass er keine Nachteile davon hat. Vielleicht gefällt ihm diese Mauer ganz einfach nur. An seinem Eigentum habt ihr nix verloren.
Selbst wenn ihr diese Mauer nicht entfernt und der Aushub gemacht wird, werden seine Fundamente angegraben. Das gibt Setzungen und Risse die euch teuer zu stehen kommen. Da helfen nur Abstützmassnahmen mit Spundwänden und ähnlichem, die richtig ins Geld gehen.
Es gibt hier wohl nur zwei Möglichkeiten: Entweder der Nachbar ist mit dem Abriss seiner Stützmauer einverstanden und ihr baut eure Mauer die dem Nachbar anschließend als Stützmauer dient (dann wird aber ganz sicher eine Baulast ins Grundbuch eingetragen, dass ihr diese Mauer dann nicht mehr entfernen dürft) oder ihr laßt die Unterkellerung einfach sein.
Für eine Garage braucht man auch nicht die Genehmigung der Stadt, wenn diese nicht eine bstimmte Höhe überschreitet, bzw. eine bestimmte Länge. Garagen sind in solchen Fällen privilegiert.
Er hat ja noch nicht widersprochen, ich will es mit ihm besprechen. Allerdings wäre es hilfreich wenn etwas Gesetzliches unterstützen würde wenn er sagt "Nein das lasse ich nicht zu".
Bisher gehen ich davon aus, dass wenn dem Nachbar kein Nachteile entsteht und sein Garten wieder in den Zustand wie zuvor versetzt wird er kein Einspruchsrecht hat. Man muss ihn nur rechtzeitig (4 Wochen) vor Baustart darüber informieren.