Aufschüttung auf Nachbargrundstück so zulässig?
Wir haben ein Grundstück mit ca. 3 % Gefälle. Das Grundstück oberhalb von uns hat noch ein größeres Gefälle. Dort wird nun ein Haus ohne Keller gebaut auf einer Aufschüttung. Die geht bis an den Gehweg und ist bis zu ca. 1 m hoch. Wir haben nun Bedenken wegen des Wassers. Bis an unsere Grenze anfüllen dürfen sie nicht, da eine Abstandsfläche durch die Aufschüttung ausgelöst wird. Aber warum dürfen die denn an den seitlich gelegenen Gegweg mit dieser Höhe rangehen und mit eine Stützmauer die Aufschüttung abfangen? Wir sind in NRW. Die Nachbarn an der anderen Seite des Gehwegs durften nicht aufschütten, da deren Nachbargrundstück zu tief dafür liegen würde. Wie kann das sein?
3 Antworten
Jeder muss dafür Sorge tragen, dass auf seinem Grundstück anfallendes Wasser auch auf seinem Grundstück aufgefangen wird, wenn er das Gelände verändert. Du musst Dir nicht gefallen lassen, das es zu Belastungen Deines Grundstückes kommt. Das Recht kannst Du durchstzen ..oder mit Deinem Nachbarn freundschaftlich darüber sprechen. "Ich habe Angst, dass jetzt das ganze Wasser zu mir rüber kommt und wir Streit kriegen, wenn es dann zu Schäden kommt. Wollen Sie nicht Vielleicht eine Kleine Stüzmauer am Fuß der Böschung machen, dann können Sie noch mehr anfüllen und das Wasser würde durch die Stüzumauer abgeleitet (Drainage..)" Den Nachbar fragen, welche Maßnahmen er vorhat, ist wohl eine Lösung, die keinen Ärger prodziert.
Die in der Abstandsfläche zulässigen Anschüttungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung genau festgelegt, leider in jedem Bundesland verschieden. Diese Masse müssen auch dann eingehalten werden, wenn die Anschüttung baugenehmigungsfrei sein sollte.
Der Übertritt von Oberflächenwasser und die Bepflanzung der Grenze sind im jeweiligen Landes- Nachbarrecht geregelt, auch unterschiedlich in jedem Bundesland.
Behörden helfen in beiden Fällen mangels Zuständigkeit nicht; Ihr müsst schon mit dem Nachbarn reden und/oder zum Rechtsanwalt gehen.
Frag bei zuständigen Bauamt nach..
Keines der vielen Bauämter ist dafür zuständig
Nein. Ich will es mir ja nicht gleich mit der Nachbarschaft vermiesen........ Daher frage ich ja hier.............................