Nachbarschaftsrecht L Steine setzten?
Hallo. Wir haben ein Haus mit Garage gebaut. Die Garage wurde direkt an der Grenze gemauert. Mein Nachbar will und muss seinen Hang stützen. Da er höher ,ca. 2 m , gebaut hat. Soweit noch alles OK. Vor drei Wochen teilte er mir mit dass in 4 Wochen die Garten arbeiten beginnen sollen. Also nächste Woche schon. Er will L-Steine an meine Garagenwand setzten. Das Problem ist dass die Wand nicht isoliert ist und durch das schlechte Wetter, es regnet jeden Tag, keine Isolierung angebracht werden kann. Er will dennoch die L-Steine setzten lassen.
Gibt es ein Gesetz wo es drin steht dass er so lange mit den arbeiten warten muss bis die Wand isoliert wurde?
Danke und Gruß Paul
7 Antworten
Die Isolierung, dickbeschichtung , muss im trocken aufgetragen werden.
In Hessen hat es jeden Tag geregnet, das ist Fakt.
Ich will nicht dass die wand mit der Zeit nass wird bzw Wasser in der ritze steht.
Der Nachbar hat einfach Handwerker bestellt ohne vorher gefragt zu haben ob ich es bis dahin die Isolierung aufgebracht habe. Ich gucke mal was es gibt.
Wo in Deutschlnd hat es 3 Wochen durchgeregnet und woher weißt du, dass es auch noch die vierte Woche regnen wird?
Der Nachbar hat seine maßnahme rechtzeitig angekündigt, du bist am Zug, zu handeln. Nimm halt einen Regenschirm. Irgendwelche Gesetze, die dich unterstützen, gibt es nicht.
Wenn die Garage in ihrem jetzigen Zustand auf der Grenze steht, so bedeutet das Aufbringen der Isolierung ein Grenzüberbau. Das muss der Nachbar nicht akzeptieren.
Seine Vorankündigung ist ausreichend. Also wird er es tun.
Ich verstehe auch nicht warum im Erdreich eine Isolierung hin soll, macht ja gar keinen Sinn. D stellt man zwischen Garagenmauer und L-Steine dieses braune Noppenplastik um das Erdreich / L-Steine von der Garagenwand zu trennen. Durch die Noppen erfolgt eine Belüftung der Mauer und es kann sich keine Staunässe bilden.
Fertig ist die Laube.
Nachbarn sollten mehr Bier trinken und reden als gegeneinander zu arbeiten - Nur mal so ne Einstellung von einem Kerl vom Land.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Grenzbebauung,-Forderung-durch-Nachbar--f263978.html
Eventuell ein Beweissicherungsverfahren von einem Bausachverständigen einleiten. Dann knickt der Nachbar bestimmt ein.
Nein, gibt es nicht. Letztlich ist die Dämmung der Garage deine Sache, auf die er keine Rücksicht nehmen muss.
Deswegen wäre es vielleicht ganz gut, wenn du mal in aller Ruhe mit ihm redest, ihm den Sachverhalt erklärst und ihm vielleicht auch ein kleines freundschaftliches Geschenk mitbringst.