Neuer Vermieter will Nebengelass und Garage entfernen, darf ich gleichwertigen Ersatz fordern?
Unser Mietobjekt (4-Familien) wurde verkauft. Der neue Vermieter stellte sich gestern vor mit zahlreichen Änderungen. Jede Familie hat einen Garten, den sie selber mit eigenen finanziellen Mitteln hergerichtet hat (z..B. Blumen, Randsteine, Sitzterasse, Geräteschuppen etc.). Dann steht auf dem Hof ein großer Stall, in dem jede Familie einen eigenen Stall hat für Fahrräder und anderweitiges Material. Ich habe zuzüglich zu meinem Stall noch eine Garage, in der mein größeres Auto steht und welche ich zuzüglich mit zwei Alarmanlagen sichere (Grund: Mein kleineres Auto wurde mir von Kumpels des Nachbarn abgebrannt). All diese Ställe und Gärten stehen nicht schriftlich im Mietvertrag, sind aber im Mietangebot (bei immoscout.de) angeboten worden und wurden auch bei Wohnungsbesichtigung gezeigt und es wurde gesagt, dass diese zu der Wohnung kostenlos genutzt werden können. Also m. E. ist dies eine mündliche Zusicherung zum Mietvertrag - ich gehe jedenfalls davon aus, dass ich und die anderen Mieter das so sehen dürfen. Als Mieter ausgezogen sind, mussten sie sämtliche Ställe und Bauten und Beete und Pflanzen in den Gärten entfernen, also so dass nur noch Brachland war. Nun zum konkreten Sachverhalt: Der neue Vermieter will nun sämtliche Ställe und Garagen abreißen. Wir wissen jetzt nicht, wie wir uns verhalten sollen. Dürfen wir gleichwertigen Ersatz fordern - also eine abschließbare Garage (so wie ich sie jetzt habe) und Ställe von ungefähr der gleichen Größe (4 Fahrräder, Werkbank etc.)?
Dazu kommt, dass der neue Vermieter uns mit folgendem Wortlaut gestern kam: "Bekomme ich einmal Post von einem Anwalt, kriegen Sie sofort die Kündigung." Das geht doch auch nicht so einfach, oder?
6 Antworten
- Ställe und Gärten stehen nicht schriftlich im Mietvertrag,
Ein Vertrag kann auch stillschweigend oder durch schlüssige Handlungen geändert werden (AG Würzburg WM 80, 2) , also dadurch, das Mieter und Vermieter längere Zeit wissentlich und übereinstimmend etwas anders machen, als im Vertrag steht.(Beispiel: Der Vermieter gestattet dem Mieter im Laufe der Zeit die Gartenbenutzung oder überlässt ihm einen weiteren Kellerraum, Garage....)
Allerdings gibt es auch ein anderslautende Urteil eines OLG müsste es raussuchen was das o.g. Urteil gekippt hat. Hier wird es also im Einzelfall zu prüfen sein in wie weit es einen Mietvertragserweiterung standhält.
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Klara vom gutefrage.net-Support
Ja, die Garage durfte ich mir bauen, nachdem mir Unbekannte nachts auf dem Hofgrundstück (abgeschlossen) mein Auto in Brand gesetzt haben. Dies wurde also mündlich genehmigt. Auch die Alarmanlage an dieser Garage durfte ich anbringen und wurde vom vorherigen Vermieter nicht beanstandet. Nun muss ich auch diese entfernen oder nach innen in die Garage verlegen.Meine Garage soll einem Gartenstück weichen, welches vergrößert werden soll. Also 4 Gärten für je eine Familie sind vorhanden (ca. 300 m2 - meiner ist der kleinste von allen), davon sollen 2 verlängert werden und hierfür muss nun meine Garage dran glauben. Find ich nicht in Ordnung - ich habe den kleinsten Garten abbekommen, der bei meinem Einzug noch frei war und muss nun auch noch meine Garage hergeben. Ich glaube, hier hilft wirklich nur ein Anwalt, oder?
Garagen und Kündigung:
Gehe hier mal davon aus das der Vermieter der Wohnung und Garage / Stellplatz der gleiche ist !! Auch wenn die Wohnungen einer Eigentumswohnanlage ,Garagen , Tiefgaragenstellplätze unterschiedliche Eigentümern sind, werden sie aber von einer Verwaltung einheitlich vermietet, dann liegt ein einheitlicher Mietvertrag vor.(AG Köln WM 93, 611) Auch wenn der Mieter erst nach Jahren eine auf dem Grundstück gelegene Garage mietet, kann die Garage nicht gesondert gekündigt werden, es sei den, das dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.(OLG Karlruhe RE WM 83, 166)Auch Mieterhöhungen können bei einem einheitlichen Mietvertrag nicht isoliert für die Garage vorgenommen werden (AG Bielefeld WM 93, 357 ; AG Frankfurt NJW-RR 92, 973)
Auf Garagen die unabhängig von einer Wohnung angemietet werden, finden die Wohnraumschutzbestimmungen keine Anwendung. Die Kündigung des Garagenmietverhältnisses richtet sich in diesen Fällen nach der Vereinbarung, die die Parteien im Mietvertrag getroffen haben. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist eine Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Anders als im Westen war es in der "ehemaligen DDR" der Bau eines Gebäudes oder auch Datsche als Garagengrundstück nicht mit dem Erwerb des Grundstückes verbunden. Für die sogenannten Überlassungsverträgen oder sonstige Miet und Pachtverträgen gilt ausdrücklich nicht das Sachenrechtsänderungsgesetz laut BGB WM 99, 211. Es bedeutet das seit dem 1.1.95 gilt für solche Verträge das Miet und Pachtrecht. Somit wäre kein Kauf gegen den Willen des Grundstückseigentümers möglich. Allerdings wird der Kündigungsschutz schrittweise abgebaut. Ab 4. Oktober 2015 gelten dann die allgemeinen Vorschriften zur Kündigung. Merke auch das Datschenbesitzer die am 3. Oktober 1990 das 60. Lebensjahr vollendet hatten nicht gekündigt werden kann.
wir zahlen für Ställe, Garten und Garage keine Miete oder Pacht! Daher stehen sie auch nicht im Mietvertrag.
Aber trotzdem danke für die Antwort!
DAs wird sicher noch lustig mit dem neuen Vermieter. Tritt schnellstmöglich in den Mieterverein ein. NAtürlich ist ein Schreiben vom Anwalt kein Kündigungsgrund, aber diueser SAtz des Vermieters sagt so einiges über seine Einstellung aus. Viel Glück, und kämpft ujm Eure Rechte! Am Besten alle gemeinsam.
Ja danke!
Ställe und Gärten stehen nicht schriftlich im Mietvertrag,
Dann habt Ihr auch keinen Anspruch darauf. Gleiches gilt auch für die Garage wenn vertraglich nicht vereinbart.
Ergo auch keinen Anspruch auf Ersatz.
Was im Inserat stand/steht und was bei der Besichtigung mündlich zugesagt wurde ist irrelevant.
Verkauf bricht, anders als Zwangsversteigerung, keine laufenden Verträge. Fraglich ist hier "nur" ob es "Zusatzvereinbarungen" gibt, die nicht aufgeschrieben worden sind.
geh zum mieterverein
danke, aber ich war schon mal im Mieterverein und der hat mir nichts gebracht. Leider!