Darf Immobilienmakler Fotos von der Wohnung machen und es veröffentlichen?

7 Antworten

Nun möchte ich aber nicht, das Fotos von der bewohnten Wohnung gemacht und im Internet veröffentlicht werden.

Wenn du das nicht möchtest, dann darf er das auch nicht machen.

 Nun werden auch noch andauernd irgendwelche Leute zum besichtigen kommen wollen.

Dagegen kannst du nichts tun. Es muss aber natürlich rechtzeitig vorher mit euch abgesprochen werden.

Der Immobilienmakler darf natürlich Fotos machen wenn die Wohnung verkauft werden soll. Er muss dazu aber einen Termin machen und kann nicht einfach Klingeln und sagen "ich mach mal". Andauernde besichtigungen sind natürlich nicht erlaubt, allerdings dürfen besichtigungstermine vereinbart werden, in denen mehrere Interessenten gleichzeitig durch die Wohnung geführt werden.

Ich habe hier sehr stark das Gefühl das du mit deiner Haltung versuchst, hier etwas zu verhindern, z.B. das ein potentieller Käufer eigenebedarf anmeldet oder ähnliches, da ihr ja nicht ausziehen wollt.

Ich denke mir das ihr eure Lage eher verschlechtert als verbessert, wenn man hier nicht kooperiert.


Ein Verkauf wird nicht zu verhindern sein, wenn der Inhaber es will.

Zakalwe  15.07.2016, 09:05

Der Immobilienmakler darf natürlich Fotos machen wenn die Wohnung verkauft werden soll.

Von einer bewohnten Wohnung darf er das nur, wenn die Bewohner ihm das erlauben.

DarthMario72  15.07.2016, 09:48

Der Immobilienmakler darf natürlich Fotos machen wenn die Wohnung verkauft werden soll.

Wie kommst du auf diese absurde Idee? Schon mal was von Unverletzlichkeit der Wohnung und Schutz der Privatsphäre gehört?

Ich denke mir das ihr eure Lage eher verschlechtert als verbessert, wenn man hier nicht kooperiert. 

Ganz sicher nicht!

Halbammi  15.07.2016, 10:46
@DarthMario72

Du meinst also der Vermieter wird in Zukunft entgegenkommender sein wenn man ihm Steine in den Weg legt? Interessante Auffassung.

Gronka123  15.07.2016, 09:09

Das ist Quatsch! Der Vermieter darf nur Fotos machen um eventuelle Schäden aufzunehmen. Er darf nicht Fotos von einer noch bewohnten Wohnung machen um sie möglichen Kaufinteressenten zur Verfügung zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre. 

Besichtigungstermine kannst du leider nicht komplett umgehen. Allerdings muss der Vermieter diese Termine mit dir abstimmen. Ich glaube, dass es eine Regelung mit 2 Stunden in der Woche gibt, die man als Mieter wohl dulden muss.

Fotos darf der Makler nicht bzw. nur mit Eurer Zustimmung machen.

Von außen darf er knippsen so viel er will.

Akzeptieren müßt Ihr das der Makler die Wohnung betritt, nicht das er in alle Ecken, Winkel oder gar Schränke guckt.

Später müßt Ihr dulden das der Makler mit Kaufinteressenten die Wohnung besichtigt.

Aber nicht wann und so oft er das will. Entweder nach rechtzeitiger Terminvereinbarung, etwa 2 - 3 Tage vorher oder Ihr legt selbst Termine fest und teilt sie dem Makler und Vermieter nachweisbar mit.

1 - 2 Termine a ca. 60 Minuten pro Woche, mehr müßt Ihr bis 3 Monate nicht dulden. Sollte die Wohnung dann nicht verkauft sein, nur  noch 1 - 2 Termine pro Monat.

Interessenten ohne Makler oder Vermieter müßt Ihr nicht in die Wohnung lassen.

War die Wohnung schon eine ETW (Eigentumswohnung) als Ihr sie angemietet habt?

Nun möchte ich aber nicht, das Fotos von der bewohnten Wohnung gemacht und im Internet veröffentlicht werden. Ich empfinde dies als einen Eingriff in die Privatsphäre

So ist es auch. Wenn du das nicht möchtest, untersage es ihm, fertig. Nachteile dürfen dir daraus auch nicht entstehen.

Es gibt ein Urteil des Amtsgericht Steinfurt (Urteil v. 10.04.2014 Az. 21 C 987/13), das genau diese Frage zu klären hatte und festgestellt hat, dass man das als Mieter nicht dulden muss. Lediglich rechtzeitig abgestimmte Besichtigungstermine musst du zulassen.

Sollte der Makler also trotzdem Fotos ohne deine Zustimmung machen, mach einfach Gebrauch von deinem Hausrecht und setz ihn vor die Tür.