Darf ein Makler Fotos ohne mein Einverständnis ins I-Net stellen?

9 Antworten

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Fotos der Wohnungsmietfläche darf jemand - egal wer das ist - nur mit Deiner Erlaubnis machen. Eine Veröffentlichung käme selbstverständlich auch nur mir Deiner Erlaubnis in Frage.

Du kannst den Fototermin also verbieten, und irgend welche Nachteile hast Du natürlich nicht. Welche sollten das auch sein? Du ziehst doch ohnehin aus.

Das "Gesetz" ist ganz einfach die Unverletzlichkeit der Wohnung in Verbindung mit dem Schutz der Intimsphäre. Unanhängig von unserem Grundgesetz gibt es dazu auch wenigstens ein Urteil des Landgerichts Trier.

Fotos vom Objekt selbser darf der Makler mit Zustimmung des Eigentümers machen und veröffentlichen. Die von der Wohnung selbst nur mit deiner Genehmigung.

Fotos vom Haus an sich darf er sicherlich machen und veröffentlichen. Jedoch gehe ich stark davon aus, daß du ein Veto-Recht hast, wenn deine Einrichtung veröffentlicht werden soll. Dies läßt sich ja bei Innen-Fotos nicht vermeiden, und da geht es doch an deine Persönlichkeitsrechte. Ich denke also, du kannst dich dagegen wehren.

Drachentoeter  26.02.2010, 07:58

Er hat kein Vetorecht, er muß es expliziet erlauben, das ist ein himmelweiter unterschied. Wenn der Markler ohne genehmigung des Mieters, Bilder aus dessen Wohnung veröffentlich macht er sich Strafbar und ist sogar Schadensersatzpflichtig.

Der Makler will die Wohnung fotografieren. Nicht dich! Wenn die Bilder anonymisiert sind, kannst du da nichts gegen tun. Der Makler wird schon aus Eigeninteresse keine Adresse ins Internet stellen. Die Adresse bekommen Interessenter erst, wenn sie sich die Wohnung tatsächlich gemeinsam mit dem Makler ansehen. Nach Terminvereinbarung musst du das zulassen.

DarthMario72  15.07.2016, 09:58

Das ist falsch. Selbstverständlich kann man als Mieter das untersagen.

Der "Ring der Deutschen Makler" mit Hauptsitz in Hamburg ist der Dachverband der Makler. Die können dir bestimmt eine kompetente Antwort geben. Du findest diese in google gelistet

DiplIngo  26.02.2010, 08:09

Ich würde eher den Mieterschutzbund fragen. Der Maklerbund wird im Zweifel eine für seine Kunden (Makler) angenehme Antwort geben.

Drachentoeter  26.02.2010, 07:56

Klar, aber ob die stimmt oder nur die belange des Markler betrachtet werden, weiß man auch bei denen nicht. Ein kompetenten Rechtsrat der auch verlässlich ist bekommt man beim Anwalt.

Momo1965  26.02.2010, 08:10
@Drachentoeter

Alternative: Anfrage beim Mieterschutzbund. Die stehen in jedem Fall auf der Seite des Mieters!