Darf ein Makler Fotos ohne mein Einverständnis ins I-Net stellen?
Hallo. Ich ziehe in ca. 2 Monaten aus. Mein Vermieter hat schon einen Makler beauftragt, der morgen schon kommt. Er möchte sich die Wohnung anschauen und evtl. Fotos machen. Das möchte ich aber nicht! Kann und darf er trotzdem Fotos machen? Wenn ich den Fotos nicht zustimme, kann mir mein Vermieter da einen "Strick draus drehen"? Gibt es vielleicht ein Gesetz, worin das verankert ist ;O) ? Wäre lieb wenn mir das alles jemand beantworten könnte und würde. ;O) Danke schon mal und liebe Grüße
9 Antworten
Fotos der Wohnungsmietfläche darf jemand - egal wer das ist - nur mit Deiner Erlaubnis machen. Eine Veröffentlichung käme selbstverständlich auch nur mir Deiner Erlaubnis in Frage.
Du kannst den Fototermin also verbieten, und irgend welche Nachteile hast Du natürlich nicht. Welche sollten das auch sein? Du ziehst doch ohnehin aus.
Das "Gesetz" ist ganz einfach die Unverletzlichkeit der Wohnung in Verbindung mit dem Schutz der Intimsphäre. Unanhängig von unserem Grundgesetz gibt es dazu auch wenigstens ein Urteil des Landgerichts Trier.
Fotos vom Objekt selbser darf der Makler mit Zustimmung des Eigentümers machen und veröffentlichen. Die von der Wohnung selbst nur mit deiner Genehmigung.
Fotos vom Haus an sich darf er sicherlich machen und veröffentlichen. Jedoch gehe ich stark davon aus, daß du ein Veto-Recht hast, wenn deine Einrichtung veröffentlicht werden soll. Dies läßt sich ja bei Innen-Fotos nicht vermeiden, und da geht es doch an deine Persönlichkeitsrechte. Ich denke also, du kannst dich dagegen wehren.
Er hat kein Vetorecht, er muß es expliziet erlauben, das ist ein himmelweiter unterschied. Wenn der Markler ohne genehmigung des Mieters, Bilder aus dessen Wohnung veröffentlich macht er sich Strafbar und ist sogar Schadensersatzpflichtig.
Der Makler will die Wohnung fotografieren. Nicht dich! Wenn die Bilder anonymisiert sind, kannst du da nichts gegen tun. Der Makler wird schon aus Eigeninteresse keine Adresse ins Internet stellen. Die Adresse bekommen Interessenter erst, wenn sie sich die Wohnung tatsächlich gemeinsam mit dem Makler ansehen. Nach Terminvereinbarung musst du das zulassen.
Das ist falsch. Selbstverständlich kann man als Mieter das untersagen.
Der "Ring der Deutschen Makler" mit Hauptsitz in Hamburg ist der Dachverband der Makler. Die können dir bestimmt eine kompetente Antwort geben. Du findest diese in google gelistet
Ich würde eher den Mieterschutzbund fragen. Der Maklerbund wird im Zweifel eine für seine Kunden (Makler) angenehme Antwort geben.
Alternative: Anfrage beim Mieterschutzbund. Die stehen in jedem Fall auf der Seite des Mieters!
Klar, aber ob die stimmt oder nur die belange des Markler betrachtet werden, weiß man auch bei denen nicht. Ein kompetenten Rechtsrat der auch verlässlich ist bekommt man beim Anwalt.