MIetvertrag unterschreiben ohne Besichtigung der Wohnung

4 Antworten

Auf keinen Fall würde ich den Mietvertrag ohne Besichtigung unterschreiben. Selbst wenn der Grundriss und Bodenbelag der gleiche ist, weißt du vorher nicht ob z.B. irgendwelche Schäden vorhanden sind. Sollte die Wohnung noch nicht besichtigt werden können, kannst du sie auch noch nicht beziehen. Es sollte also auch noch ausreichend sein, wenn du den Mietvertrag zu einem späteren Zeitpunkt unterschreibst, wenn du die Wohnung besichtigt hast.

Ich würde darauf bestehen bzw. halt nicht unterzeichnen.

Ich würde einen Vertrag nicht anders unterschreiben. Keine Wohnung ist "vergleichbar"!

warum hat man dir nur eine Vergleichswohnung gezeigt?

yejpes 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 20:39

weil die andere noch vermietet ist - keine ahnung - scheinbar möchte der mieter nicht, dass man die wohnung vor seinem auszug zu gesicht bekommt

StupidGirl  13.11.2014, 21:07
@yejpes

Davon würde ich die Finger lassen. Wer weiß, was man dir da unterjubelt. Natürlich hast du das Recht, die Wohnung die du mieten willst vorher zu sehen. Genauso hat der Vermieter das Recht die vermietete Wohnung zu besichtigen. Es gäbe mir zu denken, denn der Vermieter muss sich da gegen den Mieter durchsetzen. Für mich ist das eine fadenscheinige Ausrede. Die Wohnungen mögen vielleicht baugleich sein, aber wer weiß, welche Macken die anzumietende Wohnung hat.

Ich habe gefragt, weil auch mir mal eine Vergleichswohnung gezeigt wurde. Das lag aber daran, dass es sich dabei um einen Neubau handelte und "meine" noch nicht fertiggestellt war. Dadurch konnte ich aber doppelte Mietzahlungen umgehen. Es ist nicht ungewöhnlich "Vergleichswohnungen" zu besichtigen, allerdings kommts auf den Grund dafür an. Hier würde ich sagen: Finger weg!