hab ich eine Rechtsschutzversicherung?
Liebe Community,
Ich habe vor einem Monat was extrem dummes gemacht ich war angetrunken und hab im Kaufland ausversehen 7 teure alk flaschen kaputt gemacht ich da ich 17 bin hatte er es bei 100€ strafe belassen nun kann ich die quittung abholen vom anwalt aber ich muss nochmal anwaltskosten in höhe von 124€ bezahlen ich kann dies aber über meine Rechtsschutz versicherung laufen lassen aber ich möchte nicht das meine Mutter was davon mitbekommt könnt ihr mir helfen ich weiß nicht ob ich eine habe und wenn ich eine habe brauche ich eine Nummer vorzuzeigen oder so?Ich kann auch die 124€ euro bezahlen ich danke euch für eure hilfe ich weiß was ich getan habe war extrem dumm
7 Antworten
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Du mußt der Rechtsschutzversicherung die Versicherungsnummer (Policennummer) angeben. Sehr wahrscheinlich wird sie die Anwaltskosten nicht übernehmen. Dafür ist es wohl zu spät. Bei Straftaten treten Rechtsschutzversicherungen nicht ein und außerdem hättest du den Schaden VORHER anmelden und auf die Akzeptanz der Versicherung warten müssen, bevor du einen Rechtsanwalt mandatierst.
Bezahle das Anwaltshonorar von deinem Taschengeld!
Wenn du keine abgeschlossen hast, hast du auch keine. Logisch, oder? Du schreibst jede Menge wirres Zeug...warst du evtl. auch angetrunken als du den Text verfasst hast?
Wofür sind überhaupt Anwaltskosten angefallen? Was soll das für eine "Geldstrafe" sein?
Wenn du wirklich versehentlich einen Schaden verursacht hast und daher Schadensersatz leisten musst, hat die RS Versicherung damit eh nichts zu tun. Das ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Aber auch die reguliert nur, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden meldet. Und das wird ja wohl Mutti sein.
wessen Anwaltskosten? die von Kaufland?
das zahlt die Rechtsschutz nicht. die zahlt nur, wenn du selbst einen Anwalt einschaltest.
für so Schäden ist eher die Privathaftpflichtversicherung zuständig.
die hat aber oft eine Selbstbeteiligung. d.h. man bekommt erst was ab ner bestimmten Höhe zurück.
Wenn es "Aus Versehen" war, ist normalerweise die Privathaftpflicht zuständig. Da du aber angetrunken warst, kommt es auch darauf an wie sehr du angetrunken warst, und ob es nicht eher Vorsatz war. So wie du es beschreibst hat es ein "Geschmäckle"
Rechtsschutz greift hier eher nicht, da du bzw. deine Eltern dort normalerweise auch eine Selbstbeteiligung haben.
Empfehlung: Zahle den schaden und die Kosten und verbuch es als Jugendsünde. Die einfachste und schnellste Lösung.
Wegen so einer Sache wird keine RS in Anspruch genommen.
also ob die RS-vers. das überhaupt übernimmt, wage ich mal zu bezweifeln....