Nachtspeicheröfen auf wessen Kosten werden sie Entsorgt? Sache des Mieters oder Vermieters?
Als Erben sind wir verpflichtet, die Wohnung zu räumen. Die Öfen wurden damals mit Genehmigung des Vermieters eingebaut. Nun besteht er auf den Abriss. Wer trägt die Kosten hierfür? Im alten Mietvertrag gibt es eine schriftliche Genehmigung durch eine bauliche Veränderung hierüber. Dort heißt es:" Abriß der Kachelöfen. Installation der Heißluftöfen. Beachten Sie § 5." Dort heißt es: " Sie verpflichten sich, bei Ihrem Auszug aus der Wohnung entweder den alten Zustand auf Ihre Kosten wieder herzustellen oder aber die Ein- bzw. Umbauten kostenlos in das Eigentum des Hauses übergehen zu lassen."
Meine Frage nun. Müssen wir den alten Zustand wieder herstellen oder können wir die Nachtspeicheröfen drin lassen? Der Vermieter will sie nicht haben.
10 Antworten
In § 5 heißt es doch:...... kostenlos in das Eigentum des Hauses übergehen zu lassen! Also lasst sie drin, wenn der Vermieter sie jetzt nicht will, muss er sie selber entfernen!
Ich sehe das genauso und hoffe, dass ich aus der Nummer raus bin. Danke
Nicht alles was vertraglich/schriftlich geregelt ist, ist auch gültig. Lass den Mietvertrag prüfen entweder vom Fachanwalt oder (wenn ihr Mitglied seit) vom Mieterverein eures Ortes.
Die mußt Du auf Deine Kosten ausbauen und entsorgen. Klar, will der Vermieter die nicht haben, werden in Kürze verboten; außerdem enthalten die Asbest, ist also Sondermüll.
Ich denke, die Sachlage ist eindeutig.
Die Mieter haben sich damals mit der Regelung einverstanden erklärt und Ihr seid als Erben in den Vertrag soweit eingetreten. So ist das Leben nunmal.
Wenn's also für Eure Erblasser akzeptabel war, dann sollte es auch für Euch akzeptabel sein. Oder Ihr hättet Euch früher drum kümmern müssen. Wart Ihr denn nie dort zu Besuch? Es ist doch nicht erst seit gestern bekannt, dass so alte Speicheröfen i.d. Regel höchst ungesund sind.
Die letzten 10 bis 15 Jahre wäre also gut Zeit gewesen, sich darum zu kümmern, dass die späteren Erblasser einen einigermaßen gesunden Lebensabend verbringen. Früher wären die Entsorgungskosten auch noch deutlich günstiger gewesen...
Gruß justii
Ihr habt Euch vertraglich verpflichtet, den Urzustand wieder herzustellen, aus der Nummer kommt ihr nicht raus
Lass den Vertrag durch den Mieterverein prüfen, vielleicht irre ich mich auch wegen §5