Nachtspeicheröfen auf wessen Kosten werden sie Entsorgt? Sache des Mieters oder Vermieters?

10 Antworten

In § 5 heißt es doch:...... kostenlos in das Eigentum des Hauses übergehen zu lassen! Also lasst sie drin, wenn der Vermieter sie jetzt nicht will, muss er sie selber entfernen!

Muschipusch 
Beitragsersteller
 14.07.2009, 20:03

Ich sehe das genauso und hoffe, dass ich aus der Nummer raus bin. Danke

Nicht alles was vertraglich/schriftlich geregelt ist, ist auch gültig. Lass den Mietvertrag prüfen entweder vom Fachanwalt oder (wenn ihr Mitglied seit) vom Mieterverein eures Ortes.

Die mußt Du auf Deine Kosten ausbauen und entsorgen. Klar, will der Vermieter die nicht haben, werden in Kürze verboten; außerdem enthalten die Asbest, ist also Sondermüll.

Ich denke, die Sachlage ist eindeutig.

Die Mieter haben sich damals mit der Regelung einverstanden erklärt und Ihr seid als Erben in den Vertrag soweit eingetreten. So ist das Leben nunmal.

Wenn's also für Eure Erblasser akzeptabel war, dann sollte es auch für Euch akzeptabel sein. Oder Ihr hättet Euch früher drum kümmern müssen. Wart Ihr denn nie dort zu Besuch? Es ist doch nicht erst seit gestern bekannt, dass so alte Speicheröfen i.d. Regel höchst ungesund sind.

Die letzten 10 bis 15 Jahre wäre also gut Zeit gewesen, sich darum zu kümmern, dass die späteren Erblasser einen einigermaßen gesunden Lebensabend verbringen. Früher wären die Entsorgungskosten auch noch deutlich günstiger gewesen...

Gruß justii

Ihr habt Euch vertraglich verpflichtet, den Urzustand wieder herzustellen, aus der Nummer kommt ihr nicht raus
Lass den Vertrag durch den Mieterverein prüfen, vielleicht irre ich mich auch wegen §5