Darf ich Kaution einbehalten (Horror-Spülmaschine)?
Heute, 4 Tage vor meinem geplantem Auszug, schaute ich auf der suche nach Besteck in meine Spülmaschine, welche ca. ein 1 Jahr ausschließlich im Gebrauch meines Untermieters war:
Randvoll mit schimmelndem Geschirr, sprüharm defekt und eine Tapete/Fell von Kalk und Schimmel über den gesamten Innenraum der Maschine.
Es scheint sich die Halterung des oberen sprüh-Arms durch das vollstopfen mit Geschirr gelöst zu haben -> Maschine spült nicht -> pffft denkt der Untermieter, "was solls schon?", sagt mir nicht Bescheid und bemühte sich, offensichtlich lange, nicht um eine Lösung und sorgte sich vorher noch länger nicht um Kalk.
Welche Rechte habe ich? Spülmaschine+entsprechende Pflege war nicht im Mietvertrag aufgeführt. Darf ich Kaution einbehalten und wenn ja wieviel? Muss ich ihm Gelegenheit zur Reinigung/Reparatur geben und wie lange?
+lohnt sich eine Reparatur überhaupt nach langer Kalkbelastung?
P.s.: Bilder habe ich gemacht aber die erspare ich euch ....
Danke und mfg
3 Antworten
Ob sich eine Instandsetzung lohnt kann dir ein entsprechender Kundendienst Mitarbeiter sagen. In jedem Fall würde ich den Teil der Kaution einbehalten, den die Instandsetzung kostet. Er wird dich vermutlich verklagen und du brauchst einen Anwalt. Du hast hoffentlich eine Rechtschutzversicherung...?
Als Vermieter solltest du immer eine solche haben. Und sie sollte das Mietrecht explizit mit abdecken. Du kannst es natürlich auch drauf ankommen lassen. In jedem Fall sollten ein paar Zeugen die Maschine sehen.
Es sieht danach dass du eine neue Spülmaschine brauchst, also behältst du den Teil der Kaution ein und fertig.
Pass auf die Fotos auf und sorg für glaubwürdige Zeugen.
Ein erster Brief einens Anwalts an den Heini wird auch die Welt nicht kosten, oft reicht das schon, im Falle dass er verurteilt würde müsste er auch deine Anwaltskosten zahlen, darauf wird er hingewiesen.
Ich würde die Bilder gerne sehen. Davor kommt von mir keine Antwort.
Nein, leider nicht ...