Darf eine Klobürste von der Kaution abgezogen werden?
Hallo,
Heute hatte ich Übergabe von meiner Wohnung. Der Vermieterin fiel im Bad auf dass die Klobürste die an der Wand in einer Halterung vor Beginn meines einzugs hing nicht mehr da ist. Auf die Frage wo sie denn sei antwortete ich dass ich sie weg geschmissen habe weil sie schmutzig war?! Daraufhin war sie sehr schockiert, fasste sich an den Kopf nannte mir die Marke von der die Klobürste sei und dass diese 100 Euro gekostet hätte und sie würde mir das von der Kaution abziehen. Darüber war ich sehr schockiert, eine Klobürste die hundert Euro gekostet haben sollte?! (Alles aus Plastik) soll ich fast sechs Jahre nutzen und sie nicht weg werfen? Die Vermieterin meinte ich hätte sie reinigen müssen und den Kopf tauschen. Naja über die Hygiene will ich jetzt nicht nachdenken. Aber darf sie mir die Klobürste die angeblich 100 Euro gekostet hat von der Kaution abziehen???
Danke für eure Antworten!
8 Antworten
Mietrechtrechtlicher Apsket für Schadenersatz für eine Klosettbürste
Kaum zu glauben, aber selbst mit Klobürsten beschäftigten sich die Gerichte:
Der Abzug „neu für alt“ bei einer mehrere Jahre alten Klosettbürste beträgt 100%, wobei es unerheblich ist, ob es sich um eine hochwertige oder eine einfache Bürste handelt. AG Köln, Urteil vom 19. September 2000, Az: 209 C 202/00 Quelle: WuM 2001, 485-486
Mietrecht 03 – 2012 Mietrechtslexikon
Also hast du nichts zu zahlen.
Wenn sie fest montiert war, darf sie natürlich. Ist ja klar, dass man nur das „Brauch-Ende“ wechselt bei sowas und nicht komplett entsorgt... 🙄
T3Fahrer
Wie kommt man auf die Idee, fremdes Eigentum eigenmächtig wegzuschmeißen? Da hat deine Vermieterin nun völlig Recht: Sie ersetzt sie auf Kosten deiner Kaution.
Der Schadensersatzanspruch bemißt sich nach dem Zeitwert: Kostet die Bürste 100 EUR und war der mit 12,95 EUR austauschbare Kopf erst ein Jahr alt, hält aber 3 Jahre, macht das einen Kautionseinbehalt nach zwei Jahren Überlassung von 99,37 EUR :-O
Denn man hätte zwar die "schmutzige" durch seine eigene hygienische austauschen dürfen, die bereitgestellte aber aufzubewahren und bei Mietende wieder zurückgeben müssen.
Mal abgesehen davon, wie dreckig die Klobürste im Laufe der war, das spielt jetzt für die Antwort keine Rolle. Die Klaobürste ist Eigentum der Vermieterin. Und fremdes Eigentum darf man nicht wegschmeißen. Schon allein deshalb musst du ihr die Bürste ersetzen.
Allerdings darf sie nur eine gleichwertige Bürste als Wert ansetzen, nicht eine bessere. Und dann auch nur den Zeitwert. Unter dem Strich wird da also kaum mehr ein Betrag bleiben, evtl gar nichts mehr. Also wenn du eine günstige im Baumarkt holst, sollte sie zufrieden sein. Die 100€ kann sie so oder so nicht bekommen.
War es eine goldene Klobürste?
Sie soll dir mal den Beleg zeigen.
Mal abgesehen davon musst Du auch nicht den Neuwert zahlen sondern nur den Zeitwert.
Welche Marke hat sie genannt?
Die Marke kann ich leider nicht mehr sagen, hatte ich noch nie gehört und auf der Klobürste stand auch nichts drauf..
So eine war das nicht, wie gesagt es war eine ganz normale Klöburste mit Plastik Stanb und plastig halb Kugel...
Normale Klobürsten kosten 7-30 €. Pauschal 100 € einbehalten, das geht gar nicht.
Es gibt Klobürsten die z.B. 99 Euro kosten:
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Bei google eingeben und schaue ob Du die findest;
gute Klobürste ab 50 €