Was darf von der Kaution einbehalten werden?
Hallo an alle
mein Ex-Vermieter hat nach zwei Monaten, die wir schon ausgezogen sind, noch meine komplette Kaution. Er möchte diverse Schäden noch reparieren und das Ganze von er Kaution bezahlen. Ist auch in Ordnung.
Nun zur Frage:
Bei unserer Markise auf dem Balkon (Teil des Mietvertrages) ist der Gelenkarm-Mechanismus nach 8 Jahren durchgebrochen. Wir haben das Teil immer sachgemäß bedient. Nun möchte der Vermieter eine neue Markise kaufen und diese komplett von der Kaution zahlen. Da es sich um ein Spezialmaß handelt, kann das sehr teuer werden (hab 500-600 Euro gesehen).
Muss ich die neue Markise zahlen oder muss ich nur den Zeitwert der alten Markise erstatten?
Danke für Euren Input!
2 Antworten
Zeitwert und auch hier muss man sehen, ob es nicht normaler Verschleiß ist.
Ihr müsst nur das bezahlen, was im Übergabeprotokoll festgehalten wurde. Wenn da von der Markise nichts steht, hat der Vermieter Pech gehabt.
Und wenn er die Markise installiert hat, ist es sein Part. Dann habt ihr das Ding mit gemietet. Verschleiß ist da normal.
Habt Ihr allerdings kein Übergabeprotokoll, wird es schwierig.
Wie lange Ihr dort gewohnt habe, ist irrelevant. So eine Markise nutzt sich auch ab. Vor allem der Mechanismus.
Die Markise ist laut Mietvertrag in der Miete enthalten. Wir haben von 2012 bis 2021 dort gewohnt.