Darf ich ohne Einverständnis Möbel in meiner Mietwohnung abbauen?

6 Antworten

Wenn es ein Einbauschrank ist, geht das nicht ohne die Zustimmung des Vermieters, bei einem Freistehenden Schrank der mit vermietet wurde, würde ich mir allerdings auch die Zustimmung holen.

Schnulli2102  25.01.2020, 23:52

Das ist nicht korrekt.

Richtige Antwort siehe "derHans"

mbholzwurm  26.01.2020, 14:21
@Schnulli2102

Ich meinte fest eingebaute Schränke in zB. Einer Nische, ansonsten gebe ich Hans recht

Schnulli2102  27.01.2020, 00:11
@mbholzwurm

Ja. Das habe ich mir schon gedacht.

Fest eingebaute Schränke ohne Beschädigung zu entfernen, ist mitunter schwer. Sollte es dennoch möglich sein, könnte man diese entfernen und sicher lagern.

Aufgebaut werden müssen sie, auf Verlangen des Vermieters, beim Auszug aber dennoch wieder. Und zwar ohne Beschädigungen, die nicht auch entstanden wären, als wenn man diese im eingebauten Zustand genutzt hätte.

Alternativ kann man den Vermieter fragen, ob man selbst organisierte und eingebaute Möbel nach Auszug als Alternative, drin lassen könnte. Dieses sollte aber, aus Beweissicherungsgründen und eigenem Interesse, schriftlich erfolgen.

Du musst halt dafür sorgen, dass der Schrank bei deinem Auszug immer noch in einem vertretbaren Zustand ist. Je nach Qualität des Schranks und des Ortes, an dem du ihn lagerst, kann das eventuell zum Problem werden. So ein Ikea-Schrank verzeiht es oft nicht sonderlich gut, wenn man ihn ab- und wieder aufbaut. Und wenn Pressspanplatten in einem feuchten Keller über Jahre liegen, können die durchaus auch aufquellen...

Hast du denn deinen Vermieter mal gefragt, ob er eventuell den Schrank lieber abholen und anderweitig nutzen möchte, wenn du ihn nicht brauchst? Damit wären diese Probleme ja wunderbar vom Tisch :).

Celia778 
Beitragsersteller
 26.07.2019, 15:42

Ist es mir also erlaubt, den Schrank ohne das Einverständnis des Vermieters abzubauen? Ich hatte den Vermieter zu diesem Vorhaben bereits in Kenntnis gesetzt und nachgefragt, ob es mir erlaubt ist (ich weiß nicht, ob ich überhaupt nachfragen musste). Er hätte es nicht gerne, wenn ich den Schrank abbaue, da er zur Wohnung gehört. Deshalb muss ich zunächst erstmal das "darf ich trotzdem, egal was er sagt oder muss ich auf ihn hören"-Thema klären. Wenn ich darf, dann kann ich ihm gerne deinen Vorschlag unterbreiten. :D

Wenn du gewährleisten kannst, dass du diesen Schrank dann bei deinem Auszug wieder fachgerecht dort aufbauen kannst, musst du dazu niemanden fragen. Er er beim Ab- oder Aufbau oder der Lagerung beschädigt, bist du ersatzpflichtig

Ja das darfst du. Und ja, du mußt ihn Lagern und bei Auszug wieder einbauen.

ja, solange du ihn nicht weg wirfst ist alles ok.