Darf ich einen gemieteten Parkplatz als Privatparkplatz kennzeichnen?
Also auf dem Platz oder daheinter (wo so Steine liegen) bzw. an der Hauswand ein Schild anbringen? Ich frage, weil ich unsicher bin, ob mein Vermieter etwas dagegen haben wird (der meckert über alles) Der Platz ist allerdings gepflastert, so dass ich da nicht wirklich einen Pfosten reinschlagen kann oder so. Und Hauswand bzw. die Fläche mit den Steinen sind ja nicht von mir gemietet. Oder ahbe ich das Recht auf meinem Platz einen mobilen Pfostgen anzubringen, den ich zB immer im Auto habe und draufstelle wenn ich wegfahre? Für den Parkplatz zahle ich übrigens extra.
3 Antworten
Nein. Er ist ja nicht dein Privateigentum, sondern das des Vermieters.
Da kann man keine Sperrpfosten ungefragt anbringen, die ja die Bausubstanz schädigen würden (Bohrlöcher, Betonierte Hülse), Platzhalter aufstellen oder Blumenbeete durch Schilder neu gestalten :-O
Deine Nutzungsmöglichkeit hat er hingegen jederzeit bereitzustellen, ob nun durch ein Hinweisschild an der Zufahrt ("Vermietete Stellplätze - Unberechtigte abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgesschleppt"), Sperrkette oder Schranke mit Zugangsmöglichkeit der Berechtigten oder einzelne Sperrpfosten, bliebe ihm überlassen.
G imager761
einen mobilen Pfostgen anzubringen, den ich zB immer im Auto habe und draufstelle wenn ich wegfahre
Das wäre schon zulässig ;)
Wobei es wohl einfacher sein dürfte den Vermieter zu beauftragen das Problem u lösen - dafür zahlt man ja Miete, dass man es nutzen KANN.
Ich würde einfach mal mit dem Vermieter reden und schauen was er macht bzw. was er erlaubt.
Ohne zu fragen darfst Du auf jeden Fall so etwas nicht machen.
Stell doch als Alternative ein Verkehrshütchen auf dein Parkplatz. So geht nichts zu Bruch.
Das stimmt. War nur eine alternative so das man nichts am Haus anbringen muss und du dann ärger vom Vermieter kriegst.
Ist aber nur bis zum nächsten Diebstahl vorhanden!