Gefahren bei parken auf Privatparkplatz ohne Schild
Hallo,
also, ich arbeite momentan in Halle (Saale) bei einer Behörde im Stadtzentrum. Dort ist es sehr schwierig einen Parkplatz zu bekommen ohne gleich 10 € pro Tag für ein Parkhaus auszugeben. Ich habe nun 2 Minuten ´Gehweg von meiner Arbeitsstelle entfernt einen Parkplatz gefunden. An diesem steht kein Hinweis, dass das Parken nur für Befugte gestattet ist. Nur einige Stellplätze sind mit Namen gekennzeichnet. Ich stelle mich aber nie auf diese, sondern immer daneben, an Stellen die kein solches Schild haben.
Letztens hat mich allerdings ein Mann angesprochen, der dort einen Parktplatz gemietet hat, dass das eigentlich ein Privatparkplatz ist. Allerdings wird das Haus daneben momentan gebaut und deshalb ist das Schild irgendwie verschwunden.
Kann mir nun irgendetwas passieren wenn ich weiter dort parke? Ich meine es steht ja nichts da und ich bin ja auch nicht die Einzige die dort ohne Genehmigung parkt.
4 Antworten
Also wenn ein Privat-Gelände nicht eingezäunt ist und auch keine Zugangskontrolle durchgeführt wird, dann ist es ein Gelände mit "öffentlichem Charakter" d.h. Du darfst dieses Gelände befahren und auch dort parken. Der Besitzer darf dich abschleppen lassen - muss aber unter Umständen die Abschleppkosten selber tragen. Er darf dich auch nicht daran hindern dein Fahrzeug von seinem Gelände wieder herunter zu fahren (Nötigung). Es gibt nur eine Möglichkeit wie er dich zur Kasse bitten kann, und zwar in dem er an der Zufahrt zu seinem Gelände "groß und deutlich" seine Nutzungsbedingungen anbringt - d.h. wenn dort steht dass unberechtigte Fahrzeuge abgeschleppt werden, dann kann er dass tun, und die Kosten von Dir zurückverlangen - aber wenn das passiert, dann darf der Abschleppunternehmer nicht die Herausgabe des PKW verweigern wenn du nicht direkt an ihn bezahlst... Weiß das alles nur weil sich ein Kollege von mir mal "zu weit aus dem Fenster gelehnt" hat ;-)
Hallo! es wäre sicherlich hilfreich,wenn hier jemand einen kommentar abgibt,der sich in der STVO genau auskennt,weil es sogar vom jeweiligen Bundesland abhängt wie hier zu verfahren ist.Hier in BAWÜ schleppt nur jemand gegen vorkasse ab auf privatgelände.In meinem fall hat der abschleppdienst gleich gefragt:wer zahlt?Und das ist natürlich nicht wenig.Dann geht man dem ärger aus dem weg und parkt woanders obwohl der platz von mir angemietet ist und auch gekennzeichnet ist aber den eigentümer des autos zu finden ist natürlich ein hütchenspiel in dieser grossen wohnanlage vor allem dann wenn man nachts um eins nach hause kommt. also liebe leute bitte einen brauchbaren kommentar abgeben mit dem man eine handhabe hat.danke
Der Mieter/Eigentümer des Parkplatzes darf dein Auto auf deine Kosten abschleppen. Ein Schild ist nicht unbedingt von Nöten, wenn ersichtlich ist, dass es sich um ein Privatparkplatz handelt.
Ich weiss nicht, wie das bei euch aussieht, aber bei uns sind Privatparkplätze immer mit gelber Farbe umrandet.
Oder wenn der Parkplatz auf einem Privatgrundstück liegt, ist er offensichtlich privat und nicht für Fremde bestimmt. ;)
Wenn dort kein Hinweis auf eine Privatfläche mit einem entsprechenden Benutzungsverbot für Unbefugte erkennbar ist, dann können Sie dort parken, weil offenkundig niemand etwaas dagegen einzuwenden hat.
Und wie ist das ersichtlich? Es gibt ja auch Stellflächen auf öffentlichen Parkplätzen die man reservieren kann, damit man immer einen hat.