Privatparkplatz - Parken verboten Schild aufstellen?

2 Antworten

Wenn es deine Parkplätze sind, dann kannst du natürlich ein Schild anbringen. Es muss ja nicht vorne sein, es kann hinten am Rand des Parkplatzes aufgestellt werden, für jeden sichtbar, dass diese Parkplätze privat sind. Du kannst auch die Parkplätze mit einem Band vorne sperren, dass niemand mehr unbefugt darauf parken kann. Es ist nur wichtig, dass du dich durchsetzt. Sonst ärgerst du dich noch in 10 Jahren, weil man dich nicht ernst nimmt.

die drei übrigen gehören zu meiner Wohnung. (Wurde vertraglich so festgelegt).

In welchem Vertrag? In der Teilungserklärung?

Trotz mehrfacher Hinweise meinerseits

Was sagen denn die Angesprochenen dazu, wenn du sie damit konfrontierst? Ein Schild mit der Aufschrift "Privatparkplatz" darfst du natürlich aufstellen, wenn der Parkplatz dir gehört. Ich würde die Sache mal bei der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen.

Stuesen20 
Beitragsersteller
 09.10.2013, 13:50

Im Kaufvertrag wurde damals festgeschrieben, dass die drei nicht zugeordneten Parkplätze automatisch in meinen Eigentum gehen, wenn es die Hausverwaltung nicht hinbekommt diese innerhalb von 5 Jahren zu verkaufen. Da hatte sich nie einer drum gekümmert und dann sind die automatisch in meinen Eigentum übergegangen :) Und die Regelung bestand deshalb, weil ich der letzte Käufer einer freien Wohnung, in diesem Wohnblock war.

Die Angesprochenen versichern mir jedesmal, ich zitiere "jaja, das war das letzte mal das wir hier geparkt haben und wir machen uns auch Gedanken darüber ob wir einen Parkplatz mieten wollen" ... laber laber laber! Es ist dann auch kurzzeitig besser, aber nach einer gewissen Zeit beginnt das Spiel wieder von vorne.

In der Eigentümerversammlung habe ich das auch schon angesprochen. Die Eigentümer meinten, dass sie mit Ihren Mietern sprechen werden! Aber wirklich besser geworden ist es davon auch nicht :( Die Eigentümer die auch in dem Block wohnhaft sind, bei denen ist es besser geworden... Aber es passiert trotzdem immer wieder!

Meinst du ich sollte das mit den Schildern auch zuerst in der Eigentümerversammlung ansprechen? Oder kann ich die direkt aufstellen? Gibt es noch eine effektivere Lösung wie mit der Unterlassungserklärung über den Anwalt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Zakalwe  09.10.2013, 15:14
@Stuesen20

Wegen den Schildern würde ich mal mit der Hausverwaltung darüber sprechen. Es gibt z.B. auch abschließbare Parkplatzbügel oder Sperrpfosten, falls dir das die Kosten und den Aufwand wert sind. Ob du das einfach so machen darfst, weiß ich allerdings nicht. Vielleicht fällt der Hausverwaltung noch etwas ein.