Kursfristige Beschäftigung zwischen Schule und dualem Studium?
Halöle,
mein Arbeitgeber hat mir für diesen Sommer nach der Schule einen Arbeitsvertrag vom 01.03.2020 bis zum 31.07.2020 anbieten können. Dabei handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 70 Arbeitstagen.
Mein duales Studium der öffentlichen Verwaltung (Beamter auf Widerruf) beginnt am 01.10.2020. Normalerweise hätte ich gerne einen Vertrag bis zum 30.09.2020 gehabt, jedoch wäre dies nicht möglich wegen den Steuern usw.
Weiß jemand wie die Regelung da genau ist? Ich meine eine Ausnahme für das Studium der öffentlichen Verwaltung(, also Beamter) vor einiger Zeit gefunden zu haben.
Vielen Dank im Voraus
Als Antwort meines Arbeitgebers kam noch zusätzlich:
Wenn Sie einen Studienplatz haben, dann können wir Sie bis Oktober beschäftigen. Wichtig ist, dass Sie eine Hauptbeschäftigung haben. Für die kurzfristige Beschäftigung ist maßgeblich, dass Sie Schüler, Student, Arbeitnehmer oder Rentner sind. Andernfalls ginge nur die geringfügige Beschäftigung.-
2 Antworten
Hallo, dies hängt laut der minijob-zentrale.de mit der "berufsmäßigen Beschäftigung" bei deiner kurzfristigen Beschäftigung zusammen:
Wenn Sie einen Studienplatz haben, dann können wir Sie bis Oktober beschäftigen. Wichtig ist, dass Sie eine Hauptbeschäftigung haben. Für die kurzfristige Beschäftigung ist maßgeblich, dass Sie Schüler, Student, Arbeitnehmer oder Rentner sind. Andernfalls ginge nur die geringfügige Beschäftigung.
Ja genau, bei der geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob gibt es diese Einschränkungen mit der "berufsmäßigen Beschäftigung" nicht 😂
Mein duales Studium der öffentlichen Verwaltung (Beamter auf Widerruf) beginnt am 01.10.2020. Normalerweise hätte ich gerne einen Vertrag bis zum 30.09.2020 gehabt, jedoch wäre dies nicht möglich wegen den Steuern usw.
Also die Steuern spielen da keine Rolle - du hast ja einen Grundfreibetrag als Single von aktuell 9.408€ + 1.000€ Werbgskostenpauschale!
Gruß siola55
sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung
- zwischen Schule und Studium
möglich
- zwischen Schule und Ausbildung/duales Studium oder Beginn eines Dienstverhältnisses als Beamter/Beamtenanwärter
nicht möglich
Es kommt ein Minijob oder ein (befristetes) sv-pflichtiges Arbeitsverhältnis in Frage.