Bafög-Amt Nebenjob nicht gemeldet?
Geht darum, dass ich im BWZ von 10/2016 bis 09/2017 im Monat April in einer geringfügigen Beschäftigung 200€ verdient habe. Es war nur dieser eine Monat im BWZ und da ich dachte, ich muss es dem Bafög nicht mitteilen, wenn es unterhalb der 450€ grenze ist, frage ich mich, ob ich beim zweitantrag fürs Bafög probleme bekommen könnte ? Ich mein, es war ohne hin nur der eine Monat und dann auch nur 200€. Meint ihr einfach weiterhin verschweigen, oder morgen beim Bafög amt anrufen und bescheid geben ?
2 Antworten
Na ja, ich finde die Antwort liegt klar auf der Hand. Unbedingt das BAföG-Amt informieren! Oder hast du das Geld bar auf die Hand bekommen? Vielleicht ist dir das nicht aufgefallen, aber du musst bei jedem neuen Antrag angeben, wie viele Einnahmen du durch Minijobs und ähnlichem in der Zeit vor Antragstellung erhalten hast. Auch wenn's nur 200€ waren, solltest du dies mit angeben und per Gehaltsnachweis nachweisen. Kann dir schließlich nicht schaden, wie du richtig festgestellt hast, - im Gegenteil, das ist sogar deine Pflicht, wenn du weiterhin Leistungen beziehen möchtest.
Hi,
morgen beim Bafög-Amt bescheid geben und die Nachweise einreichen. Solange du es meldest, bevor sie es merken, ist das sehr viel besser. Abgesehen davon musst du zwar alles angeben, aber da es unter dem Freibetrag liegt, passiert nichts.
Beim Bafög-Amt: Nie irgendwas verschweigen und schon gar nicht wissentlich. Das fällt dir irgendwann auf die Füße.