Darf ich einen Monat vor dem FSJ einen Nebenjob annehmen?

2 Antworten

Hallo,

die Regelung besagt sogar, dass 4 Wochen und 1 Tag vor FSJ Antritt kein sozialverischerungspflichtiger Job geleistet werden darf.
Der Grund ist, es entstehen also Mehrkosten für den FSJ Träger, somit bestehen alle FSj Träger auf die Einhaltung dieser 4 Wochen Frist.

In deinem Fall: es sind weniger als 4 Wochen bis zum 1.9. !

Vielleicht kannst du ja später beginnen? Wenn Du die vollen 12 Monate brauchst, geht's dann halt entsprechend länger. Leider kollidiert das dann meist wieder mit Ausbildungsstart Uni, ect.

Musst du entscheiden, ob sich der relativ kurze Ferienjob überhaupt lohnt, wenn man sieht was das nach sich zieht.

Grüße

Ich würde mich als erstes fragen, ob es wirklich ein Sozialversicherungspflichtiges Verhältnis ist? Nebenjob klingt nach 450€ Basis? Und auch wenn du nur kurze Zeit mehr Geld verdienst, muss es nicht unbedingt sozialversicherungspflichtig sein. Ich würde mich da erst einmal schlau machen... Wenn du den Job annimmst muss deine Einsatzstelle das gesamte Jahr höhere Sozialabgaben für dich zahlen!