Darf ich das mit meinem Kleingewerbe so in Rechnung stellen?
Halli hallo =)
Undzwar habe ich vor längerer Zeit ein Kleingewerbe angemeldet um als Promoterin zu arbeiten.
Ich habe jetzt in einer Wohnung meiner Mutter (sie ist selbstständig mit Immobilien) ein paar Renouvierungsarbeiten (Wände streichen, putzen, etc.) gemacht.
Sie hätte nun gerne eine Rechnung über die Arbeiten, damit sie das von den Steuern absetzen kann.
In meiner Gewerbeanmeldung steht allerdings nur "Promotion" als Tätigkeitsbeschreibung.
Darf ich ihr trotzdem eine Rechnung über diese Arbeiten stellen oder sollte / kann ich meine Tätigkeitsbeschreibungen vorher ändern lassen?
Vielen Dank schon mal!
3 Antworten
Nein da kannst du nicht . Du kannst nur die Tätigkeiten berechnen die du in der Gewerbe Anmeldung angegeben hast.
ja das dürfte kein Problem sein die Gewerbeanmeldung zu erweitern Bsp.Ausführung von Renovierungsarbeiten hinzuzufügen und dann die Rechnung danach zu stellen.
Danke für die Antwort! Weißt du ob ich das in meiner Gewerbeanmeldung hinzufügen lassen kann? Es reicht wenn meine Mutter die Rechnung irgendwann dieses Jahr bekommt, damit sie die bei der Steuererklärung mit berücksichtigen kann.
Du kannst beim Gewerbeamt eineErweiterung deiner Gewerbetätigkeit vornehmen. Beachte aber, dass die Tätigkeit keine Meisterpflicht benötigt.
Das geht in Ordnung.