Darf ich auf den Bordstein vor meiner Garage einen Steinblumenkübel stellen?
Hallo Zusammen, ich parke quer vor meiner Garageneinfahrt halb auf dem Bordstein. Soweit kein Problem, da alle Nachbarn so parken. Damit ich aber mit dem Heck des Fahrzeugs nicht zu weit nach hinten vor der Nachbarsgarage stehe, habe ich mir auf den Bordsteinrand vor meinem Auto einen Blumenkuebel gestellt. Dieser soll dafuer sorgen, dass niemand so weit hinten parkt, dass ich nicht noch dahinter passe. Der Kuebel steht quasi vor der Treppe zu meinem Hauseingang.
Frueher stand dort 30 Jahre ebenfalls ein solcher Kuebel, den hat mein Vormieter mitgenommen. Es hat nie jmd etwas gesagt.
Jetzt habe ich Angst dass die Nachbarn sich daran gewoehnt haben vor meinem Hauseingang zu parken, und sich an dem neuen Kuebel stoeren koennten.
Wie schaetzt ihr das ein? Wird so etwas vom OA gedultet damit ich mir den platz vor meiner Garage freihalte???
Danke.
5 Antworten
Wir sind hier in Deutschland. Da brauchst Du unbedingt eine behördliche Genehmigung und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sonst kann man dir an die Karre fahren wegen unerlaubtem Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr.
Wenn es öffentlicher Raum ist, kannst Du Probleme bekommen.
Ganz einfach: Solange niemand meckert und niemand dagegenfährt und sich ein Beule holt, ist das wurscht. Übrigens: Auch für Dich gilt juristisch das gesetzliche Parkverbot vor Deine eigenen Einfahrt; aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Wenn das zu deinem Grundstück gehört kannst du damit machen was du willst. Ansonsten gibt es Ärger.
Wenn es sich nicht um Dein Grundstück handelt, hat ein Blumenkübel oder andere Sperre dort nichts zu suchen.
Ähnliches gilt auch für das (halbe) zuparken des Bürgersteiges (Bordsteinkante???). Häufig verzichtet man auf die eigentlich notwendige Beschilderung oder Kennzeichnung und duldet es stillschweigend. Bleibt nicht ausreichend Platz für Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, ist der Spaß schnell zu Ende, wenn die betroffene Person sich beschwert ...