Parkverbot an Einfahrt - verworrene Situation
Guten Tag,
an unserem Grundstück haben wir eine sehr verworrene Parksituation. Wir wohnen in einer Anwohner-Straße, die recht schmal ist, sodass nur einseitig geparkt werden kann.
Eine 90° Kurve ist vor dem Haus, die Einfahr zu unserer Garage ist genau in dieser Kurve, sodass diese Einfahrt, mit der Kurve zusammen, eine Art T-Kreuzung ergibt.
Nun ist es so, dass manche Nachbarn direkt mit der Stirnseite des Fahrzeugs vor unserer Einfahrt parken. Teilweise die Fahrzeuge 1.50 in unsere Einfahrt heinrägt, wenn sie z.B. einen "Angstabstand" rechts zu Büschen an der Seite noch machen.
Meine Frau hat regelmäßig Probleme, hinauszurangieren.
Mittlerweile habe ich als Puffer direkt vor der Einfahrt einen kleinen Anhänger vorschriftsmäßig "geparkt" - was unsere lieben Nachbarn (naja, eigentlich isses nur einer, der Rest schüttelt auch nur den Kopf) aber überhaupt nicht gefällt. (vorschriftsmäßig bedeutet, dass er angemeldet, gesichert und alle 2 Wochen in Benutzung ist)
Die Frage nun an dieses Forum: Wo darf geparkt werden, und wo nicht??
Hier eine Skizze: http://www.fotos-hochladen.net/uploads/parkenuxd7iczv6k.jpg
Das grüne ist ein abgesenkter Bordstein. Sonst gibt es keinen Gehweg o.ä.
Danke vorab für die Meinungen
9 Antworten
Hallo,
inwieweit ist das, zumindest direkt vor der Einfahrt - überhaupt ein Kurvenbereich?
Klar, weiter vorne ists eine Kurve, und wenn man da parkt, hupt immer schön die Müllabführ, aber weiter hinten eher nicht, oder?
Gibt es denn eine Vorschrift nach einem Mindestabstand zum Grundstück? Bisher habe ich nur Vorschriften gefunden, nachdem das Auslegungssache ist.
Grüße
Mach mal einen Besuch beim örtlichen Polizeirevier.
Nimm Fotos mi,die Skizze und frag mal dort nach den einschlägigen Vorschriften. Bitte um Rat, wie du dich verhalten sollst.
Rufst DU den Abschlepper, musst DU ihn zahlen.
Rufst DU dagegen die Polizei und die lässt abschleppen, ahlt der Fahrzeughalter des abgeschleppten Fahrzeugs die Zeche.
Wenn der Nachbar das anders nicht einsehen will ud die Polizei dir kein besseres Vorgehen raten kann, dann halt öfters mal die grünen zu Hilfe rufen und den Nachbarn abschleppen lassen wegen Behinderung.
Aber darüber im Klaren sein,d ass das nicht gerade zu einem gutnachbarschaftlichen verhältnis beiträgt.
Eine weitere Möglichkeit wäre, den örtlichen Schiedsmann dazu zu bitten, Name und Adresse erfährt man auf dergemeinde bzw dem Amtsgericht. Der redte dann mit beidne betroffenen Parteien, erst einzeln, dann gemeinsam, ud versucht außergerichtlich, einen Kompromiss zu finden. Klappt öfter als man meint.
Auch ich muss hier sagen, wenn die grauen Rechtecke Autos sein sollten, darf so in diesem Kurvenbereich Keiner stehen.Auch Sie mit Ihrem Anhänger nicht. Ist laut STvO nicht erlaubt und wenn Polizei oder Ordnungsamt gerufen werden sollte, so wie hier einige schreiben, muss man aufpassen das man nicht selbst ein Bußgeld bekommt. Ich würde aber in der jetzigen Situation es so belassen wie Sie es machen, damit der "eine" (einer ist ja immer ein Quertreiber) sich nicht immer vor Ihrer Einfahrt stellt.
Nach Vorschrift: In der Kurve darf gar nicht geparkt werden (http://is.gd/q3fCDU)
Nach Hirn: Auch nicht, da die Feuerwehr nicht durchkommt
ich denke wenn die ausfahrt auch nur zum teil versperrt ist fällt das unter besitzstörung. da die straße aber öffentlich und nicht privat ist (nehme ich an) kannst du den besitzer des autos nicht selber abschleppen lassen. ich würde mal die polizei anrufen und abwarten was die dazu sagen. vielleicht schauen die sich das an und lassen denjenigen abschleppen und anzeigen.
LG
in österreich ( wo ich wohne und lebe) macht das die polizei.
Die Polizei tut garnix! Denn dafür ist das Ordnungsamt zuständig.