Parken vor Hauseingang
Hallo In der Straße wo ich wohne bzw parke hat mein Nachbar einen Hauseingang mit einem Tor ( viel zu schmal als das man mit dem Auto reinfahren kann aber sie Rollen ab und an ihre Motorräder raus ) die Nachbarn des Hauseingangs haben zu mir einmal gesagt das sie es nicht gerne haben wenn man direkt vor dem Tor parkt, Tor bekommt man auch so auf, Platz ist trotz zuparken vorhanden. jetzt haben sie vor kurzem ein Schild ans Tor montiert wo draufsteht das man nicht davor nicht parken soll.
Daneben ist eine "Garage" wenns man so bezeichnen will. Ebenfalls zu klein für ein Auto,ein Smart for 2 würde reinpassen was sie aber nicht besitzen. ( ist mehr ne rümpelkammer ) jetzt die Fragen 1.) darf man vor einem Hauseingang parken und 2.) gibt es in der StVO oder sonst wo eine Definition ab wann man es als Garage bezeichnen darf?
Vielen Dank für die Antworten
4 Antworten
Ist mir klar, aber für alles Bedarf es doch einer Rechtsgrundlage, und die würde ich gerne erfahren.
Wenn diese als Einfahrten gekennzeichnet sind, ähnlich einer Garageneinfahrt, dann darf man dort nicht parken.
Ein Tor ist m.E. noch kein Grund dort nicht zu Parken wenn das Parken auf öffentlichem Grund statt findet. Erst wenn der Borstein abgesenkt ist besteht eine Zufahrt zu einem Grundstück wo das Parken nicht gestattet ist. Eine Nachfrage oder ein Ortstermin mit dem Ordnungsamt bringt Klarheit.
Dieser link beschreibt gut, wie es sich verhält.
http://www.rechtslexikon.net/d/grundstuecksein-und-ausfahrt/grundstuecksein-und-ausfahrt.htm