Vor meiner Mietgarage darf ich nicht parken obwohl niemand dadurch behindert wird?
Mein Vermieter erlaubt mir nicht vor meiner Garage zu parken obwohl dadurch niemand behindert wird. Er behauptet die Garageneinfahrt zu meiner Garage gehört nicht zu meiner Mietsache. Er selbst hingegen kann dort ( vor meiner Garage) jederzeit Handwerker oder andere Besucher des Hauses parken lassen da er ihnen mitteilt ihr Fahrzeug auf meine Anfrage zu entfernen. Das obwohl die Einfahrt zu seiner eigenen Garage frei ist und somit seine Besucher dort parken könnten. Ist das so oder spinnt er ?
4 Antworten
Hallo, also Mieterschutzbund würd ich dir auch empfehlen.Ist die Garage auf Privatgrund oder zu Straße hin? Ich habe so was schon oft gehört. Mein letzter Vermieter wolte mir den Platz vor der Garage als Stellplatz zusätzlich berechnen. Frag Ihn einfach mal warum das Auto da nicht stehen darf. Und immer wenn jemand vor deiner Garage steht sofort ab in die Garage u sagen dass du weg mußt..einmal um den Block u wieder in die Garage.Mal gucken was er dann sagt.
Was hast du auf dem Grundstück gemietet? Den Hof oder deine Garage...Zur Nutzung deiner Garage kannst du zu ihr hinfahren aber ansonsten hat dein Auto nur auf den dir gestatteten oder öffentlichen Stellen zu parken. Und ja auch Handwerker können vor deiner Garage parken, wenn die Nutzung für dich trotzdem gewährleistet ist (durch sofortiges wegfahren) und das eher eine Ausnahme ist. Und das meinte er ja auch...Wenn du fest dort parken willst und niemand anderes musst du den Platz mit mieten. Wenn jeder noch extra Fahrzeuge vor seinen Garagen kostenlos abstellen dürfte wäre Chaos...So knallhart ist es ;O)
Letzteres würde passen. Park doch einfach mal Dein Auto vor Deiner Garage. Er wird es ja dann wohl nicht abschleppen lassen.
Nein aber wenn du dich dauernd nicht an die Haus und Hofordnung hältst wird er sich langfristig von dir als Garagenmieter trennen. ;O)
ich würde dir raten in den DMB (deutscher mieter bund) einzutreten.das sind alles anwälte und die wissen was ein vermieter darf oder nicht.ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen,dass er dir das verbieten darf.das wär wie wenn dir der vermieter verbietet die eigenen schuhe vor der wohnungstür abzustellen,aber er selbst stellt seinen schuhschrank davor.... oO