Geld Spenden als Minderjährige/r?

10 Antworten

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Wenn das Geld dir zur freien Verfügung überlassen wurde und es nicht den üblichen Rahmen übersteigt, den ein Jugendlicher im alltäglichen Leben ausgibt, kannst du das machen.

isolus 
Beitragsersteller
 28.08.2010, 13:59

Hm.... Die Frage finde ich aber: Was ist der übliche Rahmen? Es gibt ja kein Mindesttaschengeldanspruch oder derartiges... Und manche Jugendliche bekommen bis zu 200€ im Monat (laut eigener Aussage, ob das stimmt, weiß ich auch nicht zu beurteilen). So viel bekomm ich aber nicht.... Was ist der übliche Rahmen? 0-100€?

Reiswaffel87  28.08.2010, 14:07
@isolus

Das hängt davn ab, wieviel Geld du im Monat zur Verfügung hast, was du damit anstellen willst usw. Oder anders herum gefragt? Wieviel möchtest du denn ungefähr spenden?

isolus 
Beitragsersteller
 28.08.2010, 14:10
@Reiswaffel87

40€, das ist machbar, oder? ;)

Reiswaffel87  28.08.2010, 14:16
@isolus

Ich würde den Betrag als völlig in Ordnung ansehen. Allerdings kenne ich micht mit dem Sachverhalt bei Spenden nicht so aus. Die von mir genannte Regelung betrifft Verträge. Das wäre hier eher ein einseitiges Rechtsgeschäft.

isolus 
Beitragsersteller
 28.08.2010, 14:23
@Reiswaffel87

Hm, gilt eine Spende nicht wie eine (ich glaube: mehrseitiges, aber einseitig verpflichtendes RG) Schenkung als mehrseitiges Rechtsgeschäft?

Ui, ui, ui.... Und ich gehe eigentlich auf ein Wirschaftsgymnasium und sollte das wissen..... ^^

Reiswaffel87  28.08.2010, 14:35
@isolus

§ 110 BGB - Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Aber auch

§ 111 BGB - Einseitige Rechtsgeschäfte

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.

Grundsätzlich ist auch eine Schenkung ein Vertrag und §110 BGB würde Anwendung finden. Bliebe die Frage, die ich dir leider nicht beantworten kann, ob eine Spende auch zwangsläufig eine Schenkung ist und wie das abläuft, wenn der Empfänger der Spende nicht erst zustimmen muss.

isolus 
Beitragsersteller
 28.08.2010, 14:58
@Reiswaffel87

Hmm... Ja, gut. Ich bin aber so dran, dass es ein mehrseitiges Rechtsgeschäft ist. Aber einfacher würde das Ganze sicher auch nicht, wenn ich meinen Vater (ebenso erziehungsberechtigt wie meine Mutter, sie sind aber geschieden und ich wohne bei meiner Mutter) fragen würde, der mir die Erlaubnis gäbe - schließlich würde der eine Vertreter/Vormund dann zustimmen und der andere ablehnen. Was für ein schöner Grenzfall. ;)

Naja, aber trotzdem vielen Dank für deine Antwort! Du hast mir wirklich sehr weiter geholfen, danke vielmals!

Geald das dir zur freinen ferühgung gegeben wurde kannst du verwendn wie du willst. Erst recht wenn die ELtenr nichts dagegen haben. ALso einfacc machen.

im grunde klannst du mit deinem geld auf deinem konto machen, was du willst...

und ich kann auch verstehen, dass dir die meinung deiner mutter so ziehmlich wurscht ist, denn du scheinst ja noch heftig in der pubertät zu stecken, dass du gegen deine mutter und ihre argumente so revoltierst...

spende - überweise, was du willst - aber wenn du dann keine knete mehr für eigene interessen und bedürfnisse mehr hast, vermeide, deine mutter / eltern zu fragen, ob sie dir noch ein wenig taschendgeld geben, um über den monat zu kommen, denn du hast ja das tachengeld, was deine mutter / eltern dir auf dein konto einzahlen, schon aufgebraucht...

oder hast du das geld selber erarbeitet???

dann ist mein hinweis ja hinfällig...

isolus 
Beitragsersteller
 28.08.2010, 14:03

Heftig in der Pubertät? Öhm, ich würde behaupten, den Diskurs mit meiner Mutter sehr sachlich und ruhig gepflegt zu haben. Und ich bin überzeugt davon, eine Verpflichtung zum Spenden zu haben, gerade weil ich materiell sicherlich nicht schlecht gestellt bin.

Meine Mutter will, dass ich mein Geld für persönliche Vergnügungen ausgebe; das will ich aber nicht. Für mich ist Vergnügungs-, Konsum- und Selbstsucht kein Argument - für dich etwa?

Und um Taschengeld bettle ich nicht. Ich habe genug Geld auf der hohen Kante, der Monat ist fast vorbei, ich habe immer noch einen Haufen Geld, und selbst wenn ich gar nichts mehr hätte: Ich bettle nicht, schließlich habe ich trotzdem noch alles, was man vom Leben erwarten kann.

Aber zu deiner Frage: Teils, teils. Das eine ist Taschengeld, das andere selbst erarbeitet durch Nachhilfegeben, Aushilfsjobs etc. Ich weiß also schon, was ich tue, keine Sorge. ;)

erweh  28.08.2010, 18:42
@isolus

Mach es so wie es Dir richtig vorkommt, ein wenig Altruismus hat noch nie geschadet.

Und die Einstellung Deiner Mutter scheint ein wenig oberflächlich, denke ich.

isolus 
Beitragsersteller
 29.08.2010, 23:09
@erweh

.... Ja, kann man so sagen. ;)

Ob Du spenden darfst oder nicht steht immer auf der Homepage oder wenn Dus im Fernsehn gesehen hast wirds gleich erklärt. Du kannst auch direkt dortn anrufen und nachfragen. Soweit ich weiß ist es erst ab 18 erlaubt.

isolus 
Beitragsersteller
 28.08.2010, 13:57

Nein, leider nicht. Übers Fernsehen spende ich grundsätzlich nicht, weil die damit Schindluder treiben; man sehe sich allein schon mal die ganzen "Ein Herz für Kinder"-Spendenaktionen und Galen an (was übrigens alle von der BILD und dem Axel-Springer-Verlag ins Leben gerufen wurde); sämtliche Journalisten und Watchblogs bemängeln seit Jahren, dass es dort keine Transparenz gibt und keine Sau eigentlich weiß, wo das Geld hinfließt, wenn überhaupt, und wenn ja wieviel.

Aber auf der Homepage (der Organisation, an die ich spenden möchte) gibt es da nicht viel darüber in Erfahrung zu bringen.... Eben die Bankverbindung und die Empfehlung, dass dieser Vorgang für die deutschen Spender der sinnvollste wäre (daneben gibts noch PayPal u.Ä.).... Trotzdem danke. ^^

Ich würde auf meine Mutter hören, wenn Du Sie nicht überzeugen kannst und erst spenden, wenn Du volljährig bist.

Das ist nicht mehr lange und Geld wird dann sicher immer noch gebraucht und Du kannst die zwischenzeitlich angefallenden Zinsen mitüberweisen.

Und Du vermeidest Streit in der Familie ;-)

isolus 
Beitragsersteller
 28.08.2010, 13:52

Hm, der Witz ist aber, dass meine Mutter will, dass ich mein Geld lieber fürs Fortgehen oder Klamotten sparen soll.... ;) Das will ich aber nicht.Bei uns gilt nämlich die Devise: Alles, was dir gehört, muss für dein Privatvergnügen auch draufgehen.

Das Geld brauchen andere sicher dringender als ich, und ohne jetzt übermäßig reich zu sein.... Am Hungertuch nagen muss ich nicht.

Betty24  28.08.2010, 15:12
@isolus

ok, verstehe ;)