Darf die Polizei eine Befragung eines Minderjährigen machen?

9 Antworten

Erst mal ist ein Minderjähriger nicht gleich ein Minderjähriger. Alles unter 18 ist minderjährig, unter 14 dagegen ein Kind - da gelten wieder andere Bestimmungen!

Prinzipiell dürfen Minderjährige (zwischen 14 und 18) von der Polizei als Zeuge und Beschuldigter vernommen werden. Allerdings haben die Eltern das Recht anwesend zu sein, worauf sie auch verzichten dürfen. (Als Beschuldigter darf man dabei generell schweigen, lügen oder sonstwas tun - einem Beschuldigten gesteht man zu, die eigene Haut retten zu wollen. Als Zeuge ist man "angehalten" die Wahrheit zu sagen, kann prinzipiell aber auch straflos lügen. Zur Wahrheit verpflichtet ist man erst vor einem Richter. Sdhweigen daf man als Zeuge nur, wenn man vom Zeugnis-/Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen darf.)

 

Für Kinder (unter 14 Jahren) gelten wie gesagt andere Bestimmungen:

- Kinder können generell nie Beschuldigte einer Straftat sein.

-Kinder werden nicht "vernommen" sondern nur "angehört".

-Bei Kindern dürfen die Erziehungsberechtigten nicht nur anwesend sein, sondern auch darüber entscheiden, ob die Kinder befragt werden dürfen oder nicht. Sollte einer der Erziehungsberechtigten der Beschuldigte sein, wird ihm das Recht, über die Aussage des Kindes zu entscheiden, durch einen Richter entzogen. Dann entscheidet in diesem speziellen Fall ein gesetzlicher Betreuer ob das Kind befragt werden darf.

Diese Entscheidungsbefugnis gibt es bei Jugendlichen (14+) generell nicht mehr, diese dürfen also auch ohne Einverständnis der Eltern vernommen werden.

BioHaze  07.05.2011, 18:51

Top-Antwort! DH!

Das kommt immer auf den Einzelfall an (Beschuldigter oder Zeuge) und ob überhaupt die Zeit war, die Eltern zu benachrichtigen. Näheres steht auch hier ab Ziffer 3.6 !

http://www.dvjj.de/download.php?id=38

Befragen könne sie dich schon, denk ich mal aber du hast IMMER das Recht zu schweigen.

Indirekt

es kommt drauf an ob er als täter oder zeuge vernommen wird. als zeuge kann der minderjährige selbst es sich aussuchen, ob er aussagen will oder nciht. wenn er jedoch als täter befragt wird, haben die eltern und der minderjährige nichts zu sagen. ein verhör darf a´ber auch nicht zu lang gehen.

reneskx  26.04.2011, 01:14

Totaler Schwachsinn, dieser Kommentar. Die Eltern haben bei Minderjährigen immer das Recht anwesend zu sein, als Beschuldigter hat man IMMER das Recht, die Aussage zu verweigern.