Warenbetrug als minderjähriger?

9 Antworten

Wurdest du angezeigt? Hast du eine Vorladung?

Bei deinen Betrügereien geht es nicht so sehr um die einzelne Schadenshöhe, sondern um die immer neuen Betrugsfälle. Es ist anzunehmen, dass du ungehemmt damit weiter gemacht hättest, wenn das niemand angezeigt hätte.

Deshalb wird dir ein Richter (hoffentlich) mit seinem Urteil die Grenzen der Akzeptanz aufzeigen.

Anonym6932 
Beitragsersteller
 30.12.2021, 11:05

ich wurde wahrscheinlich noch nicht angezeigt da es wie gesagt erst paar tage zurückliegt 2 tage um genau zu sein

Du wirst vermutlich Sozialstunden aufgebrummt bekommen.

Wenn Du umgehend das Geld zurück zahlst und somit den Schaden wieder gut machst, wird die Strafe milder ausfallen

Bei einer Anzeige wird sich der Staatsanwalt damit befassen. Mit 16 bist du strafmündig, und mit viel Glück kommst du mit einem Strafbefehl davon. Mit weniger Glück gibt es eine Gerichtsverhandlung. Und selbstverständlich kommen Schadensersatzforderungen auf dich zu.

Answer1234567  30.12.2021, 11:58

Kleine Korrektur: Ein Strafbefehl ist im Jugendstrafrecht nicht möglich (§ 79 Abs. 1 JGG)

gri1su  30.12.2021, 12:09
@Answer1234567

stimmt, ich hatte nicht an das Jugendstrafrecht gedacht. Danke für den Hinweis

Natuerlich solltest du das Geld zurueck schicken. Das wirst du sowieso muessen und wenn du es jetzt schon von dir aus machst, kann sich das guenstig auf das Strafmass auswirken.

Was fuer eine Strafe du bekommen wirst, kann besonders im Jugendstrafrecht nie vorausgesagt werden. Hier kommt es ja in erster Linie auf den Erziehungsgedanken an und nicht so sehr auf den Strafgedanken. Dafuer sind aber alle Umstaende des Einzelfalls entscheidend, besonders dein sonstiges Sozialverhalten, ob du regelmaessig zur Schule gehst (oder zur Berufsausbildung) u.s.w.

Von ein paar Sozialstunfen ueber einen Jugendarrest bis hin zu einer Jugendstrafe ist hier alles moeglich. Eine Jugendstrafe duerfte aber zumindest bei einem Erstvergehen ziemlich unwahrscheinlich sein.

Kleiner Tipp: Sprich das mit den "nicht allzu grossen Summen" niemals im Laufe des Verfahrens an. Es duerfte dir als mangelnde Einsicht ausgelegt werden und sich entsprechend auf das Strafmass auswirken.

ich kann doch eigentlich den leuten ihr geld zurücksenden und sagen dass ich vom kaufvertrag raus bin. dann ist das doch ein stornierter verkauf, oder nicht

Juristisch korrekt ist das nicht: Verträge können nicht einseitig storniert werden, "Pacta sunt servanda" sagt der Lateiner - "Verträge sind bindend".

Trotzdem solltest du das Geld unbedingt zurückschicken, das erspart dir vermutlich eine Anzeige, zumindest aber wirkt sich das positiv auf das Strafmaß aus.