Darf ich als Mieter eine Firma beauftragen die z.Bsp. meine Heizung richtet und die Rechnung direkt von der Firma zum Vermieter schicken Lassen?
9 Antworten
Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch,Du musst dem Vermieter eine Mängelmeldung schicken wenn etwas kaputt ist,der hat meistens Wartungsverträge mit Firmen die er dann beauftragt den Mangel zu beseitigen.Wenn Du einen Handwerker selber beauftragst dann musst Du den auch selber bezahlen,und könntest dafür sogar noch Probleme mit dem Vermieter bekommen,das ist sein Haus und er bestimmt wer da was im Haus repariert.
Das hättest Du zu Deiner Frage aber dazu schreiben müssen denn so sieht die Sache völlig anders aus,in dem Fall ist eine Ersatzvornahme zulässig
https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/ersatzvornahme.html
Dafür ist einzig und allein der Vermieter zuständig! Tust Du es..bezahlst Du auch!
NEIN. Jedenfalls nicht einfach so.
Was ist den an der Heizung kaputt ?
Echter Defekt oder 'Schönheitsreparatur' ?
Du musst zunächst den Vermieter über den Schaden (?) informieren.
Wir haben den Vermieter schriftlich informiert und nach 5 Wochen noch keine Antwort. Er ist telefonisch auch nie erreichbar. Wir haben ihn dann eine frist gesetzt es zu reparieren da die Heizung im Bad nicht geht und jetzt ist diese frist auch seit 3 Wochen abgelaufen. Daher habe ich gefragt. Welche möglichkeiten habe ich denn sonst noch? Da ich im Winter nicht frieren möchte wenn ich duschen gehe
Daher habe ich gefragt. Welche möglichkeiten habe ich denn sonst noch?
Miete reduzieren ! Mehr kannst Du nicht tun.
Wenn Du es riskieren willst, dann miete dir ein elektrisches Heizgerät mit Stromzähler an . Diese Kosten kannst du dem Vermieter (notfalls per Gerichtsverfahren) auferlegen.
Defekte Heizung liegt ganz klar im Verantwortungsbereich des Vermieters.
Hast Du schon mal versucht die Heizung zu entlüften ?
Die schriftliche Information allein reicht nicht. Du musstest eine angemessene Frist setzen und ankündigen, dass du bei Verzug selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.
Im Übrigen darfst du bei erheblichem Mangel (welcher ist das hier konkret?) die Miete ab Inkenntnissetzung des Vermieters angemessen mindern. Die Quote hängt von Umfang und Auswirkung des Mangels ab.
Der Anspruch auf Reparatur ist unverjährbar.
Nein.
Die Vermieter haben meist Verträge mit bestimmten Firmen - ist zumindest bei mir so. Und die müssen dann auch die Reparaturen ausführen.
Wenn du eine andere Firma beauftragst, musst du auch selbst für die Rechnung aufkommen.
Ich würde ja keine andere Firma beauftragen sondern genau die gleiche die der Vermieter immer schickt
Um an den Punkt zu kommen, falls das rechtlich berhaut drin ist, mußt du erst ein bestimmtes Prozedere einhalten, das damit beginnt, dass du den Vermieter über den Schaden informierst und um Abhilfe bittest.
Die Mängelmeldung liegt dem Vermieter seit Mitte August letzten Jahres vor. Die frist wo wir gesetzt haben ist auch schon letztes Jahr abgelaufen. Mietminderung haben wir letzes Jahr auch gemacht und bis heute ist trotzdem noch nichts geschehen und erreichbar ist er so gut wie nie um mit ihm zu reden