Darf der Vermieter im Winter Heizung erneuern?
Hallo, unser Vermieter wird mitte November die Heizung bei uns erneuern. Das heißt, daß wir 2 bis 3 Tag ohne Warm Wasser und Wärme sind und das Mitten im Winter. Darf der Vermieter das eigentlich einfach so machen oder muß er die Zustimmung der Mieter einholen ? Er könnte das doch im Sommer machen oder liegen ich total falsch ?
9 Antworten
Also wenn der Vermieter geplant im Winter die Heizung erneuert, dann kann ich Dir nur empfehlen ins Hotel zu gehen und die Rechnung von der Miete abzuziehen. Dieses Recht auf Schadensersatz ergibt sich aus § 536a Abs. 1 BGB und gilt zusätzlich zu einer Mietminderung die für die heizungslose Zeit tatsächlich 100 % beträgt (wenn es draussen tatsächlich kalt ist). Am besten Informierst Du deinen Vermieter vorher darüber, dass du dies vorhast, dann verschiebt ers vielleicht auf den nächsten Sommer.
Die gleiche Geschichte musste ein Abikollege in seiner neuen Wohnung ertragen. Du kannst ja für die drei Tage auf eine Mietminderung bestehen. Vielleicht kriegt man so den einen oder anderen Euro für Decken. Um ehrlich zu sein, fällt mir auch kein Grund ein, warum man das unbedingt im Winter machen muss. Vielleicht kosten dann die Fachmänner weniger, wegen der geringen Auftragslage oder so. Aber das ist nur geraten. Vielleicht wollen aber alle Vermieter einfach mal ihre Mieter ein wenig zwiebeln.;-)
Man muss unterscheiden zwischen Modernisierung und Reparatur. Dringende Reparaturen kann der Vermieter natürlich sofort erledigen, aber so hört sich das hier nicht an. Wenn mit der "Erneuerung" der Heizung eine spürbare Wohnwertverbesserung verbunden ist (auch deutliche Einsparung der Heizkosten), ist es immer eine Modernisierung, die man im Winter erstens nicht dulden muss und die zweitens mit einer Ankündigungsfrist durch den Vermieter von 3 Monaten verbunden ist. Vorher muss man gar nichts dulden! Der Vermieter muss bei Modernisierungen ausserdem die Zustimmung des Mieters einholen - und falls er die nicht bekommt - den Mieter auf Zustimmung verklagen! Das kann dauern... Ansonsten gilt natürlich das Vorgeschriebene zur Mietminderung um 100 %!
hallo, wir haben im moment auch ein problem,vor ca einer woche haben wir einen zettel an der eingangstür vorgefunden,das vom 14.10.09-16.10.09 also 3 tage keine heizung und warmwasser da ist da unsere heizung von öl auf gas umgerüstet wird. heizlüfter kann man sich beim heizungsmon.abholen wenn man will,sind aber nur begrenzte stückzahl vorhanden.im sommer wurde vorm haus schon alles aufgehackt für den umbau und gerade jetzt wo es so kalt ist (0bis-5grad)fangen die mit dem umbau an. wir sind ein haus mit 8 familien,der vermieter ist ein bauverein,kann man auch da die miete kürzen und um wieviel,das blöde ist nur die miete wird abgebucht,kaltmiete sind es 450,euro.(gefragt hat uns keiner ob wir mit gas einverstanden sind) wäre nett wenn sich jamand von euch meldet. hier meine email anschrift schnattchen361@aol.com
Ja, hier kommt es auf die Durchführungsvereinbarungen an die im Mietvertrag vereinbart sind.