Sperrung von Wasser und Heizung!
Hallo, bei einem Bekannten hat der Vermieter, aufgrund von Mietrückstand, Wasser und Heizung gesperrt.
Heizung und Wasser sind hier in den Miet-Nebenkosten enthalten und er ist mit 1 1/2 Mieten im Rückstand.
Darf der Vermieter nun, aufgrund dessen, einfach hingehen und Heizung und Wasser sperren?
5 Antworten
dein Bekannter sollte sich unverzüglich (heute noch!) mit der Rechtspflege des Amtsgerichtes in Verbindung setzen.
Situation schildern und zunächst einstweilige Verfügung beantragen.
Zu den Mietrückständen, wenn noch keine außerordentliche Kündigung vorliegt, für den Vermieter einen Ratenzahlungsplan fertigen
Nachtrag
Dazu das Landgericht München (Beschluss vom 24. November 2005, 15 T 19143/05) „Solange die Mieter noch in der gekündigten Wohnung lebten, dürfe der Vermieter sie nicht von Versorgungsleistungen wie der Stromzufuhr ausschließen.“
So lautet nur eine von zahlreichen aktuellen Entscheidungen zu der Frage, ob der Vermieter seinem Mieter Strom, Gas oder Wasser abdrehen darf, wenn dieser mit der Miet- oder Betriebskostenzahlung in Verzug geraten ist.
Dein Bekannter will etwas haben, aber nichts dafür bezahlen.
Dem würde ich noch ganz andere Dinge abstellen. Dein Bekannter soll sehen, dass er seine Miete bezahlt, sonst kann ihm über kurz oder lang die Kündigung ins Haus flattern.
Ich schätze die Situation anders ein, wie die meisten hier. 1,5 Mieten Rückstand, und davon ein kleiner Teil Nebenkosten, rechtfertigen nicht diese gravierende Maßnahme, wobei es noch zu verschmerzen ist, keine Heizung zu haben- Ende Mai. Aber Wasser ist lebensnotwendig. Das darf er nicht abstellen, da bin ich ganz sicher. Er verhindert damit sogar die Erledigung der Grundbedürfnisse eines jeden Menschen. Es könnte also sein, dass der Vermieter recht schnell Besuch bekommt vom Ordnungsamt, oder Post vom Gericht.
aber als mieter darfst du mal ein paat monate nicht zahlen
und es passiert nichts
und dann sofort schreien wenn man kein wasser hat
der vermieter ist warscheinlich verzweifelt
weil er das geld braucht
Spekulation. Ansonsten gilt, dass niemandem wegen 100 Euro Nebenkosten (Annahme) Trinkwasser abgestellt werden darf.
Wenn nicht bezahlt wird, kann auch abgestellt werden. Ist doch beim Strom genauso, nur dass dafür extra ein Elektrikerr kommt
Vermieter haben auch Rechte....
Mit "Wasser" ist bestimmt nur Heißes Wasser gemeint