Darf ich als Hartz 4 Empfänger einen Schrebergarten besitzen,auf Pacht?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Den 450 Euro Job hast du ja sicher gemeldet und er wird angerechnet, oder?

Deine Angst ist unbegründet. Zuerst einmal ist es so, dass jeder H4 Empfänger mit seinem Bedarf und dem Freibetrag an Zuverdienst, machen, was er möchte, das gibt es keinerlei Auflagen, man kann es ausgeben, wofür man möchte, auch für Hobbies und um etwas zu pachten.

Weiterhin ist es hier aber so, dass dir der schrebergarten eh nicht gehört, weder als Eigentum noch als Pächterin. Er würde aber nur als persönlichen Eigentum einen Wert darstellen, den man zum Leben veräussern könnte.

Es ist hier so, dass DEIN SOHN den Garten gepachtet hat und er dir die Nutzung erlaubt. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden von keiner Seite und natürlich kann dir keiner verbieten, wo du deine Freizeit verbringst und was du währenddessen tust.

Monika18557 
Beitragsersteller
 10.04.2016, 14:57

Danke sehr nett .Wir stehen beide im Pachtvertrag.Aber Sie haben recht,mann kann mir auch nichts wegnehmen was mir nicht alleine gehört.Es ist ja auch nichts wertvolles .Ich bin so glücklich den Schrbebergarten zu haben.Habe doch sonst nichts alleine.Meine Arbeit ist seit dem ersten Tag sofort gemeldet beim Amt.Herzlichen Dank!LG.

Was soll denn da passieren ?

Der gehört dir nicht und kann nicht zu Geld gemacht werden,ganz im Gegenteil,du / ihr müsst dafür jeden Monat / Jahr Geld zahlen !

Und selbst wenn es dein Eigentum sein würde,du aber sonst keine großen finanziellen Rücklagen hättest,würde da nichts passieren solange du mit dem evtl.Verkaufswert und deinem sonstigen anrechenbaren Vermögen dein Schonvermögen ( 150 € mal Lebensjahre ) nicht übersteigen würdest.

Allerdings würde das nur im ALG - 2 Bezug gelten,wenn du dann Altersrente bekommst und auf Leistungen weiterhin angewiesen bist,dann kämen die vom Sozialamt nach dem SGB - Xll  und nicht mehr vom Jobcenter nach dem SGB - ll.

Dann verringert sich dein Schonvermögen auf 2600 € für dich und es würde auch dein Garten verwertbar werden,wenn er dir gehören würde.

Natürlich darfst Du den gepachteten Schrebergarten auch während des Bezuges von ALG II behalten. Du bekommst dafür lediglich keinerlei Kostenunterstützung hinsichtlich der Miet-/ bzw. Pachtgebühren. 

Also absolut kein Problem. Auch dann nicht, wenn jemand anderes die Pacht bezahlt und Dir den Garten zur Nutzung zur Verfügung stellt. Dadurch hast Du ja keinen "geldeswerten Vorteil". 

Monika18557 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 13:17

Danke,habe große Angst ihn zu verlieren.Habe doch sonst nichts.

Parhalia  09.04.2016, 13:57
@Monika18557

Keine Sorge, Du verlierst ihn nicht und das Jobcenter hätte auch keinerlei Grund, Dir deswegen Probleme zu bereiten. 😉

Monika18557 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 14:06
@Parhalia

Wenn das stimmt bin ich sehr beruhigt.hatte vergessen zu sagen dass ich auch noch einen 450 Euro Job habe.Also ich arbeite ja auch noch.

Parhalia  09.04.2016, 14:18
@Monika18557

Wie gesagt, ein "zur Verfügung gestellter" Schrebergarten auf Pacht gehört Dir ja nicht, somit ist er auch kein Vermögens-Gegenstand. Vom Jobcenter bekommst Du dafür ja auch keine zusätzlichen Leistungen, somit ist es dieser Behörde dann auch egal, wer die Pacht an den Verpächter überweist. 

Und was Deinen Minijob betrifft :

Wenn Du diese Einkünfte dem Jobcenter von Beginn an auch gemeldet hast, so ist auch DAS alles o.K.  Oder hast Du das vergessen / nicht gewusst ? Sollte das der Fall sein, so melde diesen Nebenverdienst bitte umgehend beim Jobcenter an.😉

Monika18557 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 23:45
@Parhalia

Ist vom ersten Tag angemeldet.Dankeschön.

Hat der, der es dem Jobcenter gemeldet hat, denn irgend etwas schriftliches von dir, womit er beweisen kann, dass DU Pächter eines Schrebergartens bist? Weil einfach auf Zuruf kann ich mir nicht vorstellen, dass das Jobcenter tätig wird.

Gruß

Henzy

Monika18557 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 13:16

Habe einen Brief von denen bekommen.Weiß auch wer meinte mir einen auswischen zu wollen.Höre aber auch immer das man einen Schrebergarten pachten darf.danke.Nein keiner hat was an Papieren von mir.



henzy71  09.04.2016, 13:17
@Monika18557

Mal ganz davon ab, ob du ihn pachten darfst oder nicht: wäre es ein Problem, zu sagen, dass dein Sohn ihn pachtet?

Monika18557 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 13:20
@henzy71

Er steht auch mit drin.Sorry.

henzy71  09.04.2016, 13:32
@Monika18557

Na siehste!! Das ist der Schrebergarten deines Sohnes!!!! :-) Da hast du doch gar nix mit zu tun!! OK, du versorgst die Planzen, weil du den Garten liebst, aber das hat doch mit Hartz IV nix zu tun :-)

Monika18557 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 13:48
@henzy71

Ja aber ich stehe auch mit drin.beide stehen wir im Pachtvertrag,da mein Sohn wenn ich tot bin ,den garten auch behalten soll.

henzy71  09.04.2016, 13:59
@Monika18557

Du stehst mit drin. Das weisst du, das weiss dein Sohn und das weiss ich jetzt, aber damit weiss das Jobcenter das noch lange nicht.

Parhalia  09.04.2016, 14:26
@Monika18557

Das beide ( Mutter und Sohn ) gleichzeitig im Pachtvertrag stehen, bedeutet doch lediglich die Verhinderung der Neuvergabe ( an Fremde ) der Parzelle nach dem Tod der Mutter. Dann bleibt der Sohn halt als bestehender (Mit-) Pächter und behält das Pachtrecht laut Vertrag. Mehr ist das doch nicht. Und wer von beiden ( zu Lebzeiten der Mutter ) dann die Pacht tatsächlich bezahlt, das sei hier doch egal.

Wenn der Sohn die Pacht direkt an den Verpächter entrichtet, so ist doch alles "tutti".

Warum denn nicht? Wofür du das Geld ausgibst ist deine Sache, wenn das
Geld dann weg ist und es nicht mehr reicht um über die Runden zukommen
ist dies dein Problem ..

War zwar nie beim Arbeitsamt oder beim Jobcenter aber wär mir dennoch neu dass das Geld zweckgebunden ist .. Immerhin darfste als Hartz 4 Empfänger ja auch Handyverträge haben usw. .. Ist ja das selbe Prinzip.