Kind 18, Eltern Hartz 4, Nebenjob
Hallo Leute,
darf ein Kind, welches 19 Jahre alt ist und dessen Eltern Hartz 4 beziehen einen 400 Euro job machen und alles behalten? Mein Vater arbeitet bisschen nebenbei und meldet das geld auch dem jobcenter.. also er arbeitet halt nur ganz bisschen..dürfte ich als kind 400 euro behalten ?
Danke im Voraus.
7 Antworten
Ja es wird angerechnet.Vielleicht hast du ja Verwante,Freunde,oder deine Eltern kennen jemanden ,der kein Hartz4 bezieht und dich in seiner wohnung mitanmeldet. Das habe ich gemacht mein sohn mit dem 18 lebensjahr bei Freunden angemeldet,und sein Name musste an den Briefkasten,gewohnt hat er bei mir bis er sein Abitur und seine Ausbildung beendet hatte.Er bekam sein Kindergeld Halbweisenrente und jobte nebenbei somit hatte er fast 600 euro.Hätte ich ihn nicht abgemeldet wären ihm 200 euro geblieben.
Dir werden von den 400 € nur 160 € nicht auf Deinen Bedarf angerechnet !!! Deine Eltern bekommen also 240 € weniger Leistungen für Dich gezahlt.Du musst über Deinem Bedarf liegen,dann fällst Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft raus und Dein Einkommen würde nicht mehr angerechnet.Dein Bedarf ist,306 € Regelsatz + die kopfanteiligen Kosten für Unterkunft und Heizung.( warm Miete wird durch die Anzahl der Personen in der BG - geteilt,das nennt man kopfanteilig ) Wenn Du mit Deinem Einkommen darüber liegst,kannst Du auch noch mehr Verdienen und es wird außer Deine kopfanteiligen Kosten für Unterkunft und Heizung,nichts von den Leistungen Deiner Eltern abgezogen.Du musst dann Dein Anteil selber an Deine Eltern zahlen.
Die ersten 100.- Euro darfst du komplett " behalten", von den restlichen 300.- Euro werden 80% angerechnet. Das Jobcenter zahlt also monatlich 240 Euro weniger.
Es gilt das Zuflussprinzip, wenn z.B. der Lohn für Juni erst im Juli gezahlt wird, wird das Jobcenter für den Monat Juli ( Zahlung also am 30. Juni ) den Lohn anrechnen.
Man behält immer alles von dem was man verdient, nur evtl. muss das Amt dann weniger zahlen.
Die ersten 100,- € sind anrechnungsfrei. Alles drüber wird zu 80% mit dem ALG-II Anspruch verrechnet.
400,- € Jobs gibt es nicht mehr. Die Verdienstgrenze für Geringfügige Beschäftigungen liegt bei 450,- € mtl. (Ausnahme sind hier nur Arbeitsverhältnisse die schon vor dem 01.01.2013 bestanden).
Wenn du durch den Job und dein Kindergeld mehr hast, als "deinen Anteil" an der Leistung deiner Eltern, fälst du aus der BG der Eltern heraus. Sie beommen also nichts mehr für dich. Dann musst du ihnen natürlich den Mietanteil und deine Unterhaltskosten selbst zahlen.