Hartz 4 Fall aber ein Auto über 7500 Euro GESCHENKT bekommen, wie ist das geregelt?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu deinem gefunden Stein kann man nur sagen das dieser abzugeben ist,entweder würdest du dann nach einer gewiesen Zeit einen Finderlohn bekommen wenn der Besitzer ihn abholen kommt oder wenn es keinen Besitzer geben sollte würde er dir zustehen,in beiden Fällen würde es aber Einkommen sein und das ein einmaliges und würde auf deine Leistungen angerechnet !

Deine Bedürftigkeit wäre nicht mehr gegeben,deine Leistungen würden entfallen.

Auch ein geschenktes KFZ - ist im Leistungsbezug einmaliges Einkommen und dessen Zeitwert würde auf die Leistungen angerechnet.

Angenommen er würde als Aufstockung 250 € für seine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) pro Monat bekommen,würde dann ein KFZ - mit einem Zeitwert von 10 000 € geschenkt bekommen,dann würde er im schlimmsten Fall für 6 Monate aus dem Leistungsbezug fallen.

Er hätte dann also 6 Monate mal 250 € = 1500 € die ihm dann entgehen würden.

Nach diesen 6 Monaten kann er dann wieder einen neuen Antrag stellen,dann wird dieses einmalige Einkommen ( Geschenk / Erbe / Gewinn) zum Vermögen und im Fall des KFZ - würde dieses zu privilegiertem Vermögen,wie ein angemessenes Haus / Eigentumswohnung auch,der Wert würde also nicht auf das Schonvermögen angerechnet.

Da das KFZ - aber dann angenommen noch einen Zeitwert von 9500 € hätte,also 2000 € über der Angemessenheit liegen würde,könnte hier eine Verwertung gefordert werden,er müsste sich dann ein angemessenes KFZ - kaufen.

Es sei denn das er sein Schonvermögen noch nicht ausgeschöpft hat,dass könnte er mit diesem Überschuss dann ausgleichen.

Angenommen er wäre 30 Jahre alt,dann dürfte er 150 € pro Lebensjahr = 4500 € haben + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = 5250 € gesamt.

Nun hätte er aber nur 2250 €,somit noch 3000 € gut,dann läge er bei einer Verwertung und Anrechnung der übersteigenden 2000 € immer noch mit 1000 € unter seinem Schonvermögen,deshalb würde eine Aufforderung zur Verwertung hier dann ins leere laufen.

isomatte  23.03.2016, 06:11

Danke dir für deinen Stern !

Wenn der H4-Empfänger den gefundenen Diamanten behält braucht er sich über die Aufstockung keine Gedanken mehr zu machen da er in der JVA Vollversorgung hat. Da sitzt er dann nämlich wegen Unterschlagung.

Und was soll daran falsch sein, wenn man sich Vermögen auf Sozialleistungen anrechnen lassen muß?

Angrodo 
Beitragsersteller
 18.03.2016, 13:43

Aha , also muss dieser Diaman der größten Mafia(dem Staat) überlassen werden?

Wie sicher wäre bloß dieser Diamant in deren Händen?:)

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht ganz , was soll er aussagen?

Danke für deine Kommentare

nurnochmehr  18.03.2016, 14:19
@Angrodo

Er bekommt den Diamantring natürlich zurück, falls binnen sechs Monaten nicht festgestellt werden kann, wer der rechtmäßige Eigentümer ist.

Dennoch hat der Finder den Fund anzuzeigen.

Dass der Staat die größte Mafia ist, müsstest du auch mal erklären.

Geschenke in solcher Höhe werden definitiv (und völlig zu recht) angerechnet!

Es ist ein Unterschied ob du ein Auto (mit max. Wert 7500 Euro) besitzt und dann in HartzIV rutschst oder ob du eines geschenkt bekommst, während du HartzIV empfänger bist.

Was den Diamanten angeht: man ist verpflichtet einen solchen Fund abzugeben. Dem Finder steht ein Finderlohn zu. Auch dieser kann angerechnet werden.

Beschlagnahmen bestimmt nicht, aber Hartz 4 kürzen geht wohl.Immerhin muss erst alles zu Geld gemacht werden, bevor es ALG gibt.

Vermutlich soll das Amt dann auch noch den Sprit und die Versicherung zahlen, oder ?

Noch weitergedacht:
Ich verschenke meine 5 Häuser an Person A - bin dann also mittellos - beantrage ALG und lasse mir dann die Häuser zurück schenken. ...

OnkelSchorsch  18.03.2016, 13:25

muss erst alles zu Geld gemacht werden, bevor es ALG gibt.

Das ist sachlich falsch. Es gibt selbstverständlich Freigrenzen. Dazu zählen auch angemessene Autos. Siehe dazu meine Antwort und den dortigen Link.

HartzIV ist kein Ersatzeinkommen für Faule und es ist auch kein Zusatzeinkommen. HartzIV soll dafür sorgen, dass wer unschuldig in die Armut abrutscht, sich wenigstens Essen und ein Dach überm Kopf leisten kann. Das Geld dafür müssen nämlich die aufbringen, die arbeiten gehen und Steuern bezahlen und es ist auch nicht einzusehen, dass ich z.B. Steuern dafür bezahlen soll, dass sich jemand auf meine Kosten (Staatskosten) ein schönes Leben in Faulheit macht.

Insofern ist es absolut korrekt, dass wenn jemand plötzlich zu Geld kommt, wie auch immer, dass er dann nicht zusätzlich auch noch anderer Leute Geld (also auch meines) für Nichts bekommt.

Insofern finde ich es vom Staat auch ausgesprochen großzügig, ein Auto bis zu 7500,- ohne Anrechnung zu lassen. Wer trotz eigenen Geldes oder Einkommens unter falschen Angaben HartzIV erschleicht, ist ein Krimineller und Abzocker und muss dafür hart bestraft werden. Und ich hoffe auch, dass sich die Ämter genug einmischen, um solchen Betrügern das Handwerk zu legen.
 

OnkelSchorsch  18.03.2016, 16:50

Das Geld dafür müssen nämlich die aufbringen, die arbeiten gehen und Steuern bezahlen

So wie zum Beispiel diejenigen, die ALG I oder ALG II in Anspruch nehmen und vorher eventuell dreißig Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Kriminell hingegen sind die Großverdiener, die Firmenprofite privatisieren und -verluste verstaatlichen, die ihre Wohnsitze in Steueroasen nehmen und den Staat so um Steuern in Milliardenhöhe betrügen. DAS sind die Kriminellen!

Hamburger02  18.03.2016, 17:11
@OnkelSchorsch

Dem will ich nicht widersprechen. Meiner Meinung nach sollte die Dauer der Einzahlung bei der Berechnung eine Rolle spielen, indem es dafür einen Bonus gibt. Jetzt werden die "Fleißigen" mit den unwilligen in einen Topf geworfen.

Was die Großverdiener etc. betrifft, bin ich der selben Meinung, das sin

Hamburger02  18.03.2016, 17:19
@Hamburger02

...d die wirklich Asozialen.