Darf ich als Einsatzkraft mit Privat-KfZ Sondersignal verwenden?

8 Antworten

Hallo Abdelrahmen1000,

prinzipiell: Nein.
Und das ist auch gut so. Denn stell' Dir einmal vor, alle ca. 1.000.000 Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren, alle 40.000 Einsatzkräfte des THW sowie alle in den Katastrophenschutz eingebundenen Kräfte der Hilfsorganisationen (DRK, ASB, JUH, MHD, DLRG, ...) würden bei einem Einsatz mit Sondersignal, sprich "Blaulicht und Martinhorn" durch die Gegend fahren...

Da wäre zum einen das Verkehrschaos vorprogrammiert (bei einem größeren Feuerwehreinsatz können schon mal gut und gerne 100 oder 200 Kräfte alarmiert werden - bei einem Einsatz des KatS noch deutlich mehr!) - zum anderen würden andere Verkehrsteilnehmer in kürzester Zeit abstumpfen und das Sondersignal entweder ignorieren oder aber gar nicht mehr wahrnehmen.

Und genau aus diesem Grunde gibt es, obwohl immer wieder gefordert bzw. ins Gespräch gebracht, keine generelle Erlaubnis von Sondersignalen bzw. Inanspruchnahme von Wegerechten im Privat-Pkw von Einsatzkräften.

In besonderen Fällen können die Behörden hier Ausnahmegenehmigungen erteilen. In der Regel bei Funktionsträgern, deren Anwesenheit unbedingt und zeitnah an der Einsatzstelle erforderlich ist. Bspw. Führungskräfte (Kreisbrandmeister, Wehrführer größerer Städte) oder Spezialisten (Fachberater, Chemiker, Notfallseelsorger etc.).

Als "einfache" Einsatzkraft wirst Du aber keine Genehmigung erhalten, da es hier in der Regel nicht auf den Einzelnen, sondern auf die Gesamtheit der Org oder Einheit ankommt. Sprich: Wenn Du fehlst (oder verspätet eintriffst), dann kann Deine Position leicht von anderen übernommen werden. Das ist natürlich bei (höheren) Führungsdienstgraden oder Spezialisten nicht so einfach der Fall...

Und bezüglich des Fahrens ohne Führerschein für KatS-Kräfte... "Jein".
Natürlich genießt Du als Einsatzkraft gewisse Sonderrechte (nicht zu verwechseln mit Wegerechten!). Bist Du nun Berufs-Lkw-Fahrer, dessen Führerschein für 4 Wochen "Urlaub" bei der Polizei macht und bei einem Einsatz der einzige, der das Fahrzeug fahren kann, dann darfst Du im Rahmen der Sonderrechte das Einsatzfahrzeug zur Einsatzstelle fahren. Das wars dann aber auch schon. Sobald jemand anderes mit gültigem Führerschein auftaucht, darfst Du nicht weiter fahren. Und: Sobald der Einsatz beendet ist, liegt kein Grund mehr für die Inanspruchnahme von Sonderrechten vor - d.h., Du darfst nicht von der Einsatzstelle zurück zur Unterkunft fahren und das Fahrzeug bleibt an der Einsatzstelle, bis jemand mit gültiger Fahrerlaubnis es abholt...
Das selbe könnte man nun auch auf Deinen Privatwagen anwenden: Nach einer Alarmierung hin zur Wache wäre möglich, zurück musst Du dann aber zu Fuß gehen. Zudem müsstest Du im Falle des Falles nachweisen, dass Deine Anwesenheit unbedingt notwendig war und die Inanspruchnahme von Sonderrechten gerechtfertigt hat. Und bei 40 km Anfahrtsweg sehe ich das nicht unbedingt gegeben wenn damit zu rechnen ist, dass die Fahrzeuge bei Deiner Ankunft eh schon ausgerückt sind.

nein es gibt keine Ausnahmeregelung!

das sollte aus dem § 35 Absatz 1 der StVO hervorgehen; sicherlich kann dir diese Frage auch deine Einsatzleitung beantworten oder der ADAC. zB: https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland/feuerwehr-privat-pkw/

warum finde ich so etwas

wurzlsepp668  27.05.2018, 12:34

weil du google benutzen kannst ....

Fragesteller hat beim KatS eine Ausbildung erhalten, in dieser wird auch der 35 StVO angesprochen .....

bei uns in der Feuerwehr finden alle 2 Jahre entsprechende Fortbildungen statt ....

rate mal, wer bei Einsatzfahrten dann meckert .... richtig, die Personen, die es nicht für nötig halten, bei der Sondersignalfortbildung anwesend zu sein ....

wieder jemand, der in der Ausbildung nicht aufgepasst hat:
Sondersignal in Privatfahrzeugen ist nur für sehr wenige Personen möglich. (KBM, KBI, KBR, bei uns im Landkreis nutzen diese alle ihre Privaten Fahrzeuge (2 haben einen Firmenwagen ihres Arbeitgebers, dort ist die Anlage eingebaut).

die Sondersignalanlage ist vom TÜV abzunehmen und in den Fahrzeugpapieren einzutragen.

Somit: NEIN, keine Ausnahmen

byhtway:

auch ein Feuerwehrfahrzeug düfte zum Einsatz ohne Führerschein bewegt werden. wenn der Einsatzleiter dies jedoch zuläst, hat er im Falle eines Unfalls ein großes Problem!

Nein, es ist dir nicht gestattet selbsttätig dein Fahrzeug mit entsprechenden Einrichtungen auszustatten.

Die Entscheidungsgewalt darüber liegt bei den zuständigen Stellen.