"Wasserrettung im Einsatz" Schild am Privat PKW erlaubt?
Hallo, ich habe zu diesem Thema zahlreiche Beiträge und Diskussionen aus Deutschland gefunden, würde mich aber für die Rechtslage in Österreich interessieren.
Darf ich als Wasserrettungs-Mitglied am Weg zu einem Einsatz, ein Schild "Wasserretung" oder "Wasserrettung im Einsatz" als Magnet-Folie am Auto bzw. an der Sonnenblende anbringen?
Das in aller Regel niemand was dagegen hat, hat sich aus jahrelanger Erfahrung gezeigt. Ich möchte aber wissen ob es dazu eine Rechtsgrundlage gibt und ob ich z.B. auch im Falle eines Unfalls keine Probleme wegen dem Schild bekomme.
Vorweg vielen Dank für alle Tipps!
8 Antworten
Wenn durch ein Magnetschild ein Unfall verursacht wird, haftest du selbst.
Diese können bei einer höheren Geschwindigkeit einfach wegfliegen und daher sind diese nicht empfehlenswert und ab einer gewissen Geschwindigkeit auch nicht erlaubt.
Und glaube nicht an die Werbung, dass diese erst bei einer Geschwindigkeit von über 150 km/h wegfliegen. Ich hatte mal eins, das flog bei 80 km/h weg - zum Glück war ich damals auf einer Landstraße außerhalb von Ortschaften.
Sinnvoller wäre eine Aufschrift auf der Heckscheibe, bzw. auf den Türen des Fahrzeugs.
Also die Magnetschilder von meinem Fahrlehrer halten eigentlich bis 140 ( Bin auch schon mal kurz damit 147 gefahren) aber es kommt sicher lich auch auf den Wind (Gegenwind) an
Danke für die Tipps. Habe auch ein Schild für die Sonnenblende. Das benütze ich für die Landstraße.
Du kannst dir auch die Werbung der nächsten Pizzabude ans Fahrzeug pappen. Rechtlich hat das die gleichen Folgen.
das ist wie bei uns auch mit dem schild feuerwehr im einsatz.dient nur dazu um kenntlich zu machen und vielleicht etwas besser durch den verkehr zu kommen.beinhaltet keine sonderrechte
Anbringen kannst du alles. Ohne Martinshorn und Sirene hast du allerdings keine Sonderrechte.^
Und welche Sonderrechte hat er dann? Das Blaulicht allein verschafft dir auch kein Wegerecht.
Wahrscheinlich keine... Feuerwehrleute dürfen mit privat PKW flotter zum Gerätehaus fahren. Das sind Sonderrechte. Die dürfen aber auch keine Schilder oder Blinklichter haben. Kommt auf das Bundesland an. Nen aufkleber oder Schild in der Scheibe darf aber wohl.
Sonderrechte sind auch das Müllwagen in Fussgängerzonen fahren oder Taxi und so... Sonderrechte sind auch das Hilfsorganisationen ohne Einsatzmittel, wenn es die Aufgabe erfordert, überall parken dürfen, Fussgängerzonen befahren und so...
Wenn du die Schilder zum Parken nutzen möchtest/musst, solltest du unbedingt deine Telefonnummer mitangeben, unter der du jeweils kurzfristigst erreichbar bist!
Guter Tipp! Danke!
Horn und Blaulicht sind für Wegerechte... Sonderrechte ist was anderes