Darf ein Gewerblicher Verkäufer auch Privat verkaufen?
Hallo Leute, Ja die Frage gibt es ständig im Netz aber da jeder nur sein Halbwissen dazu gibt kommt es hierbei immer drauf an wo man die Antowrten dieser Frage liest um nun auf Ja oder Nein zu kommen.
Ich habe ein gewerbliches Profil bei Ebay. Ich handel mit KFZ Ersatzteilen. Ich führe logischerweise auch Steuern ab und habe ein Gewerbe usw. Halt alles ganz normal.
Nun möchte ich aber mein eigenes Auto verkaufen. Dieses habe ich Privat gekauft und möchte es auch Privat verkaufen. Auch habe ich noch ein altes Handy welches ich gern privat verkaufen möchte.
Nun meine Frage:
Darf ich unter dem gleichen Namen bei Ebay auch Produkte (in meinem Fall ein Auto und ein Handy) privat verkaufen (z.B. indem Ich "Privatkauf - Umtausch ausgeschlossen" reinschreibe) oder darf ich das nicht?
Ich bitte euch Dringend eure Antworten mit einer Quelle zu markieren. Am besten einen Gesetzestext oder einem Urteil oder so etwas. Wenn ihr nur mit "Ja darfst du" und "Nein darfst du nicht" antwortet dann haben wir nur noch einmal diese Frage gestellt ohne, dass jemand weiß was nun richtig ist oder falsch.
So wie ich das sehe, darf ich Produkte Privat verkaufen. Auch in meinem Gewerblichen Profil. Siehe § 344 Abs. 1 HGB
"Die von einem Kaufmanne vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig."
-> Im Zeweifel -> Ich kennzeichne meine Angebote aber eindeutig mit "Privatkauf"
3 Antworten
Um jedoch keine Zweifel an Deinem Verkauf privater Artikel aufkommen zu lassen, würde ich das über einen zweiten, privaten ebay-Account anbieten. Entsprechendes wird auch von den Helfern in den ebay-Foren empfohlen:
Bei den Helfern handelt sich um ebay-Kunden, die anderen freiwillig helfen, und teilweise auch um gewerbliche Verkäufer.
Dann könnte Dir diese Diskussion weiterhelfen:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=26744&ccheck=1
hier wird, wie ich finde mit Recht, am 18.9.2004 | 10:37 auf HGB 344 Abs 1 verwiesen:
http://dejure.org/gesetze/HGB/344.html
(1) Die von einem Kaufmanne vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig.
Und diesem Geruch würde ich aus dem Weg gehen. Zumal es keinen Aufwand bedeutet, einen zweiten ebay-Nick = einen zweiten Account anzulegen.
Unter gleichem Namen heißt mit dem gleichen Account?
Das solltest du vermeiden, da sich im Zweifel die Käufer eben darauf berufen würden, dass hier ein gewerblicher Verkauf vorliegt.
Also leg einen weiteren Account an.
Die Quelle dazu hast du selbst genannt.
Vor allem solltest du die Gewährleistung bei einem Privatkauf ausschließen. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht, aber wenn die Sachmängelhaftung nicht explizit ausgeschlossen wird, schuldest du diese.
Nicht unter Deinem gewerblichen Profil. Geh allen Ärger aus dem Weg und verkaufe es unter einem privatem Profil.
Und nun zum wichtigsten... Wo sehe ich die Quelle zu dieser Aussage? Also nicht nur wieder von anderen Usern in irgendwelchen anderen Foren. Sondern etwas worauf ich mich beziehen kann wenn man der Herr Staatsanwalt bei mir klopft.
So wie ich das sehe muss ich mir die Arbeit mir den 2. Account nicht machen. Darum suche ich ja nach einer verlässlichen Quelle die mir das Gegenteil sagt.
Und nun zum wichtigsten... Wo sehe ich die Quelle zu dieser Aussage? Also nicht nur wieder von anderen Usern in irgendwelchen anderen Foren. Sondern etwas worauf ich mich beziehen kann wenn man der Herr Staatsanwalt bei mir klopft.
So wie ich das sehe muss ich mir die Arbeit mir den 2. Account nicht machen. Darum suche ich ja nach einer verlässlichen Quelle die mir das Gegenteil sagt.