Darf ein Gewerblicher Verkäufer auch Privat verkaufen?

3 Antworten

Um jedoch keine Zweifel an Deinem Verkauf privater Artikel aufkommen zu lassen, würde ich das über einen zweiten, privaten ebay-Account anbieten. Entsprechendes wird auch von den Helfern in den ebay-Foren empfohlen:

https://community.ebay.de/t5/Archiv-Einstellen-und-Verkaufen/Als-gewerblicher-Verk%C3%A4ufer-privat-verkaufen/td-p/404179

Bei den Helfern handelt sich um ebay-Kunden, die anderen freiwillig helfen,  und teilweise auch um gewerbliche Verkäufer.

Takiry 
Beitragsersteller
 05.04.2016, 15:11

Und nun zum wichtigsten... Wo sehe ich die Quelle zu dieser Aussage? Also nicht nur wieder von anderen Usern in irgendwelchen anderen Foren. Sondern etwas worauf ich mich beziehen kann wenn man der Herr Staatsanwalt bei mir klopft. 

So wie ich das sehe muss ich mir die Arbeit mir den 2. Account nicht machen. Darum suche ich ja nach einer verlässlichen Quelle die mir das Gegenteil sagt.

haikoko  05.04.2016, 16:09
@Takiry

Dann könnte Dir diese Diskussion weiterhelfen:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=26744&ccheck=1

hier wird, wie ich finde mit Recht, am 18.9.2004 | 10:37 auf HGB 344 Abs 1 verwiesen:

http://dejure.org/gesetze/HGB/344.html

(1) Die von einem Kaufmanne vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig.

Und diesem Geruch würde ich aus dem Weg gehen. Zumal es keinen Aufwand bedeutet, einen zweiten ebay-Nick = einen zweiten Account anzulegen.

Unter gleichem Namen heißt mit dem gleichen Account?

Das solltest du vermeiden, da sich im Zweifel die Käufer eben darauf berufen würden, dass hier ein gewerblicher Verkauf vorliegt.

Also leg einen weiteren Account an.

Die Quelle dazu hast du selbst genannt.

kevin1905  05.04.2016, 16:14

Vor allem solltest du die Gewährleistung bei einem Privatkauf ausschließen. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht, aber wenn die Sachmängelhaftung nicht explizit ausgeschlossen wird, schuldest du diese.

Nicht unter Deinem gewerblichen Profil. Geh allen Ärger aus dem Weg und verkaufe es unter einem privatem Profil.

Takiry 
Beitragsersteller
 05.04.2016, 15:11

Und nun zum wichtigsten... Wo sehe ich die Quelle zu dieser Aussage? Also nicht nur wieder von anderen Usern in irgendwelchen anderen Foren. Sondern etwas worauf ich mich beziehen kann wenn man der Herr Staatsanwalt bei mir klopft. 

So wie ich das sehe muss ich mir die Arbeit mir den 2. Account nicht machen. Darum suche ich ja nach einer verlässlichen Quelle die mir das Gegenteil sagt.