Darf ich als 16jährige 15jährigen ein Bier kaufen?
Ich habe nächste Woche meinen 16. Geburtstag und wollte mich dann mit ein paar Freunden in der Stadt treffen, die jedoch alle noch 15 sind. Ich hatte vor, allen ein Bier zu kaufen und dann mit denen eine Pizza zu essen oder so, allerdings habe ich jetzt ein paar Bedenken wegen der Polizei. Mache ich mich strafbar wenn ich meinen Freunden ein Bier kaufe? Ich habe jetzt schon ein bisschen im Internet gegoogelt, jedoch meinen die einen, es wäre illegal, andere beziehen sich auf § 28 und sagen, es wäre erst eine Straftat, wenn man selbst volljährig ist.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir sagen, was die Konsequenzen wären, wenn wir erwischt werden würden, aber wie gesagt, es wäre wirklich nur 1 Bier.
13 Antworten
Nein, Du darfst es nicht.
....Wenn du 14 oder 15 Jahre alt bist, darfst du nur in Begleitung deiner Eltern Bier oder Wein trinken. Diese Erlaubnis dürfen nur die Eltern (personensorgeberechtigten Personen) erteilen, also auch nicht eine erziehnungsbeauftragte Person...
...Sollte dir jemand älteres Alkohol kaufen und dir zum Trinken geben, muss diese Person mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen....
http://www.die-muehle.net/infos/jugendschutz/das-jugendschutzgesetz#Alkohol
Du machst Dich nicht strafbar, wenn Du Bier kaufst, aber dann, wenn Du es unter 16jährigen anbietest. Somit wäre es besser, wenn Du es lässt.
Das Jugendschutzgesetz regelt in § 9 eindeutig das, alkoholische Getränke nicht an Personen unter 16, und branntweinhaltige Getränke nicht an unter 18 Jährige abgegeben werden dürfen.
Was du ebenfalls richtig erkannt hast ist das § 28 vorschreibt das sich eine Ordnungswiedrige Handlung nur ergibt wenn diese von einer Person verübt wird die selbst schon volljährig ist.
(4) Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10, 12, 14 bis 16 oder 19 oder in § 27 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnetes oder in § 12 Abs. 3 Nr. 1 enthaltenes Verbot oder durch eine vollziehbare Anordnung nach § 7 Satz 1 verhindert werden soll. Hinsichtlich des Verbots in § 12 Abs. 3 Nr. 1 gilt dies nicht für die personensorgeberechtigte Person und für eine Person, die im Einverständnis mit der personensorgeberechtigten Person handelt.
Grundsätzlich gilt daher: du kannst das machen (und abgesehen vom rechtlichen) wäre bei einem Bier auch nichts verwerfliches daran. Jedoch sollte dir auch bewusst sein, das im Falle einer Kontrolle deine Freundinnen zwar keine strafe erwartet, aber das ihre Eltern informiert werden.
Lg, Anduri87
Als 16-jähriger darfst du Bier laufen. Die Weitergabe an 15-jährige ist allerdings eine Ordnungswidrigkeit. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Verhaltet euch unauffällig und seid im eigenen Interesse maßvoll.
ja du machst dich strafbar. Du bist ja schon ab 14 strafmündig.Etwas anderes würde es aussehen, würdet ihr bei euch daheim feiern. Dann kann es "nur" Ärger mit seinen Eltern geben. Und zwar nicht nur für dich sondern auch für deine Eltern.