Wer wird bestraft, wenn einer von zwei siamesischen Zwillingen eine Straftat begeht?
Mal angenommen, einer der zwei siamesischen Zwillingen begeht nachweislich eine Straftat, wird dieser ja bestraft. Jedoch macht sich der andere Zwilling aber eigentlich auch strafbar, zumindest wegen unterlassener Hilfeleistung, oder?
Im StGB steht ja unter §323c Abs. 1, dass "wer bei […] gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet […]" bestraft wird. Da er ja theoretisch in der Lage wäre, dies zu verhindern, muss man sich diese Frage schon stellen oder? Auch wenn sie etwas abstrus klingt.
4 Antworten
Da gab es schon öfter die Frage "Wenn A ein Mord begeht, was ist mit B?" und aktuell gibt es da keine hinreichende Antwort. Zum einen kann ohne Zeugen nicht geklärt werden ob B nun A versucht hat davon abzuhalten, zum anderen darf B nicht bestraft werden und so würde A bis auf weiteres "freigesetzt", bis entweder A und B von einander getrennt werden können, ohne das Leben eines der beiden zu gefährden oder aber B selbst eine Straftat begeht, welche ihn/sie auch ins Gefängnis bringen würde.
Hierzu wurden schon öfter Gesetze verlangt, aber nach aktuellen Gesetzt hängt es vollkommen vom Richter ab, wie dieser A genau bestraft, ohne dass B darunter leiden muss.
Warum muss der andere von dieser Straftat wissen? Bei zwei Gehirnen und z.B. Betrug kann das sehr wohl einer alleine machen.
Weiter hat ein Familienmitglied immer auch ein Aussageverweigerungsrecht.
Sollte bei einem Gerichtsverfahren eine Gefängnisstrafe ausgesprochen werden müsste aber bei einem unschuldigen siamesischen Zwilling die Haftunfähigkeit ausgesprochen werden.
Das wird bei siamesischen Zwillingen im Einzelfall entschieden.
Das ist die beste und diplomitischste Antwort, die immer richtig ist. :-)
Die Straftat kann nur gemeinsam begangen werden. Beide sind Täter oder Mittäter, wie man es bezeichnen will.
Die Frage erübrigt sich aber sowieso, weil beide die Strafe verbüßen müssen: Mit gehangen, mit gefangen, im wahrsten Sinne des Wortes. :-)