Sex mit Lehrer, Konsequenzen?
Wenn ich Sex mit einer meiner Lehrer hätte, dann macht er sich doch strafbar, auch wenn ich volljährig bin (19). Ich bin ja seine Schutzbefohlene und daher spielt das Alter auch keine Rolle, es ist ihm nicht erlaubt intime Beziehungen zu seinen Schülern aufzubauen. Oder liege ich da falsch? Lese nämlich öfter, dass das erlaubt wäre.
Also habe ich Recht oder falsche Informationen?
Also nur um nochmal klarszustellen, ich meine, wenn er mein Lehrer ist und mich unterrichtet. Kein ehemaliger Lehrer oder ähnliches.
11 Antworten
Schau doch bitte mal in den Link, so weit ich weiß nur dann, wenn die Schülerin zum Zeitpunkt des Intim werdens seine Ex-Schülerin ist.
Wie Du schon erwähnt hast, bist Du eine Schutzbefohlene und es spielt absolut keine Rolle ob volljährig oder nicht..es ist nicht erlaubt!
Danke fürs Sternchen :))
Strafrechtlich gesehen, kommt es darauf an, um was für ein Delikt es geht. Handelt es sich um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), wäre dies tatsächlich nicht mehr strafbar. Hier würde er sich strafbar machen, wenn du höchstens unter 18 wärst.
Allerdings könnte sich der Lehrer immer noch nach § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) strafbar machen, wenn es nicht einvernehmlich ist.
Welche beruflichen Konsequenzen es für den Lehrer gibt, ist abhängig davon, in welchem Beschäftigungsverhältnis er steht. Angestellte Lehrer würden entweder eine Abmahnung bekommen oder entlassen werden.
Bei beamteten Lehrern kommt es noch darauf an, ob sie Beamte auf Widerruf (Referendare), auf Probe oder auf Lebenszeit sind. Während Beamten auf Widerruf und auf Probe eine sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis droht, sieht es bei Beamten auf Lebenszeit anders aus. Sie können zunächst einmal an eine andere Schule oder in die Schulverwaltung versetzt werden. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist zwar auch möglich, aber gegen nahezu jede unfreiwillige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wird Klage vor den Verwaltungsgerichten erhoben.
In meinem Bekanntenkreis gab es einen solchen Fall. Ein beamteter Lehrer und eine volljährige Schülerin hatten einvernehmlich Sex. Später sollte der Lehrer entlassen werden, klagte aber vor den Verwaltungsgerichten. Am Ende wurde die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen, er darf aber nicht mehr unterrichten und sitzt jetzt irgendwo in der Schulverwaltung.
Sollte ein beamteter Lehrer nach § 177 StGB zu einer Freiheitsstrafe von min. 6 Monaten rechtskräftig verurteilt werden, ist er auf jeden Fall seinen Beamtenstatus los.
Er macht sich strafbar, aber nur dann, wenn er Dich unterrichtet.
Ja, wobei es nicht immer so eindeutig ist, in RLP z.B. ist das Verhältnis mit allen SUS untersagt:
§25 (3) Das zwischen den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern einer Schule bestehende Obhutsverhältnis verpflichtet Lehrkräfte zu einem verantwortungsvollen und vertrauensvollen Umgang mit Nähe und Distanz; sexuelle Kontakte zwischen Lehrkräften und Schülerinnen oder Schülern sind mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag unvereinbar und daher unzulässig. Dies gilt auch für das sonstige Personal in der Schule.
Ansonsten ist danach zu schauen, ob das Dienstverhältnis durch den Lehrer zu seinem Arbeitgeber gestört ist, im Rahmen des Beamtenrechts udn im einzelfall zu entscheiden.
Ich hab mich mit meinen Kommentar ja nur auf das STGB , Strafrecht und strafrechtliche Konsequenzen bezogen.
Ja, das haben ich so verstanden und wollte auch ergänzen und es somit bestätigen. Das Beamtenrecht greift und nichtb StGB hier, wie du schreibst.
Das Beamtenrecht greift und nichtb StGB hier, wie du schreibst.
Genau. Und weder nach Beamtenrecht noch nach Schulrecht, kann man sich als Lehrer durch Sex mit seinen Schülern strafbar machen.
Das gilt nur bis 18.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_18_Jahre
Wenn ich Sex mit einer meiner Lehrer hätte, dann macht er sich doch strafbar, auch wenn ich volljährig bin (19).
Nein.
Strafbar würde er sich immer machen, wenn Du unter 16 wärst, eventuell strafbar, wenn Du unter 18 wärst, aber niemals ab 18.
es ist ihm nicht erlaubt intime Beziehungen zu seinen Schülern aufzubauen.
Ja, das steht mittlerweile in allen Schulgesetzen der Bundesländer.
Wie aber die Schule dann auf einen Verstoß reagiert, ist ihre Sache - zumindest bei Angestellten. Bei Beamten kommt noch das Beamtenrecht hinzu.
Das kann bei Angestellten dann eine Entlassung sein, oder eine Abmahnung, oder ggf. sogar gar keine Reaktion (zumindest bei volljährigen Schülern, z.B. an einer Berufsschule).
Beamte hingegen verlieren aber mit ziemlicher Sicherheit nicht nur ihren Job, sondern auch ihren Beamtenstatus.
Lese nämlich öfter, dass das erlaubt wäre.
Es ist nicht erlaubt, aber eben auch nicht strafbar.
Allerdings ist es noch nicht so lange her, dass die Länder ihre Schulgesetze verschärft haben. D.h., bis vor wenigen Jahren war es nicht nur nicht strafbar, sondern tatsächlich auch erlaubt.
Entsprechend müsste das auf älteren Webseiten (die es ja auch hier bei GF reichlich gibt) auch öfters so stehen. Denn das war damals die Rechtslage, als diese Beiträge geschrieben wurden.
PS: Die Schulgesetze - aber auch das StGB - wurden aufgrund eines konkreten Falles geändert (32-jähriger Vertretungslehrer mit 14-jähriger Schülerin: Freispruch), aber das hat gedauert.
Was glaubst Du wieviele 30/40jrge Schüler/Student oder sonstiges, Beziehungen/Affären mit ihren aktuellen Lehrern haben...
Kann mir nicht vorstellen, dass das nicht erlaubt wäre.
Er macht sich nicht strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches auch wenn er sie unterrichtet , da sie 19 Jahre alt ist.Wäre sie zwischen 16 oder 17 Jahre alt wäre Deine Aussage richtig.Wäre sie jünger als 16 macht er sich immer strafbar , egal ob unterichtender Lehrer oder nicht.